Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Kauf eines KfZ einer Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kauf eines KfZ einer Betreuten im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, habe mich soeben neu angemeldet,da ich hoffe hier einige Antworten zu finden.Ich bin seit einigen Monaten der Betreuer meiner ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 29.06.2011, 10:12   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 29.06.2011
Beiträge: 1
Standard Kauf eines KfZ einer Betreuten

Hallo,

habe mich soeben neu angemeldet,da ich hoffe hier einige Antworten zu finden.Ich bin seit einigen Monaten der Betreuer meiner Schwester,welche 100% behindert ist.Ich möchte gern ein Auto auf Ihren Namen kaufen und auch einige Monate auf sie zulassen.Der Hintergrund ist eine Rabattaktion des Herstellers für behinderte Menschen.Die Finanzierung soll komplett über mich gehen,also keinerlei finanzielle Belastung für die Betreute (meine Schwester).Erste Frage: Ist hier die Genehmigung durch das Familiengericht erforderlich? Nach § 1813 und §1822 Abs. 3 BGB meines Erachtens nicht ,da kein monetärer Hintergrund,aber nach § 1823 dann wieder doch.
Zweite Frage: Mit meiner Unterschrift als Betreuer unter den Kaufvertrag hat die Betreute nun Vermögen (nicht in Geld,aber als Sachwert),welches ich dann eigentlich im "jährlichen Bericht über die Führung der Betreuung" angeben müsste.Welche Auswirkung hat dies auf irgendwelche Zahlungen an Sie (Rente,pauschale Aufwandentschädigung o.ä.)?Drittens: Wie kann dann später dieses (ihr) Eigentum an mich übergehen,ohne event. rechtliche und finanzielle Folgen?
orka ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2011, 15:28   #2
Neuer Gast
 
Registriert seit: 18.06.2011
Beiträge: 2
Standard Kauf eines KFZ einer Betreuten

Hallo,
habe ich das richtig verstanden, du willst die Rabattaktion im Namen deiner Betreuten mitmachen, das Geld soll von dir kommen und du willst ihr das KFZ später wieder abkaufen und so vom Rabatt profitieren?

Ich kann dir nur dringend raten eigenes Vermögen und Vermögen der Betreuten ganz klar auseinander zu halten, auch wenn es vielleicht schade ist den Rabatt nicht zu bekommen.
lieschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2011, 17:56   #3
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Hallo Orka

Deine Idee ist ja ganz spannend, aber auch mal ganz ehrlich:
Wenn ich als Berufsbetreuer so ein Ding auch nur im Ansatz drehen wollte, wäre ich im Nu alle Betreuungen und damit meinen Job los.
Für Dich als Ehrenamtlichen und Angehörigen der Betreuten ist das vielleicht anders. Ob es Möglichkeiten gibt und wenn ja, welche solltest Du unbedingt mit dem Rechtspfleger besprechen, sonst handelst Du Dir mit Sicherheit riesige Schwierigkeiten ein.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2011, 18:06   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 19
Standard Kfz

Hallo,

ich kann mich dem Rat der anderen nur anschließen: entweder erst vom Notar/Rechtspfleger absegnen lassen oder die Hände davon lassen.
Und natürlich müsste das Auto zum Vermögen gerechnet werden und in der Rechnungslegung auftauchen.
Falls Dein Schwester ALG II oder Grundsicherung erhält, müsste sie das ebenfalls dort angeben. Bei den geringen Vermögensbeträgen, die man bei Bezug dieser Gelder haben darf, würde das u.U. sogar zur Streichung oder Kürzung führen.
Wenn sie Rente bekommt, ist das meiner Meinung nach für die Rente nicht relevant.
Hirni ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2011, 20:41   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Zitat:
Zitat von lieschen Beitrag anzeigen
Hallo,
habe ich das richtig verstanden, du willst die Rabattaktion im Namen deiner Betreuten mitmachen, das Geld soll von dir kommen und du willst ihr das KFZ später wieder abkaufen und so vom Rabatt profitieren?
Moin,

ich habe das auch so verstanden. Ich sehe Probleme bei der Trickserei, wenn die Betreute/Schwester auch im Brief stehen muss, um diesen Rabatt vom Hersteller zu bekommen.

