Dies ist ein Beitrag zum Thema Wünsche und Träume im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
Wir alle haben Wünsche und Träume. Wieweit sind die Wünsche und Träume von Betreuten zu verwierklichen und darauf ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 25.05.2011
Beiträge: 14
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Hallo zusammen,
Wir alle haben Wünsche und Träume. Wieweit sind die Wünsche und Träume von Betreuten zu verwierklichen und darauf einzugehen als Betreuer. Täglich ändern diese sich. Heute wollen sie ins Heim. Morgen wieder nach Hause. Nehme ich die Betreuten zu ernst, muß man eine klare Linie fahren und sagen das geht einfach nicht so. Du mußt dich entscheiden und dann geht kein Weg zurück. Täglich bekomme ich einen Anrufe das kann doch nicht sein. Heute hat mich doch echt die Wut gepackt. ![]() Das selbe ist bei einer anderen Beteuten diese will Ihren Sohn weiter unterstützen und diesen interessiert nur Geld. Dieser verschwand bei unserem Treffen, als er erfuhr, daß er kein Geld mehr bekommt, auch seinen Anteil nicht aus einem Hausverkauf da er noch Schulden bei seiner Mutter hat. ![]() Wie würdet Ihr mit solche Betreuten umgehen??? |
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#2 |
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Einsteiger
Registriert seit: 06.07.2011
Beiträge: 10
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Nun es ist schwer einen Mittelweg zu finden. Denn das Gesetz spricht klar von der "rechtlichen Betreuung". In der rechtlichen Betreuung ist in aller Regel kein Platz für psychosoziale Belange ,leider.
Es lässt sich nur anraten von Beginn ab mit den Betreuten zu vereinbaren was die Aufgaben sind und was nicht. Abgrenzung muss sein sonst bleibt die eigene Psychohygiene auf der Strecke. Ein Betreuer muß ja auch nicht rund um die Uhr erreichbar sein. Dabei helfen auch feste Telefonzeiten. |
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#3 | ||
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
Die Einschränkung besteht in dem: wenn möglich. Das bedeutet im Klartext, wenn es nicht kontraproduktiv zur Erkrankung steht, wenn es realisierbar ist (z.B. finanziell), wenn es tatsächlich den Wünschen und Vorstellungen der Betreuten, und nicht denen der Angehörigen z.B. entspricht. Bei deiner Frage Heim oder eigenen Wohnung muss sich doch beantworten lassen welche Lösung die sinnvolle ist. Ich kann mir jetzt kein Konstrukt vorstellen wo beide Möglichkeiten machbar und angeraten wären. Zwischen Heim und eigener Wohnung besteht ja ein himmelweiter Unterschied. Wenn sich dein Betreuter krankheitsbedingt nicht wirklich entscheiden kann dann musst Du entscheiden. Aber das ist, gerade bei der angeschnittenen Frage mit hohen Anforderungen, also dann gerichtlichen Genehmigungen, verbunden und muss gut durchdacht sein. Ein täglicher Anruf vom Betreuten ist ja erst mal kein Beinbruch und hängt grundsätzlich auch von der jeweiligen Situation, der Dauer der Betreuung, der "Grösse" der anstehenden Entscheidung usw. ab. Zitat:
Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Hallo,
bei alledem besteht m.E. keine Optimierungspflicht der Betreuer - was allein zeitlich schon nicht möglich ist. Die Betreuung - zumindest bei Berufsbetreuern - muss daher wohl auf das Wesentliche beschränkt bleiben. Wer dann noch Zeit und Nerven hat darüber hinaus tätig zu sein - bitteschön; d. betr. Betreuten wird's freuen. Es gibt bekanntermaßen jede Menge hilfsbedürftige Personen, die - ohne relevante Krankheitsdiagnose - in einem von teilweise absurder Bürokratie und Informationstechnik geprägten Zeitalter, ihre Angelgenheiten nicht mehr richtig regeln bzw. überblicken können und daran Schaden nehmen. So (zynisch) gesehen, sind diese gegenüber Betreuten Menschen im Nachteil. mfg
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Aerofox
Es kommt des öfteren vor, das Betreute etwas wollen und morgen schon wieder etwas ganz anderes. Geht natürlich wirklich nicht immer. Soll auch nicht. Z.B. einer von meinen Betreuten wollte in eine andere Wohnung. OK, suchen, finden (sogar Rolligerecht), der Betreute freut sich, zieht ein - und will nach drei Tagen eine neue Wohnung. nach drei Wohnungswechseln habe ich ihm gesagt, das es ja ganz schön ist, was er möchte, aber dass es mir jetzt auch egal ist, weil sich der Wunsch zu häufig wiederholt. Wenn er etwas will, dass soll er sich selber darum kümmern - so weit es ihm möglich ist: also die Wohnung suchen, mit dem Vermieter vorbesprechen und den Mietvertrag vorbereiten. alles andere, Anträge, Kostenübernahmen, Formalkram etc. ist dann mein Job. Moin Betreuter könnte seinen Teil durchaus leisten, aber er tut es nicht und ich habe meine Ruhe. Das Heim in dem er lebt (hat er sich zuletzt selber ausgesucht) geht inzwischen ebenso mit ihm um: Arzttermin? Prima. Rufen sie an, machen sie den Termin ab, wir fahren sie hin. Seit dem klappt es gut. Für Deinen Betreuten: Schau nach, was er will, was er dazu selber leisten kann (das soll er auch bringen) und Dein ist der restliche Job - da bleibt üblicherweise nicht viel übrig. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Hallo Imre,
sehr gut beschrieben, wie man sinnvoll mit Betreuten umgeht, die einen freien Willen haben. Wenn Betreute keinen freien Willen mehr haben, dann muss man seinen natürlichen Willen respektieren. Gruss |
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