Dies ist ein Beitrag zum Thema Neuer Fall! im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich hoffe mein Beitrag ist hier an der richtigen Stelle...
Zu der Betreuung:
Herr Mustermann, 50 Jahre, verheiratet, lebt derzeit ...
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.06.2011
Ort: Greifswald
Beiträge: 7
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Ich hoffe mein Beitrag ist hier an der richtigen Stelle...
Zu der Betreuung: Herr Mustermann, 50 Jahre, verheiratet, lebt derzeit in Scheidung. Die Ehefrau ist seit Jahren im Ausland wohnhaft, gemeldet seit ca. einem Jahr, vorher war sie Pendlerin. Beide besitzen zusammen ein Einfamilienhaus in Deutschland, je zu 1/2 Miteigentumsanteil. Sie war bereit ihn "kostenlos" im Haus wohnen zu lassen, wenn er alle anfallenden Kosten (Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Strom, Gas usw.) zahlt und das Haus in Schuss hält. Herr Mustermann ist aber seit Einreichung der Scheidung nicht mehr er selbst. Vor ca. einem Monat scheiterte eine versuchte selbständige Tätigkeit (12/2010-6/2011), was ihn noch mehr aus der Bahn warf. Aktuell hat Herr Mustermann rückständige Verbindlichkeiten von rund 10.000,00 EUR aus Nebenkosten für das Haus (welche seit Monaten nicht mehr gezahlt wurden), Altverbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnis in Dänemark usw. Hinzu kommen die monatlichen laufenden Kosten von rund 270 EUR. Herr Mustermann öffnet zwar noch die Post, aber es wird nicht darauf reagiert geschweige denn irgendwas gezahlt bzw. Kontakt zu den Leuten aufgenommen. Im Haus lebt weiterhin der sich noch in einer Berufsausbildung befindliche Sohn des Herrn Mustermann. Dieser bezieht monatlich rund 700,00 EUR (325 EUR Azubi-Gehalt, 200 EUR Unterhalt der Mutter, 184 EUR Kindergeld). Nach langem hin und her und mit viel Hilfe konnte das Gewerbe, was schon lang nicht mehr lief, abgemeldet werden und ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. Über diesen wurde noch nicht endgültig entschieden, da Herr Mustermann noch immer keine vollständigen Angaben bzw Unterlagen einreichen konnte. Und das seit April!!! (Antragstellung während der laufenden Selbständigkeit) Der vorläufige Bescheid lautet über einen Bezug von monatlich 275,00 EUR, was gerade so die laufenden Kosten des Hauses decken würde, mehr nicht. Auf Grund der misslichen Lage wurde nun eine Betreuung beantragt und ich als Betreuerin vorgeschlagen. Im Antrag wurde die kompette Situation erläutert und auch mitgeteilt, wozu Herr Mustermann nicht in der Lage ist. Ggf. soll das Einfamilienhaus verkauft werden, um die Schulden des Herrn Mustermann zahlen zu können. Die Ehefrau ist damit einverstanden. Herr Mustermann soll dann in eine Mietwohnung ziehen. Womit er auch mehr oder weniger einverstanden wäre. Zu den Gläubigern gehört auch eine Krankenkasse, der Stromanbieter, der Gasanbieter usw. Jetzt zu meinen Fragen... Wäre ein Verkauf des Einfamilienhauses während der Betreuung möglich, voraussgesetzt ich bekomme den Aufgabenkreis? Würdet Ihr eine andere Möglichkeit sehen um das Haus nicht unbedingt verkaufen zu müssen? Danke erstmal im Voraus... |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Hallo
Nun, es hört sich nicht so an, als ob das Haus für deinen Betreuten zu retten wäre. Das Haus kann natürlich während der Betreuung verkauft werden. Mitunter werden auch nur deswegen Betreuungen eingerichtet. Sollte der Betroffene das nicht mehr selbst bewerkstelligt kriegen - was sich so anhört - kannst du dies als seine Vertreterin erledigen, wenn du den Aufgabenkreis Vermögenssorge hast. Aber: Der Verkauf einer Immobilie muss betreuungsgerichtlich genehmigt werden - § 1821 BGB Das unmittelbare Prozedere ist bei den Gerichten in Nuancen jeweils anders. Hier nimmt der RP selbst Kontakt mit der Notarin auf, dort ist es wieder anders. Im Allgemeinen läuft das so, dass du dem Gericht ein Verkehrswertgutachten vorlegen musst und den Entwurf des notariellen Kaufvertrages. Wird das Haus zum Gutachtenwert verkauft, gibt es da kein Problem. Das Ganze ist ein wenig aufwändig, schaffst du aber schon. Ich empfehle dir, das Geschäft mit einem Makler abzuwickeln. s. auch hier: Genehmigungspflichten ? Betreuungsrecht-Lexikon Viel Erfolg R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" Geändert von Rudi (04.07.2011 um 14:43 Uhr) |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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hallo,
