Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer versus Betreuungsverein im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Der Fall : Ein Betreuer hat zwischenzeitlich insgesamt ca. 90 Betreuungsfälle vom Betreuungsgericht persönlich zugewiesen bekommen !
Um die "persönliche" ...
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Der Fall: Ein Betreuer hat zwischenzeitlich insgesamt ca. 90 Betreuungsfälle vom Betreuungsgericht persönlich zugewiesen bekommen !
Um die "persönliche" Betreuung der vorgenannten 90 Betreuungsfälle zu schaffen, hat er zwei 400 € "Angestellte" (ALG II) engagiert, die sich hauptsächlich um diese 90 Betreuungsfälle "kümmern" sollen. Die vorgenannten zwei 400 € "Angestellte" sind dem Betreuungsgericht gar nicht bekannt, geschweige denn als (Berufs-)Betreuer ausgebildet und beim zuständigen Betreuungsgericht registriert. Die Frage: Wäre es nicht richtig, besagter Betreuer meldet sich als Betreuungsverein an und meldet seine "Angestellten" als Betreuer beim Betreuungsgericht an ? Geändert von stephan1 (02.07.2011 um 12:44 Uhr) |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
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Wenn die 400 € - Mitarbeiter Tätigkeiten wie Standardschreiben z.B. GZS An- Abmeldungen, Anfragen an Rentenkassen etc. andere Behördenschreiben verfassen und keine betreuerischen Entscheidungen treffen, müssen sie keine Betreuer sein, sie entlasten den Betreuer von administrativen Aufgaben. Sie halten dem Betreuer den Rücken frei von reinen Routineaufgaben. Wenn sie mit ihrem Arbeitsvertrag eine Schweigeverpflichtung unterschreiben, ist dagegen nichts zu sagen.
Bei 90 Betreuungen mit im Durchschnitt 3 Std pro Monat sind es 270 Arbeitsstunden. Wenn ein Betreuer viel arbeitet, kommt er bei 50 Stunden pro Woche auf 200 Stunden im Monat, bleiben für die beiden Bürokräfte je 35 Std. pro Monat, das macht einen Stundenlohn von 11,42 €. Bei guter Organisation ist das also leistbar und ich kann Deine Empörung nicht so ganz nachvollziehen. Wobei: Ich sage nicht, dass das ein erstrebenswertes Ziel ist, (auch meines nicht) soviele Betreuungen zu haben, aber Freiberufler neigen hin und wieder zur Selbstausbeutung, das habe ich in anderen beruflichen Bereichen oft gesehen. Was macht Dich so empört? Du sagst nichts über die Qualität der Arbeit.... |
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#3 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Also zunächst mal erscheinen 90 Betreuungsfälle aktuell im Grunde nicht mehr zu erledigen.
Wenn er aber 2 Angestellte hat, die den Bürokram erledigen und er selbst ist hauptsächlich vor Ort bei seinen Betreuten, ist dagegen nicht einzuwenden. Die "persönliche Betreuung", also die Arbeit mit den Betroffenen selbst, ist nicht delegierbar. Wenn er es so organisiert hat, wie oben geschildert, braucht er die Angestellten nicht beim Gericht anzumelden oder sowas. Ich habe auch eine Angestellte, die mir den Bürokram macht und weiß, dass es viele KollegInnen ähnlich halten. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#4 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Anregung: Ein gerichtlich zugelassener Betreuer sollte das Recht haben Betreuergehilfen in Form einer diesbezüglichen Lehre auszubilden.
