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Heimunterbringung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimunterbringung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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Alt 06.07.2011, 12:51   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.04.2010
Beiträge: 15
Standard Heimunterbringung

Ein sonniges hallo an Alle
Ich brauche mal einen Rat.
Mein zu Betreuender ist momentan geschlossen untergebracht. Er soll auch nicht wieder in die eigene Wohnung, sondern in ein Heim. Er möchte das allerdings nicht. Zu Hause kann die Pflege aber nicht sichergestellt werden. Ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wie gehe ich vor?
wahlsburg ist offline  
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Alt 09.07.2011, 19:06   #2
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
Standard

Zitat:
Zitat von wahlsburg Beitrag anzeigen
Mein zu Betreuender ist momentan geschlossen untergebracht. Er soll auch nicht wieder in die eigene Wohnung, sondern in ein Heim. Er möchte das allerdings nicht. Zu Hause kann die Pflege aber nicht sichergestellt werden. Ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wie gehe ich vor?
1) Ein U-Beschluss nach § 1906 Abs. 1 gegen den Betreuten liegt also nicht vor. Damit ist die gegen ihn verübte freiheitsentziehende Massnahme rechtswidrig. Das hat mit "deinem" Aufenthaltsbestimmungsrecht nichts, aber auch gar nichts zu tun !
2) Eine "genehmigungsfreie" Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt liegt auch nicht vor, da der Betreute nicht "freiwillig" dort ist.
3) Da du als sein Betreuer die "Aufenthaltssorge" für den Betreuten hast, musst du ihn wegen seinesPflegebedarfs in eine "offene" Einrichtung (Pflegeheim) verbringen.
4) Teile dem Betreuungsgericht mit, dass der Betreute wegen deiner "Suche" nach geeigneter Unterkunft vorübergehend in einer freiheitsentziehenden Unterkunft lebt.
stephan1 ist offline  
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Alt 10.07.2011, 12:11   #3
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo wahlsburg,

wenn dein Betreuter jetzt geschlossen untergebracht ist liegt ja sicher- ganz im Gegensatz zu Stephans Annahme - ein ordnungsgemässer Beschluss vor.

Für die weitere geschlossene Unterbringung in einem Heim solltest Du zusammen mit einer ärztlichen Stellungnahme /Attest bei Gericht einen Antrag auf eine längerfristig/dauerhafte Unterbringng stellen und diesen begründen.

Dazu brauchst Du Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitssorge oder die Entscheidung über Unterbigungen.

Besprich mit den Ärzten diesen Weg und gehe alle Möglichkeiten durch ob es zu Hause nicht doch gehen könnte.
Erst wenn eine dauerhafte Eigengefährdung durch notwendige, aber nicht leistbare Versorgung vorliegt kannst Du weiter in der von Dir angedachten Lösung aktiv werden.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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