der Makler könnte vorab eine Wertbestimmung des Hauses vornehmen. Vielleicht reicht dem Rechtspfleger in Hinblick auf die finanziellen Verhältnisse eine solche Wertbestimmung und er verzichtet auf ein teures Wertgutachten. Vor dem Maklervertrag sollte die Ehefrau ihr Einveständnis erklären, das Haus zum ermittelten Preis auch zu verkaufen. Ich würde unverzüglich die Gläubiger auf den bevorstehenden Verkauf hinweisen , damit sich nicht anfangen , zu vollstrecken . Im Rahmen der Grundsicherung wären auch bestimmte Hauskosten als Kosten der Unterkunft in Ansatz zu bringen. fwu |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.06.2011
Ort: Greifswald
Beiträge: 7
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Vielen Dank für die Antwort
![]() Es wurde vor ca. einem Jahr schon einmal versucht durch den Herrn Mustermann das Haus an seine beiden Söhne zu überschreiben. Unentgeltlich... Jedoch mit den Bedingungen, dass er lebenslang mietfrei drin wohnen kann und die Söhne, letzendlich nur der Ältere, da der jüngste Sohn ja noch in der Ausbildung ist, die ganzen Kosten tragen sollten. Was muss man sagen glücklicherweise für die Söhne nicht zustande kam. Auch hier durch sind Verbindlichkeiten des Herrn Mustermann entstanden, da dieser natürlich ohne konkrete Zusage der restlichen Beteiligten eine Notarin aufsuchte und einen Entwurf fertigen lies. Nun ja ich habe mittlerweise "Angst", dass die ganzen Gläubiger schneller sind als das Gericht...denn das Haus ist abgezahlt und nicht belastet. Die ganzen Verbindlichkeiten des Herrn Mustermann könnten ja im Wege einer Sicherungshypothek im Gb eingetragen werden, auch wenn ein zwangsweiser Verkauf etc. ohnehin nicht so einfach möglich wäre, da ja noch die 1/2 der Ehefrau mit im Spiel ist. Aber es dauert ja mit Sicherheit von Antrag bis zur Betreuung eine gewisse Zeit. Wie ist bei euch da die Erfahrung? Geht das bei solchen Umständen vllt sogar zügiger? Wie ist das eigentlich mit den Kosten für die Wertgutachtenerstellung? Die werden ja ggf. schon vor Verkauf zur Zahlung fällig. Wovon soll ich die denn zahlen, wenn der gute Mann nicht einen Cent besitzt... Ein Grundstückskaufvertragsentwurf ist da eher kein Problem. Aber das Lexikon ist toll, danke
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.06.2011
Ort: Greifswald
Beiträge: 7
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Danke fwu,
da haben sich unsere Beiträge wohl überschnitten ![]() Ja das mit dem Makler ist eine gute Sachen, danke euch. Bin gespannt,ob das dem Rechtspfleger reicht. Und das mit den Vollstreckungsversuchen macht mir eben so Bauschmerzen. Die GVZ war im Mai schon einmal bei Herrn Mustermann zur "normalen" Taschenpfändung. War natürlich nichts zu holen. Sie wies allerdings schon damals daraufhin, dass sie wohl bald wieder kommen wird, da schon feststand, dass er Verbindlichkeiten in Höhe von rund 7.000 EUR in Deutschland hat und das bei 20 Gläubigern. Und dann eben das lastenfreie Haus. Bessere Forderungseintreibungsmöglichkeiten gibt es ja bald gar nicht. |
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#6 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
@Maggi Das Gutachten zahlt der Verkäufer aus der Kaufsumme. Wenn du alles gut zum Ineinanderspielen bringst, kann das recht schnell gehen. Zumindest die Betreuungsgerichte habe ich in diesen Fällen noch nie als Bremse festgestellt. Aber im Ernst. Die Makler haben gute Erfahrungen mit solchen Sachen. Ich hatte hier mal ein Hausverkauf, da brauchte ich mich um nichts weiter zu kümmern, hat alles der Makler in die Hand genommen, der mir nur noch die diversen Termine mitteilte (war auch mein erster Hausverkauf - ). Soweit Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#7 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.06.2011
Ort: Greifswald
Beiträge: 7
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Dann hoffe ich mal, dass die Betreuung schnell in Gange kommt und ich loslegen kann. Habe auch einen guten Makler im Auge der ein schneller Fuchs im Verkauf ist. Hoffe dann mal, dass das alles so reibungslos wie bei dir über die Bühne läuft
![]() @ Rudi aber du würdest schon eher ein richtiges Wertgutachten bevorzugen? |
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#8 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
Gr. R
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#9 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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hallo,
ob der Rechtspfleger wirklich ein Wertgutachten verlangt kommt drauf an. Die Rechtspfleger haben ja auch einen gewissen Überblick über die Immobilienpreis iin ihrem Bezirk. Der Makler sollte in seienr Bewertung schon die Eckdaten wie Grundstücksgröße , Zimmerzahl, Baujahr , Heizung etc angeben. Ein weiteres Korrektiv im becshirebenen fall ist ja auch die Ehefrau, die wird ihren Anteil wohl nicht unter Wertverscherbeln. fwu |
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