Dies ist ein Beitrag zum Thema Fahrzeugwechsel der Betreuten im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle zusammen,
unter Umständen ist die Frage etwas außerhalb der üblichen, aber nach der Erfahrung kompletter Ignoranz des Betreuungsgerichtes ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.06.2011
Beiträge: 6
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Hallo alle zusammen,
unter Umständen ist die Frage etwas außerhalb der üblichen, aber nach der Erfahrung kompletter Ignoranz des Betreuungsgerichtes während des Betreuungsverfahrens, was in der Konsequenz immer der Betreuten (meine Mutter, 75, Demenz, Heim) geschadet hat, und ich auch jetzt immer noch mit dem mir äußerst feindlich gesonnenen RP zusammenarbeiten muss, mag ich ihn gar nicht erst fragen. Zur Info: ich habe sämtliche "gängigen" Aufgabenkreise, also auch Gesundheitsfürsorge und seit ein paar Tagen auch die Vermögenssorge. Seit ein paar Wochen kann Mutter demenzbedingt kaum noch laufen, zumindest ist die Gefahr gegeben, dass sie alle paar Meter in sich zusammenknickt oder per Schwindelanfall umkippt. Auf Grund dessen habe ich ihr vom HA einen Rollstuhl verordnen lassen. Der Antrag beim Versorgungsamt (Stand: GdB 90%, G und B - Merkmal) auf das aG-Merkmal ist am Laufen. Nun hat sie von ihrem 2008 verstorbenen Mann einen Ford Focus 5-Türer im Besitz, der sich aber gleichlautend mit der Verschlechterung ihrer Lauffähigkeit als ungeeignetes Fahrzeug zum Transport ihrer selbst, wie auch des Rollstuhles entpuppt. Jetzt hat sich wunderbarerweise ergeben, dass ich sozusagen den Ford gegen einen VW-Bus eintauschen kann, der behindertengerecht ausgebaut ist, also auch eine Auffahrbühne für den Rollstuhl hat. Beide Fahrzeuge sind vom Wert her annähernd gleich, so dass so gut wie keine zusätzliche Finanzleistung erbracht werden muss. Muss ich beim B.-Gericht einen Antrag stellen, dass ich den Tausch durchführen darf, bzw. wie ist das Procedere in diesem Fall? Es geht um eine Summe von ca. 7-8tsd Euro. Vielleicht kann mir ja auch jemand sagen, wo ich mich erkundigen kann. Danke jedenfalls schon mal. Verlorener Sohn |
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#2 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo verlorener Sohn,
Du bräuchtest für den Verkauf des Autos keine gerichtliche Genehmigung also kannst Du den Tausch auch ohne diese durchführen. Zitat:
Ich rate Dir aber dringend dazu, z.B. über die Schwacke Liste die jeweiligen Werte so genau wie möglich nachvollziehbar zu machen und zu dokumentieren z.B. mit Fotos. Dabei denke ich eher an evtl. Erben wie an das Betreuungsgericht. Gruss Michaela
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.06.2011
Beiträge: 6
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Guten Morgen Michaela,
danke für Deine (endlich mal) positive Information. Der Idee der Dokumentation per Schwackeliste und Fotos werde ich gerne nachgehen, obwohl was ein Erbe angeht, nichts zu befürchten ist, da ich der einzige Sohn meiner Mutter bin und nach ihrem Tod sicher die gesetzliche Erbfolge greifen wird. Du fragst nach dem Vermögen. Da ist mir erneut die Frage aufgekommen, wie es denn nun wirklich mit dem Schonvermögen von 2600€ aussieht. Ich bin seinerzeit von einem (welchem?) Amt darüber informiert worden, dass die Idee des Schonvermögens ausschließlich greift, wenn es darum geht, dass z.B. durch die Erhöhung der Pflegestufe die Heimkostenfinanzierung durch das Sozialamt übernommen wird. Das Sozialamt müsste dann ein solches Schonvermögen akzeptieren. Damaliger Anlass meiner Frage war, dass sich der eingesetzte Berufsbetreuer seinen Verdienst (?) von dem Vermögen meiner Mutter nehmen wollte, wobei er hinnahm, dass er damit das Vermögen von Mutter fast gegen Null brachte und das, bevor bereits längerfristig anstehende Rechnungen von ihm bezahlt hätten werden müssen. Da wollte ich eben wissen, ob er eben soz. das Konto für seine eigenen Entnahmen leerräumen durfte, oder ob da das Schonvermögen zu berücksichtigen gewesen wäre. L.G. Verlorener Sohn |
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#4 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo verlorener Sohn,
Du fragst: Zitat:
Du meinst der Berufsbetreuer hat sich seine Vergütung aus dem Betrag von 2600 Euro Deiner Mutter (dem sog. Schonvermögen) entnommen? Sorry, das kann ich gar nicht wirklich glauben denn jede/die Entnahme müsste vom Gericht genehmigt geworden sein. Niemand darf sich so einfach seine Vergütung "nehmen", auch nicht bei Vermögenden, dazu braucht es einen Antrag und einen gerichtlichen Beschluss. Das Gericht hat deswegen das Vermögensverzeichnis und evtl. auch eine Rechnungelegung vorliegen und sieht dann wieviel Geld noch vorhanden ist- was dann zu der Einstufung; vermögend oder mittellos führt. Eine Vergütungsentnahme innehalb des Schonbetrags würde nie und nimmer genehmigt worden sein. Irgendwas in den Vermögensverhältnisen muss da anders gewesen sein. Gruss Michaela
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.06.2011
Beiträge: 6
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Hallo Michaela,
, entschuldige, da ist wirklich was schiefgelaufen. Meine ursprüngliche Frage war, ob es sich mit dem Schonvermögen so verhält, wie es mir mitgeteilt wurde, nämlich, Sozialamt übernimmt Heimkosten und muss nur dann das Schonvermögen von 2600€ berücksichtigen. Umgekehrt: ohne Sozialamt keine Anerkennung von 2600€ als Schonvermögen. So weit noch mal meine ursprüngliche Frage. Die andere Story lief folgendermaßen: dem besagten Berufsbetreuer war die Betreuung für die Vermögenssorge zugesprochen worden, der aber hatte sich die ersten 2 Monate nach der Betreuungsübernahme in Luft aufgelöst. Weder ich noch die Betreuungsbehörde konnte ihn erreichen. Als er dann endlich in Aktion trat. behielt er die Rentenzahlungen meiner Mutter, welche zu dem Zeitpunkt bei mir lebte, ein, ohne sich bei ihr zu melden, bzw. ihr irgendwelches Geld zum Leben zukommen zu lassen. Die Beträge verfrachtete er nach eigenen Angaben auf ein Treuhandkonto. Auf meine telefonische Anfrage hin, was diese Handlungen zu bedeuten hätten, bekam ich die Antwort - Originalton - das geht Sie einen Scheßdreck an, ich bin nicht Ihr Betreuer, sondern der Ihrer Mutter. Halten Sie sich da (aus was auch immer?) gefälligst raus. Meine diesbezüglichen Anfragen ans Betreuungsgericht wurden, wie übrigens während des gesamten Betreuungsverfahrens, einfach ignoriert. In meiner Not, den Lebensunterhalt meiner Mutter nicht mehr aufrecht erhalten zu können, empfand ich die Gelegenheit, sie erst mal bis zu einer Klärung in die Kurzzeitpflege zu geben, als das momentan bestmögliche. Ich wies den BB darauf hin und setzte ihn ebf. von den entstehenden Kosten, die über das von ihm einbehaltene Geld gut und gerne finanzierbar waren, in Kenntnis. Er aber hatte sich für einen Krieg gegen mich entschieden, obwohl es real gar nicht um mich ging, sondern um seine Betreute. Fazit: er zahlte die Rechnung für die Kurzzeitpflege nicht! Meine dringenden Anfragen bei Gericht verhallten ebenso wie mein inzwischen gestellter Antrag auf Entlassung des BB's unerwidert. Die Lage spitzte sich zu und die einzige Chance bestand darin, kurfristig, da gerade der Jahreswechsel 2009 auf 2010 vonstatten gegangen war, Mutter für die ihr 2010 zustehenden 3 Wochen Kuzpfl. weiterhin im Heim zu belassen. Auch diese Rechnung bezahlte er nicht. Stattdessen stellte er den Antrag bei Gericht auf Zahlung seiner "Gebühren" von über 2000€ aus dem Vermögen meiner Mutter! Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits ca.3000€ einbehalten und Mutter noch nicht einen Cent zur Verfügung gestellt, sowie nicht eine offene Rechnung bezahlt. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt hatte ich von dem Schonvermögen Kenntnis bekommen und unter dieser Voraussetzung bei Gericht unter Berufung auf §1836d BGB auf Mittellosigkeit plädiert. Erschien mir logisch. Und wieder verhallte meine "Eingabe" ohne Antwort. Stattdessen wurde dem BB tatsächlich gestattet, seine Forderungen aus dem einbehaltenen Geld zu entnehmen. ![]() Dass dieser BB überhaupt mal irgendwann entlassen wurde, hatten wir ausschließlich dem glücklichen Umstand zu verdanken, dass die zuständige Richterin mit einer Verspätung von über 1 Jahr mitbekam, dass sie überhaupt nicht mehr für uns zuständig war und den Fall an den zuständigen Richter übergab. Dieser, als absolut menschlich zu bezeichnende Richter, hat dann die Entlassung in einem sehr kurzen Zeitraum auf den Weg gebracht. Endlich bekam ich auch mal AWen seitens des Betr.Ger.'s. Die Vermögenssorge wurde dann von einer ehrenamtlich tätigen Dame, einer guten Freundlin meiner Mutter, übernommen. Ich bekam alle (?) restlichen Aufgabenkreise zugesprochen. Seit dem 18.4.11 habe ich nun auch die Vermögenssorge zugesprochen bekommen. Die "ganze" Geschichte würde Bände füllen, auch wenn es vielleicht nicht so aussieht, habe ich mich redlich bemüht, mich kurz zu fassen, ohne dabei wichtige Details zu vergessen. Es bleibt bei all' dem noch immer für mich die Frage übrig, was es mit dem Schonvermögen nun wirklich auf sich hat. LG Verlorener Sohn |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
