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Beratungshilfe versagt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beratungshilfe versagt im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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Alt 29.06.2011, 14:44   #1
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
Standard Beratungshilfe versagt

Vor mehr als zwie Monaten habe ich erstmals Beratungshilfe in einer Angelegenheit beantragt.
Diese wurde (erst einmal) versagt mit der Begründung, sie betreffe den Aufgabenkreis "Wohungsangelenheiten". Genau für diesen Aufgabenkreis sei ich bestellt worden. Es wurde um Sachvortrag gebeten, warum eine Klärung durch mich als Betreuerin nicht möglich sei.

Diese Antwort kommt mir vor wie von einem Geisteskranken erstellt. Wenn sich die Sache nicht innerhalb meines Aufgabenkrieses bewegte, würde ich als Betreuerin ja gar nicht tätig werden und Beratungshilfe gar nicht erst beantragen. Mit dem zuständigen Rechtspfleger beim Betreuungsgericht hatte ich vorher übrigens gesprochen, weil das meienr Erfahrung nach zum guten Ton gehört. Er hat sein okay für den Antrag auf Beratungshilfe gegeben und nicht gesagt: "Das können Sie doch slebst."

Meiner Auffassung nach benötigt man für die Frage der Kapitalisierbarkeit eines Wohnrechts Expertenkenntnisse. Ich bin jedenfalls keine Spezialistin in Fragen des Sachenrechts und würde viele Stunden benötigen, um die Frage, ob eine Verwertbarkeit eines Wohnrechts, welches aus Gesundheitsgründen nicht genutzt werden kann bei Ausschluss der Befugnis der Überlassung der Wohnung an Dritte durch notariellen Vertrag irgendwie durchsetzbar ist. Mal ganz abgesehen von der Gefahr, dabei Fehler zu machen und mich Haftungsansprüchen auszusetzen.

Wie sind Eure Erfahrungen mit Beratungshilfe?
Garfield ist offline  
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Alt 29.06.2011, 16:22   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Hallo Garfield,

das betrifft zwar keine Erfahrung mit Beratungshilfe, aber bezüglich der Kapitalisierung eines Wohnrechtes mache ich es mit den hiesigen Rechtspflegern oft so das ein erfahrener Verfahrenspfleger eingesetzt wird der sich in dem Bereich auskennt und die entsprechenden Berechnungen kennt.

Wenn dein Betreuter nicht mehr selber verfügen kann wird sowieso ein Verfahrenspfleger bestellt werden müssen.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 29.06.2011, 16:41   #3
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
Standard

Hallo Andreas,

ich sehe im Moment nicht, wie es zur Einsetzung eines Verfahrenspflegers kommen könnte, da ich gar keinen Antrag gestellt habe. Meiner Meinung nach besteht die verfahrene Situation, dass der Eigentümer nicht verlangen kann, dass der Betreute ihm die Wohnung zurückgibt und dass der Betreute nicht verlangen kann, dass der Eigentümer für die Nutzung zahlt, wenn ich ihm die Wohnung überlasse und dass auch keine Vermietung ohne Zustimmung des Eigentümers möglich ist. Der Eigentümer rührt sich derzeit keinen Millimeter vom Fleck. Für mich bestand die Frage, ob man eine Verwertung doch irgendwie erzwingen kann. Außerdem droht der Eigentümer, mich zu verklagen, wenn ich ihm den Zugang nicht gewähre (was m.E. allerdings lächerlich ist, denn Zugang für einen bestimmten Zweck wurde nicht verlangt, sondern generell der Zutritt zur Wohnung.).
Es gibt also keine Verfügung, deren Genehmigung ich beantragen könnte.
Der Beratungsbedarf ergibt sich aus der Gesamtsituation.

GG
Garfield ist offline  
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Alt 29.06.2011, 17:31   #4
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

UUUps da hatte ich was falsch verstanden.

Da kann ich dir auch nicht weiterhelfen.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 30.06.2011, 16:57   #5
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
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Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Zitat:
Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
Vor mehr als zwie Monaten habe ich erstmals Beratungshilfe in einer Angelegenheit beantragt.
Diese wurde (erst einmal) versagt mit der Begründung, sie betreffe den Aufgabenkreis "Wohungsangelenheiten". Genau für diesen Aufgabenkreis sei ich bestellt worden. Es wurde um Sachvortrag gebeten, warum eine Klärung durch mich als Betreuerin nicht möglich sei.
Ich würde argumentieren, daß ich angesichts der - zu schildernden - Komplexität der Situation in jedem Fall erstmal anwaltlichen Rat suchen muß, um die rechtliche Situation einschätzen zu können; dies als Voraussetzung für die rechtliche Vertretung der Interessen des Klienten.
Sollte IMHO als Sachvortrag klar sein: Ich meine, ich hatte ein "sehr gut" in meiner Rechtsprüfung, aber davon werde ich noch kein Anwalt.
"Sehr gut" hatte ich auch in Sozialmedizin, aber ich mache immer noch keine ambulanten Blinddarmoperationen auf dem Schreibtisch (das liegt aber eigentlich an der schummrigen Beleuchtung).
__________________
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Unser Denken macht es erst dazu.

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