Dies ist ein Beitrag zum Thema Kreditlinie erhöhen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem eine alte Dame übernommen welche auf der Bank eine Kreditlinie von 10.000 hatte. Bis ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 25.05.2011
Beiträge: 14
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Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem eine alte Dame übernommen welche auf der Bank eine Kreditlinie von 10.000 hatte. Bis zur Betreuungsübernahme wurde diese um weitere 10.000 überzogen = 20.000. In 2 Monaten wird durch not. Kaufvertrag einen größeren Batzen kommen der vom Verkauf einer ETW stammt. Die Bank würde die Kreditlinie im Hinblick auf diese Zahlung (Treuhand der Bank) genehmigen um einen günstigeren Zinssatz für meine Betreute zu erreichen. Die noch zu überbrückende Zeit ( Heimkosten etc) sollen auch mit eingeplannt werden. Ist ein solcher Vorgang vom Rechtspfleger zu genehmigen und welche Folgen kann dies für mich als zustimmender Betreuer haben. Viele Grüße ![]()
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#2 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo aerofox,
aber selbstverständlich benötigst du die Genehmigung zur Kreditaufnahme. Grundlage findest du hier:§ 1822 BGB Genehmigung für sonstige Geschäfte unter Punkt 8. Zitat:
Gruß, Andreas
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