- Der Betreuer/Bruder schenkt seiner Klientin/Schwester ein Fahrzeug. Das Fahrzeug geht in das Eigentum und somit Vermögen der Klientin/Schwester über. (eventuelle Folgen in Bezug auf Mittellosigkeit etc. pp, mal aussen vor)

- Der Betreuer/Bruder plant später das Fahrzeug an sich selbst zuverkaufen. Nun muss der Gegenwert bei diesem Verkauf vom Käufer/Betreuer/Bruder an die Verkäuferin/Schwester/Klientin gezahlt werden, denn einfach verschenken, oder übertragen geht nicht. (Dass das Ganze ein Insichgeschäft wäre, mal aussen vor)

- Das Fahrzeug im Eigentum der Klientin/Schwester zu lassen und dem Betreuer/Bruder kostenfrei zur Nutzung zu überlassen würde auch nicht gehen, da sich der Betreuer/Bruder so ein geldwerter Vorteil eingeräumen würde, auch wenn er Sprit/Steuer/Versicherung/Wartung zahlen würde.

- Neben diesen Schwierigkeiten, sollte auch der Vertrag mit dem Hersteller überprüft werden, ob solch frühe Veräusserung an nicht rabattberechtigte überhaupt erlaubt ist, oder ob der Rabatt dann zurück gezahlt werden muss.


Also meiner Meinung nach würde ich die Finger davon lassen, da ich keinen sauberen Weg sehe diesen Rabatt einzustreichen, ausser dem Händler ist es egal wer Eigentümer ist und im Brief steht.

Grüße!
gonzo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2011, 22:36   #6
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Ich denke, dies ist der Satz, um den es eigentlich geht:
Zitat:
Zitat von gonzo Beitrag anzeigen
- Der Betreuer/Bruder schenkt seiner Klientin/Schwester ein Fahrzeug. Das Fahrzeug geht in das Eigentum und somit Vermögen der Klientin/Schwester über.
Und der ist falsch, wenn man's richtig macht:
Als Halterin des Fahrzeugs muß das Auto nicht ihr Eigentum sein.
Sonst gäbe es ja keine Leasing-Verträge, wo das Auto dem Besitzer gar nicht gehört.

Also: Der Betreuer/Bruder kauft ein Auto und läßt es auf seine Schwester zu. Das geschieht rein nominell, um des Rabattes teilhaftig zu werden. Sämtliche Kosten (Versicherung/Kfz-Steuer etc.) trägt der Betreuer/Bruder.
Und wenn der Verkäufer das mitmacht, hat die Schwester kein Vermögensproblem irgendeiner Art und der Betreuer/Bruder ein preiswertes Auto.

Sollte man aber in jedem Fall vorher mit dem Rechtspfleger besprechen, damit es kein Böses Blut gibt.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2011, 23:34   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.02.2009
Beiträge: 118
Standard

Ich könnte mir noch vorstellen, daß, wenn der Kauf dieses Fahrzeuges nachweislich zu einem großen Teil dazu dient, die Alltagsbewältigung der betreuten Schwester zu verbessern (Arztbesuche, Freizeitaktivitäten, familiäre Aktivitäten, Einkäufe usw.), daß Du dann mit einem wohlbegründeten Antrag eventuell als betreuender Angehöriger bei einer wohlgesonnenen Rechtspflegerin eine Genehmigung dafür bekommen könntest.

Keinesfalls solltest Du jedoch versuchen, diese Kaufaktion hinter dem Rücken des Gerichts durchzuziehen, sondern am besten einen Termin mit der Rechtspflegerin anberaumen und die Sache vortragen.

v.

Geändert von volki (30.07.2011 um 23:38 Uhr)
volki ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2011, 07:53   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
Standard Kauf eines Fahrzeuges

Hallo,
gerade habe ich erfolgreich eine Klage gegen den Vorbetreuer (Schwager meines Betreuten) durchgesetzt; er hatte als Angehöriger auch einen PKW auf Kosten des Betreuten angeschafft, um mit ihm Einkäufe, Arztbesuche usw. zu erledigen, tatsächlich diente das ganze nur seinen eigenen Interessen; also, besprich das auf jeden Fall mit dem Rechtspfleger unter Beachtung von § 181 BGB (Insichgeschäft)
viel Glück!
OMADORO
OMADORO ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2011, 21:24   #9
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

hallo,


die erste Genehmigungspflicht besteht dafür, daß Deine Schwester einen Kredit aufnehmen muß. Diesen Darlehensvertrag kannst Du nicht mit Dir selbst abschließen, sondern nur mit einem gerichtlich bestellten Ersatzbetreuer.

Wenn die Betreute das Auto nicht selbst nutzen will, frage ich mich, warum das Geschäft dann zum Wohle der Betreuten sein soll ?

Ich gehe davon aus, daß so ein Deal nicht genehmigt werden wird.


fwu
fwu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:32 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27