Dies ist ein Beitrag zum Thema "Verbundene Wohnungen" im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
mein Sohn Bernhard lebt aus medizinischen Gründen je zur Hälfte im Monat bei mir dem Vater respektive der Mutter. ...
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#1 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Hallo,
mein Sohn Bernhard lebt aus medizinischen Gründen je zur Hälfte im Monat bei mir dem Vater respektive der Mutter. Bernhard's Elternteile sind geschieden und leben getrennt. Vater und Mutter sind ALG2-Bezieher, Bernhard also Mitglied in der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft. Im Rahmen der "Bedarfsgemeinschaft" will das Job-Center aber nur einen Wohnungsteil von Bernhard finanzieren, nicht aber Beide. D.h. im Klartext, der andere ALG2-Bezieher hat die A...-Karte, sprich muss aus eigener Tasche Bernhard's Wohnungsanteil aus seinem ALG2-Einkommen finanzieren, was schlechterdings nicht geht, weil dessen ALG2-Einkommen dafür logischerweise keinen Spielraum zulässt. Entfernung zwischen den Elternteilen und vor allem andere Umstände (Spannungen zwischen den Elternteilen) lassen keine Pflege von Bernhard in nur einer Wohnung des betreffenden Elternteils zu. Insgesamt kommt die Pflege von Bernhard in den zwei Wohnungen der Eltern wohnungsgeldmässig deutlich günstiger als die Pflege in einer evtl. Bernhard's eigenen Wohnung. Frage: Welche Argumentation gegenüber Job-Center ist wegen Bernhard's "Wohnproblematik", die eigentlich eine "Pflegeproblematik" darstellt, sinnvoll? P.S. Das Einwohnermeldamt hat mir den Tip gegeben, dass es sich nicht um zwei Wohnungen handelt, sondern um eine sog. "verbundene Wohnung" ! Und tatsächlich sieht und empfindet das der behinderte Bernhard auch so ! Geändert von stephan1 (30.06.2011 um 14:26 Uhr) |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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IMHO würde hier jedenfalls § 9 SGB I greifen: Die besondere Situation müßte medizinisch und sozial begründet und möglichst umfassend mit Attesten und Stellungnahmen (Arzt, Pflegekasse, ASD/Jugendamt etc.) untermauert werden.
P.S. Es gibt im Deutschen kein Possesiv-Apostroph.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#3 | |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Zitat:
Das mit dem "Possesiv-Apostroph" werde ich ändern, auch da Danke für den Hinweis |
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