Dies ist ein Beitrag zum Thema Schonvermögen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Kollegen,
könnt Ihr mir bitte mitteilen, bei welcher Summe die Grenze liegt um eine Betreuungsperson als mittellos eingestuft wird?
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 20.07.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 38
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Liebe Kollegen,
könnt Ihr mir bitte mitteilen, bei welcher Summe die Grenze liegt um eine Betreuungsperson als mittellos eingestuft wird? Wie sieht es aus wenn der Betreute ausziehen möchte und weiß dass aus diesem Grunde in Bälde höhere Ausgaben auf Ihn zu kommen (Kaution, Wohnungseinrichtung, ...) gibt es die Möglichkeit dies auf das Schonvermögen anrechnen zu lassen und somit die Grenze zu erhöhen? Kurz und gut gibt es Möglichkeiten Vermögen klein zurechnen? Hat hiermit jemand bereits Erfahrung? Geändert von Steffenji (24.06.2011 um 12:40 Uhr) |
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#2 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo,
die Summen dazu kannst du u.a. hier:Freibetrag ? Betreuungsrecht-Lexikon nachlesen. Zitat:
Gruß, Andreas
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#3 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin!
Grenze liegt bei 2600 Euronen! Vielleicht lassen sich ja bereits jetzt ein paar Dinge im Hinblick auf einen anstehenden Auszug einkaufen... !Lieben Gruß, Thorsten
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