Dies ist ein Beitrag zum Thema gerichtliche Genehmigung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Einen wunderschönen guten Morgen,
bin mir etwas unsicher, ob ich eine gerichtliche Genehmigung brauche für folgenden Fall: Betreuter lebt im ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 24
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Einen wunderschönen guten Morgen,
bin mir etwas unsicher, ob ich eine gerichtliche Genehmigung brauche für folgenden Fall: Betreuter lebt im Heim bekommt ein monatliches Taschengeld von 98,28 Euro. Er besitzt noch ein Girokonto auf dem sich ca 700 Euro befinden. Seit 3 Monaten gehen nun nur noch Kontoführungsgebühren ab. Ich möchte jetzt das Girokonto kündigen und das Restguthaben auf ein Sparbuch packen. Mein Aufgabenkreis umfasst die Vermögenssorge. Vielen lieben Dank für eine schnelle Antwort ![]() Vanessa |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Vanessa,
das ist hier immer wieder eine heiss umstittene Frage und scheinbar bei jedenm Gericht anders geregelt. Bei uns hier bräuchte man dafür keine gerichtliche Genehmigung. Unserer Rpf gehen davon aus, dass die nur nötig ist wenn Geld "weg" geht oder es sich um grössere Anlagebeträge handelt. Am besten wird sein Du rufst kurz den zuständigen Rpf an und fragst wie er das möchte. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 24
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Danke Michaela,
das werde ich tun! wünsche dir noch einen schönen Tag
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