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weitere Kontoeröffnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema weitere Kontoeröffnung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Teilnehmer, meine Betreute geht entgegen der Absprache an ihr Girokonto, von dem eben alle Zahlungen eingehen bzw. geleistet werden. ...


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Alt 24.06.2011, 11:08   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard weitere Kontoeröffnung

Liebe Teilnehmer,

meine Betreute geht entgegen der Absprache an ihr Girokonto, von dem eben alle Zahlungen eingehen bzw. geleistet werden.
Die Betreute wünscht selbständig sich Geld mittels Bankkarte zu beschaffen. (Die Betreuung wurde von mir jüngst übernommen, bislang erhielt die B. alle 14 Tage bar ihr Geld durch die Betreuerin. Es gab bis vor kurzem einen Einwilligungsvorbehalt, der nun nicht mehr gilt).
Sie hat einen monatlichen Wirtschaftsgeldbetrag.
Ich erwäge nun ein weiteres Konto für sie zu eröffnen, allerdings hat sie eben bereits ein Giro- und zwei Sparkonten bei einer Bank. Steht meiner weiteren Kontoeröffnung etwas im Wege?
Natürlich fallen dadurch weitere Gebühren an.

Danke für Eure Hilfe!
Klima ist offline  
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Alt 24.06.2011, 11:30   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Niederbayern
Beiträge: 215
Standard

Hallo,

wenn bereits zwei Konten bestehen, spricht eventuell nichts dagegen, diese so umzuorganisieren, dass eines als Hauptkonto und das andere als Taschengeld oder Haushaltsgeldkonto für die Betreute zu führen. Es sei denn Du hast einen wichtigen Grund für ein drittes Konto.

Vielleicht kannst Du Deine Betreute ja überreden die Karte für das Hauptkonto aus Gebührengründen abzugeben und so schon unabgesprochene Abhebungen verhindern. Natürlich wäre es eben wichtig, dass sie dann für das Taschengeldkonto eben eine andere Karte bekommt, wo sie das Gefühl der selbstständigen Kontoführung ein wenig leben kann.

Bei zwei der hiesigen Banken wurde ich für zwei meiner Betreuten auch ohne Einwilligungsvorbehalt gefragt, ob die Betreute weiterhin verfügen dürfen oder nicht. Vielleicht lässt sich daher die Problematik auch mit der Bankfiliale besprechen: z.B. dass die Betreute bei Besuch auf das Taschengeldkonto verwiesen wird oder man dich anruft. Rechtlich vielleicht nicht ganz korrekt, aber praktisch eine Hilfe um finanzielle Nachteile für die Betreute zu vermeiden!

Warum entfiel der Einwilligungsvorbehalt wieder? Falls der Anlaß nur der Betreuerwechsel und nicht eine Verhaltensänderung auf Seiten der Betreuten war, würde ich diesen ggf wieder beantragen.

Viele Grüße Ingrid
BB-Interessentin ist offline  
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Alt 24.06.2011, 11:37   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Niederbayern
Beiträge: 215
Standard Ergänzung

mit 2 Konten, meine ich die beiden Girokonten - die Sparbücher würde ich sicherheitshalber in Absprache mit der Betreuten verwahren ( ich habe die Sparbücher meiner Betreuten in einem Bankschließfach) z.B. mit dem Argument Diebstahl oder Verlustgefahr und so aus dem laufenden Bankgeschäft heraushalten.

Viele Grüße Ingrid
BB-Interessentin ist offline  
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Alt 24.06.2011, 11:38   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Zitat:
Zitat von Klima Beitrag anzeigen

meine Betreute geht entgegen der Absprache an ihr Girokonto, von dem eben alle Zahlungen eingehen bzw. geleistet werden.
In welcher Form macht sie dies, bzw. welche Absprachen hält sie nicht ein?

Zitat:
Zitat von Klima Beitrag anzeigen
Die Betreute wünscht selbständig sich Geld mittels Bankkarte zu beschaffen.
Wäre die Betreute dazu in der Lage sich an Eure Absprachen zu halten?

Zitat:
Zitat von Klima Beitrag anzeigen
Steht meiner weiteren Kontoeröffnung etwas im Wege? Natürlich fallen dadurch weitere Gebühren an.
Wenn die Beutreute nur auf selbstständiges Geldabholen aus ist, dann wäre die kostenfreie Variante ein Sparbuch zu leeren, auf dass Du dann regelmäßig überweist.
Falls sie aber eine EC Karte haben möchte, dann ist es ihre Entscheidung, ob sie das Geld dafür ausgeben möchte (hier kostet eine EC auf Guthaben 2,50.- im Monat).
Wenn Deine Betreute Schulden hat musst Du bedenken, dass es nur ein P-Konto gibt, so dass ggf. das Sparbuch, oder die zweite EC Karte nicht geschützt wären.


Viele Grüße!

Geändert von gonzo (24.06.2011 um 11:41 Uhr)
gonzo ist offline  
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Alt 24.06.2011, 11:43   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Moin Ingrid - syncron Posting
gonzo ist offline  
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Alt 24.06.2011, 12:12   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Niederbayern
Beiträge: 215
Standard

Hallo Gonzo,

kann kein Zufall mehr sein

Viele Grüße Ingird
BB-Interessentin ist offline  
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Alt 24.06.2011, 13:11   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard

Hallo Ingrid, Hallo Gonzo,

vielen Dank für Eure schnellen Antworten!
Ich sehe schon, es spricht nicht wirklich etwas gegen eine weitere Kontoeröffnung.


Zu Gonzos Fragen:

1. Betreute geht an den Kundenschalter und holt sich Geld. Die Absprache sah ausdrücklich vor, dass sie ihr Geld über ein Sparbuch bezieht.

2. Kognitiv wäre die B. in der Lage sich an Absprachen zu halten, pädagogisch wäre dies aber eine große Aufgabe.

3. Der Vorschlag Sparbuch (s.o.). B. möchte sich eben mittels Bankkarte Geld besorgen.


Schöne Grüße,

Klima

Geändert von Klima (24.06.2011 um 13:17 Uhr)
Klima ist offline  
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Alt 24.06.2011, 13:44   #8
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Moin Klima,

wenn Deine Betreute gern eine Karte hat und kein Sparbuch mag, dann könnte eine Sparcard was für sie sein. IMHO bieten einige Banken und Kassen die kostenfrei zum Sparbuch an.

Ansonsten wie gesagt ein zweites Konto auf Guthabenbasis mit der Info was der Spaß kostet.

Viele Grüße!
gonzo ist offline  
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