Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung ruhen lassen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
ich hab mal folgende Frage ne Bekannte wurde betreut hat sich aber während der beztreuung der betreuerin völlig verweigert ...
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#1 |
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"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,035
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Hallo
ich hab mal folgende Frage ne Bekannte wurde betreut hat sich aber während der beztreuung der betreuerin völlig verweigert aus diversen Gründen. Daraufhin hat die Betreuerin wie meine bekannte sagt die betreuung auf "Ruhen" gestellt war aber wieterhin als ihre betreurin geführt hat abe rnichts mehr für meine bekannte gemacht das ging soweit das mann meine rbekannten den strom absperrte und diverse andere sachen. Geht das überhautp das eine Betreuung"ruhen" kann während sie aber offiziell weiter geht aber ohne das die ebtreuung für was zuständig ist? lg MOMO
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#2 |
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Volunteer
Registriert seit: 02.05.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 110
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Hallo Momo,
eine Betreuung ruhen zu lassen, geht m.E. nicht. Wenn eine Betreuung nicht mehr gewünscht oder erforderlich ist, sollte ein Antrag auf Aufhebung gestellt werden. Einzelheiten bitte aber nochmal im offenen Forum erfragen. Die Berufs- oder auch ehrenamtl. Betreuer können dies aber noch viel genauer sagen.
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LG Chrissi |
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#3 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Hallo Momo
Es gibt einige wenige Betreuungen, da zeichnet sich ab, dass die Betreuung selbst überflüssig wird. Meist sind das Betreuungen für Menschen, die Entwicklungsverzögerungen haben oder Ängste, die nach und nach therapiert wurden und sich auflösen. Das läuft dann - jedenfalls mache ich das dann so - dass ich mich aus der Vertretung nach und nach zurücknehme und dem Betroffenen die Erledigung überlasse - und die weitere Entwicklung "nur noch" beobachte. Wenn es dann soweit ist, wird einvernehmlich der Antrag auf Beendigung der Betreuung gestellt. Das alles läuft in Absprache mit dem Gericht und der Betreuungsbehörde. Ich habe aktuell solch eine Betreuung. In ein paar Wochen läuft der Überprüfungszeitraum aus und die Betreuung wird dann eingestellt. Das sieht n bisschen anders aus, als das, was du da schilderst. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass eine Betreuung ruht - zumal es dafür auch keine rechtlichen Voraussetzungen gibt. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" Geändert von Rudi (05.07.2011 um 05:48 Uhr) |
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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hallo Momo,
ein Ruhen lassen der Betreuung gibt es nicht. Der Betreuer muß solange tätig werden, bis er vom Gericht entlassen oder die Betreuung insgesant aufgehoben wird. Was Rudi beschreibt, ist ja kein Ruhenlassen der Betreuung , sondern ein gezieltes Allein-Handeln lassen des Betreuten. Wenn der Betreute eine Zusammenarbeit mit dem Betreuer verweigert, muß eben der Betreuer prüfen , welche Verwaltungsmaßnahmen auch ohne Mitwirkung des Betreuten möglich sein, zB überwachen der Stromzahlungen etc. In dem beschriebenen "Fall" sollte möglichst bald das Betreuungsgericht bezüglich der Untätigkeit der Betreuerin informiert werden, eine derartige "Anregung" kannst Du auch machen . Ziel wäre dann ein Betreuerwechsel. fwu |
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#5 |
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"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,035
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Hallo ihr
vielen dank für eure hillfeichen natworten. ich konnte mir das auch nicht vorstellen dieser vorfall leigt jetzt shcon ein paar Jahre zurück meien bekannte meint heute noch das wäre ok gewesen damit sie einsieht das sie zusammmenarbeiten müsste. ich find das nicht so die betreurin hat sie doch ins blanke messe rbezügl des stroms laufen lasen. und eine betreuung nur wnen der klient "brav" ist aknn ja wohl nicht sein. weis nicht ob ich das melden soll weil meine bekannte ja meint es wäre ok gewesen.. hmmm lg momo
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