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Mietkostenübernahme Sozialamt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietkostenübernahme Sozialamt im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Teilnehmer, ich bitte Euch um Eure geschätzte Hilfe. Mein B. kam 2 Tage vor Betreuungsbeginn ins pflegebedingt ins Heim. ...


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Alt 26.06.2011, 18:55   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard Mietkostenübernahme Sozialamt

Liebe Teilnehmer,

ich bitte Euch um Eure geschätzte Hilfe.
Mein B. kam 2 Tage vor Betreuungsbeginn ins pflegebedingt ins Heim. Für seine Wohnung habe ich die (mittlerweile rechtswirksam gewordene) Kündigung der Wohnung nach BGB § 1907 veranlasst.

Beim Sozialamt hatte ich entsprechend Mietkostenübernahme für die Zeit bis Ablauf Kündigungsfrist beantragt. Berufen habe ich mich auf das Urteil des LSG Bad.-Württ. (AZ:L 2 SO 20478/10).

Nun erklärte sich mir das Sozialamt zur Mietkostenübernahme bereit, wenn ich nachweisen kann, einen Nachmieter für die Wohnung gesucht zu haben.

Diese Forderung ist mir neu und steht etwas im Spannungsverhältnis zu dem Umstand, dass ich ja nunmal erst die richterliche Genehmigung zur Kündigung benötige.

Welche Erfahrungen habt denn Ihr gemacht?
Klima ist offline  
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Alt 26.06.2011, 19:45   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo klima,

schau mal hier:
Berufsbetreuer muss bei Pflegeheimeinzug keinen Nachmieter suchen

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 26.06.2011, 22:28   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard

Hallo Michaela,

vielen Dank für Deinen link!
Der aufgeführte Artikel passt natürlich zu 100% zu meinem Thema.
Wobei BtDirekt in dem Artikel offen lässt, wie es zu der konkreten Aussage kommt, dass das Sozialamt von einem Betreuer nicht verlangen könne, einen Nachmieter zu suchen.
Das genannte Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen beschäftigt sich mit dieser speziellen Frage nicht.

Anscheinend führt die Aussage, die unter Punkt2 getroffen ist zu diesem Schluss:
Dies bedeutet aber nur , dass der Betreuer den Betroffenen in diesen Aufgabenkreisen gerichtlich und außergerichtlich vertritt.

Ob allerdings der Mitarbeiter des Sozialamts meine Berufung auf dieses Urteil auch so interpretiert, bin ich gespannt.
Klima ist offline  
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Alt 27.06.2011, 06:24   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Klima,

das Gericht sagt in dem Urteil dass es keine Betreueraufgabe ist einen Nachmieter zu suchen da dies nicht zu den Betreuraufgaben gehört, genausowenig wie z. B. eigenhändiges Räumen der Wohnung.
Du kannst Dir den genauen Wortlaut ja noch raussuchen, das AZ steht dabei.

Ich würde da gar nicht lange rumargumentieren oder Erklärungen abgeben, Mitteilung ans Amt das Nachmietersuche nicht zu Deinen Aufgaben gehört unter Hinweis auf das Urteil.

Viel Erfolg, Gruss.
Michaela
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michaela mohr ist offline  
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