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Kündigung der Wohnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung der Wohnung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an Alle, mein Betreuter ist vom Krankenhaus in ein Alten,- und Pflegeheim gekommen. Er hat eine Mietwohnung die es ...


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Alt 16.06.2011, 11:58   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 24
Standard Kündigung der Wohnung

Hallo an Alle,
mein Betreuter ist vom Krankenhaus in ein Alten,- und Pflegeheim gekommen. Er hat eine Mietwohnung die es jetzt heißt zu kündigen. Ich habe sämtliche Aufgabenkreise einschließlich der Postangelegenheiten übertragen bekommen. Muss ich mir jetzt erst die Genehmigung beim Amtsgericht einholen, bevor ich die Wohnung kündigen darf?Mein Betreuter kann wegen gesundheitlicher Gründe nicht mehr zurück in die Wohnung er ist auch mit der Kündigung einverstanden.
Bin etwas unsicher und möchte nichts falsch machen!
Vielen lieben Dank für eure Antworten im Vorraus
vanessa ist offline  
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Alt 16.06.2011, 13:36   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo vanessa,

wenn dein Betreuter ins Heim gekommen ist musst Du die gerichtliche Genehmigung für die Wohnungskündigung einholen. Die hat dann nochmal nach Erteilung eine Wartezeit von ca. vier Wochen bis die Rechtskraft eintritt.

Besser ist es der Betreute kann selbst noch die Kümdigung unterschreiben, da enstehen dann keine weiteren Wartezeiten und der Vermieter wird zufriedener sein- oder auch nicht.

Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.06.2011, 16:23   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 172
Standard

Hallo Vanessa,

da dein Betreuter damit einverstanden ist würde ich soweit noch geschäftsfähig ihn selber die Kündigung aussprechen lassen. Sprich er kündigt in seinem Namen mit seiner Unterschrift die Wohnung. So umgehst du wie bereits Michaela meinte die Genehmigungspflicht durch das Amtsgericht und die Wartezeit der Rechtskraft des Beschlusses.

Viele Grüße,
bt-nrw2010
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Wenn man zu Gott spricht, ist man religiös. Wenn Gott mit einem spricht, ist man irre.
bt-nrw2010 ist offline  
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Alt 16.06.2011, 20:18   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 24
Standard

Danke für eure Antworten! Wie sieht die Lage aus wenn der Betreute absolut wieder in seiner Wohnung leben will aber eine Eigengefährtung dadurch droht?
vanessa ist offline  
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Alt 16.06.2011, 20:30   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 172
Standard

Hallo Vanessa,

für dieses Aufgabenfeld und damit einhergehend eine Entscheidung zu treffen gibt es das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Lies dich da mal hier ein:
Aufenthaltsbestimmung ? Betreuungsrecht-Lexikon


vg
bt-nrw2010
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bt-nrw2010 ist offline  
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