Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietvertrag bei Einwilligungsvorbehalt im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
habe folgende Probleme:
1. Meine Betreute (Einkommen EM-Rente, Witwenrente), für die ich einen Einwilligungsvorbehalt in Vermögenssorge habe, hat einen ...
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#1 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Thüringen
Beiträge: 55
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Hallo,
habe folgende Probleme: 1. Meine Betreute (Einkommen EM-Rente, Witwenrente), für die ich einen Einwilligungsvorbehalt in Vermögenssorge habe, hat einen "Freund/Bekannten?", den sie als Mieter in ihrem 2-Familien-Haus wohnen lassen möchte. Das Haus ist jedoch total vermüllt, kaputte Wasserrohre, kein Gas. Und das wird aufgrund fehlender finanzieller Mittel längerfristig so bleiben? D. h. eine Vermietung völlig unrealistisch? Leider sehen das meine Betreute und ihr Bekannter nicht ein. Letzten Freitag kam sie zu mir mit dem besagten Bekannten ins Büro und beide teilten mir mit, dass dieser Bekannte jetzt bei ihr wohnt und sich beim Einwohnermeldeamt auch dort mit Hauptwohnsitz angemeldet hat. ![]() Nun meine Frage: Wie verhalte ich mich jetzt? Einen rechtskräftigen Mietvertrag kann meine Betreute ja nicht abschließen und ich werde dies aufgrund o. g. Sachverhalt nicht tun? Aber ich kann ihn doch auch nicht vor die Tür setzen?! 2. Meine Betreute hat wie bereits erwähnt Energieschulden. Der Gasanbieter erklärt, dass der Gasanschluß erst wieder freigeschalten wird, wenn die Schulden (ca. 3.000,00 €) beglichen worden sind. Der Gashahn ist bereits seit 2 Jahren zu. Ich könnte zwar eine einstweilige Verfügung erwirken? Aber meine Betreute kann die Kosten nicht für die Instandsetzung der Gasleitung und Heizkörper aufbringen. Ausziehen ist für sie keine Option. Das hat die Vorbetreuerin bereits versucht, keine Chance, sie geht immer wieder zurück in ihr eigentlich unbewohnbares Haus. Sie versucht halt eine Lösung zu finden, um an Geld heranzukommen (deshalb unter anderem die Idee mit der Vermietung). Ist eine verfahrene Situation. Und ich möchte auf keinen Fall irgendetwas Wichtiges vergessen oder verpassen zu machen. Bin ziemlich verunsichert, deshalb die vielen Fragezeichen. Habt ihr Ideen oder Tipps, was zu tun ist? Vielen Dank im Voraus Gruß Indianerin |
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#2 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Einwilligungsvorbehalt bedeutet, den Betreuten schützen vor der Abgabe von Willenserklärungen, die ihn selbst oder sein Vermögen in erhebliche Gefahren bringen.
Der zwischen deiner Betreuten und ihrem Bekannte geschlossene "formfreie" Mietvertrag bedarf einer entsprechenden Ergänzung, die dahin lautet, dass der Bekannte deine Betreute von jedweder Haftung aus dem beiderseitigen Mietverhältnis freistellt (weil z.B. das Haus vermüllt ist und kein Gas mehr hat). Du als Betreuer bist verpflichtet solch einen Mietvertrag einzugehen, ermöglicht es doch der Betreuten eine Teilhabe am Leben, wozu diese ein Anrecht hat. Zum Beipiel könnte sich zwischen der Betreuten und ihrem Bekannten ein positives Liebesverhältnis entwickeln, d.h. spätere Heirat zwischen Beiden nicht ausgeschlossen. ![]() Du bist nicht verpflichtet ein Finanzierungsmodell für die Renovierung des Hauses zu erstellen. Allerdings könntest du mit dem Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten das Haus verkaufen und der Betreuten eine kleiner Wohnung mieten. Geändert von stephan1 (11.07.2011 um 13:34 Uhr) |
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#3 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Offen gestanden, würde ich garnichts machen.