bei Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers gilt das Schonvermögen von 2600 €. Und dafür ist es völlig egal ob jemand Sozialhilfe bezieht. Nachlesen kannst du das u.a. hier: Freibetrag ? Betreuungsrecht-Lexikon Wenn deine Geschichte so abgelaufen ist wie geschildert wäre es wohl eher an der Zeit prüfen zu lassen ob der Vorbetreuer für den entstandenen Schaden haftbar zu machen ist. Da du nun wohl alle Aufgabenkreise hast wäre es deine Aufgabe dies zu veranlassen. Gruß, Andreas
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#7 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.06.2011
Beiträge: 6
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Hallo Andreas,
herzlichen Dank für die klare Ansage bezüglich des Schonvermögens. Die andere Geschichte hat sich dermaßen auf meine Gesundheit ausgewirkt, dass ich derzeit keine Energie habe, mich einer solchen Herausforderung zu stellen. Außerdem dürfte es, wenn in der ganzen Angelegenheit Gerechtigkeit geschaffen werden sollte, nicht außer Betracht gelassen werden, dass der BB ja nur so handeln konnte, weil er die Unterstützuing des Gerichtes hatte. Der zust. Rechtspfleger half dabei aktiv und die zust. Richterin passiv, indem sie kontinuierlich alle meine Anstrengungen, für meine Mutter ein gerechtes Betreuungsverfahren durchführen zu lassen, mit kompletter Ignoranz quittierte. Als ich einmal um einen Gesprächstermin mit ihr bat, um endlich eine Klärung der Situation herbeizuführen, wurde ich von der Justizsekretärin mit den (wütenden) Worten abgeschmettert: "Die Richterin macht keine persönlichen Termine!" und der Hörer aufgeknallt. Vielleicht fragst Du Dich schon die ganze Zeit, was um alles in der Welt hat der Typ gemacht, dass es zu diesen Eskalationen kommen konnte. Nun, die Geschichte ist so einfach, wie menschlich. Meine Mutter war mit ihrem verstorbenen Mann in dritter Ehe verheiratet. Jener hatte einen Sohn und eine Tochter. Der Sohn ist Mitarbeiter bei der örtlichen Staatsanwaltschft, seine Frau Finanzbeamtin. Mit dem Tod des Vaters sahen sich die beiden Kinder veranlasst, es mir, dessen komplett andere Lebensweise sie nie hatten akzeptieren können, jetzt endlich mal zu zeigen und deklarierten mich kurzerhand zu dem intriganten Sohn, der nur vorgab, seine Mutter pflegen zu wollen, um an ihr Geld zu kommen. Nun, da wir alle doch immer wieder gern zu Vorurteilen neigen, haben sich kurzerhand alle Beteiligten (ich nenne es gerne den "Kreuzige ihn!-Chor") seiner Meinung angeschlossen, weil er ja auch schließlich das rechtschaffene Gesellschaftsmitglied schlechthin ist. Dabei liegt auch logischer Weise auf der Hand, dass dieser Hartz IV Sozialschmarotzer (also ich) von Haus aus nur Böses im Schilde führen kann. Ich weiß, wie skurill das klingt, aber so einfach war das. Selbst offensichtliche Rechtsbrüche, wie ein Hausfriedensbruch, bzw. Einbruch des BB's in meine Wohnung wurden nicht nur nicht verfolgt, sondern noch als angemessenes Verhalten dieses Herrn deklariert. Im Übrigen haben es die Kinder des Verstorbenen zu guterletzt geschafft, meine Mutter gänzlich um das durch eindeutig formulierten und notariell beglaubigten Erbvertrag zustehende Erbe zu bringen. Deswegen wurde mir ja auch jetzt erst die Vermögenssorge zugestanden, weil ich meiner Mutter ja nun nichts mehr wegnehmen kann. Nun kennst Du den Hintergrund von dem, was ich in meiner Forums-Vorstellung als Desaster beschrieben habe und wirst sicher nachvollziehen können, warum ich mich bezüglich einer rechtlichen Verfolgung der Angelegenheit komplett zurückhalte. Meine Kontaktaufnahmen zu mehreren RAen in FD zeigten deutlich, dass keiner von denen bereit war, sich mit dem örtlichen Gericht anzulegen. Der BB hat bis zu seiner endgültigen Entlassung ca. 3500€ aus dem Vermögen meiner Mutter zugesprochen bekommen. Dadurch verfügt sie bis heute nicht über dieses themenbestimmende Schonvermögen. Er ist bei allen Betreuungsvereinen, usw. als äußerst negativ bekannt, aber er wird von der Leiterin der Betreuungsbehörde geschützt, gedeckt, wie auch immer man das nennen mag. In diesem Sinne lieben Gruß Verlorener Sohn (Erich) |
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