Entsprechender Vergleich: Ausbildungsberuf Rechtsanwaltgehilfe bei Rechtsanwälten. Mein Problem: Der Sinn von Betreuungsvereinen erschliesst sich mir in diesem Zusammenhang nicht. Für deren "ehrenamtliche" Betreuer leisten Sie m.E. eine "vage" Hilfestellung, bei "schwereren Betreuungsanforderungen" verweisen sie sofort das Betreuungsgericht an "richtige" Berufsbetreuer. Deshalb habe ich im Thread geschrieben: "Betreuer versus Betreuungsverein". @EFB Du fragst: "Was macht Dich so empört? Du sagst nichts über die Qualität der Arbeit...." Deine gute Frage kann ich leider nicht beantworten, weil ich weis überhaupt nicht, mit welchen Möglichkeiten und Einschränkungen dieser Betreuer seine Arbeit momentan beim Betreuten verrichtet !! Wie könnte ich dann sagen, die Qualität seiner Arbeit ist schlecht ?! Ich kann nur mit Bestimmtheit sagen, dass dieser Betreuer unglaublich schwierige Ausgangsvoraussetzungen durch das Betreuungsgericht mitbekommen hat ... und keiner ihm hilft. Geändert von stephan1 (02.07.2011 um 14:53 Uhr) |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
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Zitat:
Mit Betreuungsvereinen kenne ich mich nicht aus, das kann dir sicher jd anderes beantworten. gruss efb |
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#6 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
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Zitat:
Könntest du letzteres bitte genauer erläutern, das verstehe ich nicht. |
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#7 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Mal ne Klarstellung
Hinsichtlich der Aufgabenerledigung im Betreuungsverfahren gibt es zwischen freiberufl. Betreuern und solchen in Betreuungsvereinen keine Unterschiede. ... hinsichtlich der arbeitsrechtl. Stellung schon, weil die Kollegen angestellt sind. Zudem erledigen die Kollegen in den BV noch sog. Querschnittsaufgaben z.B. im Zusammenhang mit der Unterstützung von eaB. Ihr könnt das auch hier nachlesen. Betreuungsverein ? Betreuungsrecht-Lexikon Gr. R
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Zitat:
Ich habe eigentlich an einen "rechtlich" versierten "Betreuungsassistenten" gedacht, trotzdem Danke für den Hinweis. Betreuer oder Verfahrenspfleger sind doch ausschliesslich für den Betreuten im Rechtsbereich tätig - oder unterliege ich hier einem grundsätzlichen Irrtum ?! |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Zitat:
1) In Betreuungsvereinen arbeiten nur ehrenamtliche Betreuer, also ohne Einkünfte -> deshalb keine freiberufliche Meldung beim Finanzamt. 2) Gerichtlich zugelassene Berufsbetreuer arbeiten nicht in Betreuungsvereinen -> deshalb freiberufliche Meldung beim Finanzamt. 3) Ehrenamtliche Betreuer werden z.B. bei grob fahrlässigen Vermögensdelikten nicht so schwer bestraft wie Berufsbetreuer (Argument: Letztgenannte hätten es wissen müssen, der ehrenamtliche Betreuer machts doch "selten" und freiwillig und soll auch noch bestraft werden, das geht nicht). Ich glaube mit o.g. Differenzierung nicht voll daneben zu liegen - oder ?! Letztendlich ist meine Frage: Ist der Betreute rechtlich besser gestellt durch a) Betreuungsverein + ehrenamtlichen Betreuer oder b) Berufsbetreuer ? Geändert von stephan1 (02.07.2011 um 15:35 Uhr) |
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#10 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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1. In Betreuungsvereinen arbeiten Berufsbetreuer als Angestellte und dann gibt es noch die freiberuflichen Berufsbetreuer.
Ehrenamtler sind eben Ehrenamtler 2. s. 1. 3. Was verstehst du unter "Bestrafung"? Bei einem Vermögensschaden, den ein BB verursacht greift seine Haftpflichtversicherung; sollte der Verursacher ein eaB sein, haftet der Staat. Es kann rechtliche Konsequenzen geben, wenn z.B. der Betreuer für nicht mehr geeignet angesehen wird. Dann wird er abgelöst und nicht mehr bestellt - unabhängig in welchem Status er sich vorher befand. Aber - Fehler macht jeder mal und es wird keiner vom Hof gejagt, weil ihm mal ne Antragstellung oder sowas untergeht. Anders siehts schon aus, wenn er vorsätzlich Vermögen hinterzieht oder dem Gericht bewusst falsche Angaben macht. R
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