Ein Mietvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Ich weiß nicht, was deine Betreute für eine Krankheit hat, ob diese Beziehung ne "Augenblickssache" ist oder länger hält. Wenn er einen Mietvertrag hat, kann er sich u.U. darauf berufen. ... zudem der Zustand der "Wohnung", wie du ihn schilderst. Meldetechnisch ist ja wohl alles OK. Also was solls. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#4 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Thüringen
Beiträge: 55
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Hallo stephan1,
danke für deine Antwort. Sie nimmt mir doch sehr die Spannung - vor allem, weil ich mir nicht überlegen muss, wie ich an die Kohle für die Instandsetzung des Hauses herankomme (hatte auch wirklich keine legalen Ideen ).Eigentlich bin ich ja froh, dass sie nicht mehr so einsam ist und sich wieder um jemanden kümmern kann (Anm.: und wie das aussieht, möchte ich nun wirklich nicht so genau wissen ). Aber leider sind beide Alkoholiker und ich war froh, dass meine B. gerade wieder so schön stabil war. Mist. Naja, vielleicht sehe ich auch zu schwarz. Aber erfahrungsgemäß sind 2 Alkis keine gute Mischung. ![]() Mir hatte vor einiger Zeit eine Rechtspflegerin gesagt, dass meine Klientin aufgrund des Zustandes des Hauses und wegen des Einwilligungsvorbehaltes keinen Mietvertrag abschließen kann, aber mit dem Zusatz des Haftungsausschlusses bin ich bzw. sie ja hoffentlich aus dem Schneider. Das Haus verkaufen würde ich gern, aber ich krieg meine Betreute nicht mal mit der Brechstange aus diesem Haus. Höchstens mit einer dauerhaften Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt. Die Vorbetreuerin hatte ihr schon mal "zwangsweise" eine Mietwohnung verpasst (damit sie über den Winter kommt ohne zu erfrieren) - mit allen Annehmlichkeiten, wie fließendes Wasser aus dem Hahn statt vom Brunnen, einer funktionierenden Heizung und Kochstelle usw. Das ging gar nicht. Diese Betreuerin ist bei meiner B. heute noch das Feindbild Nr. 1. Ist ja auch nicht im Sinne des Erfinders. Naja, schaun mer mal. Gruß Indianerin |
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#5 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
wie kommst du auf solche Ideen, nenn mir doch mal eine rechtliche Grundlage dafür. @Indianerin Da hast du ein ziemlich komplexes Problem am Bein. Hier im Forum ist jedoch eine rechtliche Beratung nicht gestattet. Für deinen Einzelfall solltest du dir evtl. anwaltlichen Rat einholen. Grundlegend ist es natürlich so das ein von einer Betreuten mit EV geschlossener Vertrag erst mit der Zustimmung des Betreuers wirksam wird. Gruß, Andreas
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#6 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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#7 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Thüringen
Beiträge: 55
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Hallo Rudi,
meine B. ist Alkoholikerin (54 Jahre) mit Folgeerkrankungen - u. a. alkoholtoxischer Wesensveränderung und Hirnathropie. Der Bekannte ebenfalls Alkoholiker, hat gerade seine Soziotherapie abgebrochen und hat ebenfalls hirnorganische Einschränkungen. Wie gesagt - tolle Mischung. ![]() Aber eine Augenblicksache ist es bei meiner Betreuten eher nicht. Wie es bei dem Bekannten aussieht, weiß ich nicht so richtig. Das wird die Zeit zeigen. Wenn ich es so lasse und mich nicht einmische, gibt es ja keinen rechtskräftigen Mietvertrag, oder? Also kann er auch keine Haftungsansprüche stellen!? Ich glaube, ich werde die Situation und die weitere Vorgehensweise mal mit der Rechtspflegerin besprechen - auch um mich abzusichern. Danke. Gruß Indianerin
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#8 | |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Zitat:
Am Besten schützt man einen hinsichtlich Betreuten indem man einen evtl. notwendigen Mietvertrag (Betreuter ist Mietvertragsgeber) "wasserdicht" formuliert. Rechtswidrig ist, dass ein hinsichtlich Betreuter überhaupt keine Mietverträge abschliessen darf, nach dem Motto "Sicher ist Sicher". Der "richtige" Mietvertrag soll ja "nur" den Betreuten selbst oder sein Vermögen schützen. Einen Anwalt für Mietrecht zu Rate zu ziehen ist sinnvoll, die Kosten trägt der Betreute und kann vorab mit dem Betreuungsgericht/Rechtspfleger verabredet werden. Wenn der Betreute selbst oder sein Vermögen nicht in erheblicher Gefahr ist, dann kommt nach meinem Dafürhalten der Einwillungsvorbehalt des Betreuers auch überhaupt nicht zum Tragen. Ausser der Betreute hat einen Mietvertrag mit dem neuen Mieter abgeschlossen, der nicht statthaft ist (z.B. Betreuer zahlt auch noch Geld an den Mieter und nicht umgekehrt ).
Geändert von stephan1 (11.07.2011 um 18:14 Uhr) |
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#9 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Thüringen
Beiträge: 55
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Hallo Andreas,
hier haben sich die Antworten wohl gerade überschnitten. Danke für die Bestätigung, dass es ein komplexes Problem ist. Ich dachte schon ich bin nur etwas begriffsstutzig. Das war übrigens mein erster Fall, den ich vom Gericht bekommen habe. Jetzt habe ich 10 - aber die anderen sind auch nicht viel besser. Aber ich habs ja so gewollt. Und zum Glück gibts ja dieses tolle Forum mit wirklich hilfreichen Tipps. Über die Einschaltung eines Anwaltes wegen dem Problem mit dem Energieversorger habe ich auch schon nachgedacht, werde ich jetzt auf jeden Fall machen. Danke und schöne Grüße ![]() Indianerin |
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#10 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo,
wozu soll das denn dienen. Wie der Betreuer die Betreuung führt ist die Entscheidung des Betreuersund hier benötigt er keine (Verabredung) mit dem Gericht. Wenn die Klärung rechtlicher Belange notwendig ist dann muss sich die Betreuerin halt anwaltlichen Rat einholen. Die Rechtspflegerin wird sicherlich keine rechtliche Beratung durchführen. Es geht im Thread von Indianerin auch gar nicht darum das für eine vermietbare Wohnung der Betreuten ein Mietvertrag geschlossen werden soll, sondern hier geht es um eine marode Bruchbude deren Vermietbarkeit wohl eher fraglich ist. Gruß, Andreas
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