Dies ist ein Beitrag zum Thema Autos für Betreuten verkaufen Rechnungslegung Unterlagen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich bin noch ganz frisch dabei und habe folgendes Problem. Ich soll meine Betreute unterstützen zwei KFZ zu ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
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Hallo zusammen,
ich bin noch ganz frisch dabei und habe folgendes Problem. Ich soll meine Betreute unterstützen zwei KFZ zu verkaufen. An sich kein Problem, aber: Die Wagen sind in wirklich schlechtem Zustand. Einer von beiden springt nicht an und ist völlig vermüllt und mit Tierhaaren "verseucht" und mit einer Art abgeranztem Bett bebaut, laut mobile hätte das KFZ einen Wert von ca. 1000€, wenn es denn in Ordnung wäre. Der andere ist ein Jaguar mit einem Unfallschaden und einer immensen Kilometerleistung ebenfalls völlig vermüllt und starken Beschädigungen in den Polstern und Armaturen, wohl auch Tiere... Ich habe es über Autoscout versucht und örtliche Händler angefahren. Keiner will die Fahrzeuge kaufen. Lediglich ein Exporteuer hat Interesse, allerdings drückt er den Preis mächtig. Für den Jaguar will er 5000 € zahlen (Autoscout um die 10000€ wenn Fahrzeug i.O) und für den anderen Kia 200€ Schrottwert. Meine Betreute kann die Kaufverträge selbst unterzeichnen. Ich habe da Angst vor der evtl Haftung. Wenn die Betreute die Kaufverträge selbst unterzeichnet, bin ich dann haftbar. Auch für den evtl finanziellen Verlust des fiktiven Wertes. Die Frau ist Millionenschwer, hat aber gar keinen Führerschein, die KFZ nutze der verstorbene Mann in ihrem Namen. Bin dankbar für jeden Rat. Beste Grüße Sandra |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
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Muss ich die Verkäufe mit in die Rechnungslegung nehmen und welche Papiere soll ich als Beleg zufügen??
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#3 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Also:
1. Wenn die Betroffene die Verträge selbst abschließt, bist du nicht in der Haftung. 2. Wenn du für die Betreute verkaufst, lass dir irgend eine Wertfeststellung geben und verkaufe in dieser Höhe. Sprich das mit der Betreuten ab und lass dir ggf. unterschreiben, dass du zu diesem Wert verkaufen darfst. 3. Wenn du die VS hast, muss der Verkauf in die Rechnungslegung und du musst ihn dort auch nachweisen (Kaufvertrag, Verschrottungsbeleg o.ä.) 4. Die Betreute kann dich aber auch bei der Rechnungslegung entlasten und erklären, dass die Verkäufe mit ihrer Zustimmung oder durch sie selbst vorgenommen wurde (das hängt nat. von ihrem Gesundheitszustand ab - das Gericht wird dir eine Entlastung nicht abnehmen, wenn sie schwer dement oder so was ist). Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#4 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
natürlich musst du den Verkauf auch dokumentieren. Sinnvollerweise mit dem Kaufvertrag. Du musstest die Fahrzeuge ja bereits im Vermögensverzeichnis nachweisen und da müssen sie ja irgendwie raus. Gruß, Andreas
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Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
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ja prima! vielen dank.. hilft mir sehr weiter.. ich lass die betreute die verträge gegenzeichnen und nehme die kaufverträge als buchungsbeleg. damit müsste ich dann raus sein.. auf die entlastungserklärung werden sich der rechtspfleger wegen dem immensen vermögen wohl nicht einlassen...die frau ist zwar nicht dement (Baujahr 53) , aber dafür in ihrer Intelligenz gemindert..aber durchaus alltagspraktisch..
soll ich den schlechten zustand der pkw zusätzlich per foto dokumentieren und die kfz papiere kopieren?? oder haltet ihr das für überflüssig weil die frau die verträge selbst schliesst.. |
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#6 | ||
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
also da du bei dem vermögen evtl. ohnehin eine Sonderprüfung der RL erfahren wirst wäre es sinnvoll solche Sachen im Vorfeld mit dem RP abzusprechen um spätere Probleme zu vermeiden. Denn wenn du jetzt z. B. keine Fotos machst könnte später durchaus die Frage auftauchen warum die Fahrzeuge so weit unter Wert verkauft wurden. Zitat:
Die Einschränkung der Geschäftsfähigkeit wird nicht nur durch Demenz bestimmt. ![]() Gruß, Andreas
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
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ja weiß ich.. die frau ist geschäftsfähig, sie darf ja selbst rechtskräftige verträge schließen...
der rechtspfleger wechselt gerade wegen wechsel der zuständigkeit nach umzug..und da es jeder rp anders handhabt enstand bei mir auch erst die unsicherheit... ich werde einfach gut dokumentieren und dann wird es hoffentlich schief gehen... |
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#8 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
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Nochmals DANKE für die Anregungen...
Und frohes schaffen noch in der Hitze! |
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#9 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
Achtung! Wenn die Frau alleine unterschreibst bist Du erst mal außen vor. Wenn Du auf dem Kaufvertrag mit unterschreibst, bist Du auch verantwortlich und haftbar. Gruß Heiner |
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#10 |
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Dipl. Rechtspflegerin
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 84
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Wenn die Frau Millionenschwer ist, gibts keinen Grund die KfZ zu verkaufen, somit stellen sich die Fragen ob geschäftsfähig oder nicht oder haftungsrechtliche Fragen erst gar nicht!
Stracciatellamaus
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... nun weiß ich wieder Bescheid ...
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