Dies ist ein Beitrag zum Thema Kauf eines KfZ einer Betreuten im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
habe mich soeben neu angemeldet,da ich hoffe hier einige Antworten zu finden.Ich bin seit einigen Monaten der Betreuer meiner ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 29.06.2011
Beiträge: 1
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Hallo,
habe mich soeben neu angemeldet,da ich hoffe hier einige Antworten zu finden.Ich bin seit einigen Monaten der Betreuer meiner Schwester,welche 100% behindert ist.Ich möchte gern ein Auto auf Ihren Namen kaufen und auch einige Monate auf sie zulassen.Der Hintergrund ist eine Rabattaktion des Herstellers für behinderte Menschen.Die Finanzierung soll komplett über mich gehen,also keinerlei finanzielle Belastung für die Betreute (meine Schwester).Erste Frage: Ist hier die Genehmigung durch das Familiengericht erforderlich? Nach § 1813 und §1822 Abs. 3 BGB meines Erachtens nicht ,da kein monetärer Hintergrund,aber nach § 1823 dann wieder doch. Zweite Frage: Mit meiner Unterschrift als Betreuer unter den Kaufvertrag hat die Betreute nun Vermögen (nicht in Geld,aber als Sachwert),welches ich dann eigentlich im "jährlichen Bericht über die Führung der Betreuung" angeben müsste.Welche Auswirkung hat dies auf irgendwelche Zahlungen an Sie (Rente,pauschale Aufwandentschädigung o.ä.)?Drittens: Wie kann dann später dieses (ihr) Eigentum an mich übergehen,ohne event. rechtliche und finanzielle Folgen? |
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#2 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 18.06.2011
Beiträge: 2
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Hallo,
habe ich das richtig verstanden, du willst die Rabattaktion im Namen deiner Betreuten mitmachen, das Geld soll von dir kommen und du willst ihr das KFZ später wieder abkaufen und so vom Rabatt profitieren? Ich kann dir nur dringend raten eigenes Vermögen und Vermögen der Betreuten ganz klar auseinander zu halten, auch wenn es vielleicht schade ist den Rabatt nicht zu bekommen. |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Hallo Orka
Deine Idee ist ja ganz spannend, aber auch mal ganz ehrlich: Wenn ich als Berufsbetreuer so ein Ding auch nur im Ansatz drehen wollte, wäre ich im Nu alle Betreuungen und damit meinen Job los. Für Dich als Ehrenamtlichen und Angehörigen der Betreuten ist das vielleicht anders. Ob es Möglichkeiten gibt und wenn ja, welche solltest Du unbedingt mit dem Rechtspfleger besprechen, sonst handelst Du Dir mit Sicherheit riesige Schwierigkeiten ein. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 19
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Hallo,
ich kann mich dem Rat der anderen nur anschließen: entweder erst vom Notar/Rechtspfleger absegnen lassen oder die Hände davon lassen. Und natürlich müsste das Auto zum Vermögen gerechnet werden und in der Rechnungslegung auftauchen. Falls Dein Schwester ALG II oder Grundsicherung erhält, müsste sie das ebenfalls dort angeben. Bei den geringen Vermögensbeträgen, die man bei Bezug dieser Gelder haben darf, würde das u.U. sogar zur Streichung oder Kürzung führen. Wenn sie Rente bekommt, ist das meiner Meinung nach für die Rente nicht relevant. |
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#5 | |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Zitat:
ich habe das auch so verstanden. Ich sehe Probleme bei der Trickserei, wenn die Betreute/Schwester auch im Brief stehen muss, um diesen Rabatt vom Hersteller zu bekommen. - Der Betreuer/Bruder schenkt seiner Klientin/Schwester ein Fahrzeug. Das Fahrzeug geht in das Eigentum und somit Vermögen der Klientin/Schwester über. (eventuelle Folgen in Bezug auf Mittellosigkeit etc. pp, mal aussen vor) - Der Betreuer/Bruder plant später das Fahrzeug an sich selbst zuverkaufen. Nun muss der Gegenwert bei diesem Verkauf vom Käufer/Betreuer/Bruder an die Verkäuferin/Schwester/Klientin gezahlt werden, denn einfach verschenken, oder übertragen geht nicht. (Dass das Ganze ein Insichgeschäft wäre, mal aussen vor) - Das Fahrzeug im Eigentum der Klientin/Schwester zu lassen und dem Betreuer/Bruder kostenfrei zur Nutzung zu überlassen würde auch nicht gehen, da sich der Betreuer/Bruder so ein geldwerter Vorteil eingeräumen würde, auch wenn er Sprit/Steuer/Versicherung/Wartung zahlen würde. - Neben diesen Schwierigkeiten, sollte auch der Vertrag mit dem Hersteller überprüft werden, ob solch frühe Veräusserung an nicht rabattberechtigte überhaupt erlaubt ist, oder ob der Rabatt dann zurück gezahlt werden muss. Also meiner Meinung nach würde ich die Finger davon lassen, da ich keinen sauberen Weg sehe diesen Rabatt einzustreichen, ausser dem Händler ist es egal wer Eigentümer ist und im Brief steht. Grüße! |
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#6 | |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Ich denke, dies ist der Satz, um den es eigentlich geht:
Zitat:
Als Halterin des Fahrzeugs muß das Auto nicht ihr Eigentum sein. Sonst gäbe es ja keine Leasing-Verträge, wo das Auto dem Besitzer gar nicht gehört. Also: Der Betreuer/Bruder kauft ein Auto und läßt es auf seine Schwester zu. Das geschieht rein nominell, um des Rabattes teilhaftig zu werden. Sämtliche Kosten (Versicherung/Kfz-Steuer etc.) trägt der Betreuer/Bruder. Und wenn der Verkäufer das mitmacht, hat die Schwester kein Vermögensproblem irgendeiner Art und der Betreuer/Bruder ein preiswertes Auto. Sollte man aber in jedem Fall vorher mit dem Rechtspfleger besprechen, damit es kein Böses Blut gibt.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Beiträge: 118
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Ich könnte mir noch vorstellen, daß, wenn der Kauf dieses Fahrzeuges nachweislich zu einem großen Teil dazu dient, die Alltagsbewältigung der betreuten Schwester zu verbessern (Arztbesuche, Freizeitaktivitäten, familiäre Aktivitäten, Einkäufe usw.), daß Du dann mit einem wohlbegründeten Antrag eventuell als betreuender Angehöriger bei einer wohlgesonnenen Rechtspflegerin eine Genehmigung dafür bekommen könntest.
Keinesfalls solltest Du jedoch versuchen, diese Kaufaktion hinter dem Rücken des Gerichts durchzuziehen, sondern am besten einen Termin mit der Rechtspflegerin anberaumen und die Sache vortragen. v. Geändert von volki (30.07.2011 um 23:38 Uhr) |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
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Hallo,
gerade habe ich erfolgreich eine Klage gegen den Vorbetreuer (Schwager meines Betreuten) durchgesetzt; er hatte als Angehöriger auch einen PKW auf Kosten des Betreuten angeschafft, um mit ihm Einkäufe, Arztbesuche usw. zu erledigen, tatsächlich diente das ganze nur seinen eigenen Interessen; also, besprich das auf jeden Fall mit dem Rechtspfleger unter Beachtung von § 181 BGB (Insichgeschäft) viel Glück! OMADORO |
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#9 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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hallo,
die erste Genehmigungspflicht besteht dafür, daß Deine Schwester einen Kredit aufnehmen muß. Diesen Darlehensvertrag kannst Du nicht mit Dir selbst abschließen, sondern nur mit einem gerichtlich bestellten Ersatzbetreuer. Wenn die Betreute das Auto nicht selbst nutzen will, frage ich mich, warum das Geschäft dann zum Wohle der Betreuten sein soll ? Ich gehe davon aus, daß so ein Deal nicht genehmigt werden wird. fwu |
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