Dies ist ein Beitrag zum Thema Betteln durch Betreute im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Immer wieder kommt es vor, dass meine Betreuten, wenn sie knapp sind, betteln gehen.
Es ist zu vermuten, dass sie ...
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#1 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
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Immer wieder kommt es vor, dass meine Betreuten, wenn sie knapp sind, betteln gehen.
Es ist zu vermuten, dass sie sich dadurch ein mehr oder weniger hohes Zusatzeinkommen erwirtschaften. Genaues weiß ich natürlich nicht. Oft springen auch Naturalien dabei heraus. Zusatzeinkommen muss ja dem Sozialhilfeträger angegeben werden. In diesen Fällen halte ich das aber für schwierig, insbesondere, wenn das Geld gleich in Essen, Drogen, Automatenspiele umgesetzt wird. Gerade diese Kandidaten sind es, die zum Betteln neigen. Sollte der Sozialhilfeträger auf die Idee kommen, die Einkünfte zu schätzen und von den Sozialleistungen abzuziehen, wäre letzlich das Existenzminimum entzogen, denn diese Betreuten leben von der Hand in den Mund. Ganz zu schweigen von den Folgen für die Vertrauensbeziehung im Betreuungsverhältnis. Ich denke, die Problematik ist nicht selten. Wie geht ihr damit um? |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 254
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Ich bin bestrebt, von solchen Dingen möglichst nichts zu erfahren.
Darüber hinaus würde es keinen Sinn ergeben, dies dem Sozialhilfeträger zu melden, sofern der Betroffene nicht eine monatliche Aufstellung seiner diesbezüglichen geldwerten Einkünfte abgeben mag. Pflichtbewusstsein in allen Ehren. Aber hier droht ja auch Gefahr, den Betroffenen um seine Leistungen zu bringen. Manches übersieht und überhört man besser hin und wieder....es spricht aber natürlich nichts gegen ein paar erläuternde oder ermahnende Worte an den Betroffenen. |
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#3 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#4 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
Ansonsten halte ich es damit wie der Kollege Flafluff.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#5 | |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Zitat:
Ich kenne Leute, die regelmäßig betteln und ein Einkommen haben, von dem wird nur träumen können. Es sind aber absolute Ausnahmefälle (und glücklicherweise nicht betreuungsbedürftig). MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
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In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass es seit der letzten SGB II - Novelle durchaus erlaubt ist, 10,00 € monatlich hinzuzuverdienen, ohne dass dies angegeben werden muss.
Die 10,00 € /Monat- Regel hat die vorher herrschende Regel von 50,00 € /Jahr abgelöst. Gilt zwar für SGB II aber vieles davon wird ja auch analog im SGB XII angewendet. Meiner Meinung nach sind so zumindest die Pfand-Flaschen-Sammler legitimiert und aus dem Schneider ![]() Gruß Andreas |
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