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Darf Gesztl. Betreuerin Ehemann der gem. Wohnugn verweisen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Darf Gesztl. Betreuerin Ehemann der gem. Wohnugn verweisen? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich bin mit einem unter Betreung stehndem Pärchen befreundet, beide haben eine geistige Einschränkung und stehen unter geseztl. Betreuung bei ...


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Alt 11.07.2011, 15:36   #1
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von candys
 
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: Köln
Beiträge: 245
Standard Darf Gesztl. Betreuerin Ehemann der gem. Wohnugn verweisen?

Ich bin mit einem unter Betreung stehndem Pärchen befreundet, beide haben eine geistige Einschränkung und stehen unter geseztl. Betreuung bei 2 verschiedenen Betreuern.
Die Ehe ist zerrüttet und der ehemann hat die Scheidung eingereicht und ist auf aktiver wohnungssuche.
Da seine Frau nicht wahrhaben will das die ehe kautt ist, wurde das Vorhaben Scheidung zunächst vor irh verheimlicht, damit sie nicht ausrastet.
Jetzt ist es so am Wochenende ist der Ehemann ausgeflippt und hat die Glasvitrine des gemeinsamen Wohnzimmerschrankes kaputt gemacht.
Er hat sie aber nicht geschlagen, die von Nachbarn gerufene Polizei hat keine Wohnungsverweisung ausgesprochen.
Der ehemann war noch so fair und hat bei der Betreuerin der Frau und seinem Betreuer gesagt was er gemacht hat.
Jetzt will die Betreuerin der Ehefrau, das der Ehemann die gemeinsame Wohnung nicht mehr betritt, nur weil seine Noch Frau mit ausrasten reagiert.
Es haben beide Eheleute den Mietvertrag unterschrieben.
Er hat noch keine neue Wohnung, die Betreuerin meinteer könne ja bei seiner Mutter, die in Brühl lebt oder bei Freunden unterkommen.


Nun meine Frage darf die Betreuerin der Ehefrau den Ehemann der gemeinsamen Wohnung verweisen?
Nochmal zum Verständnis der Ehemann hatt seine Frau nicht angegriffen.

Sollte die Betreuerin weiter Theater machen würde da ein Gang zum Anwalt helfen?
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candys ist offline  
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Alt 11.07.2011, 15:52   #2
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Rechtlich lässt sich diese Frage nicht lösen !
stephan1 ist offline  
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Alt 11.07.2011, 15:58   #3
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von candys
 
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: Köln
Beiträge: 245
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Zitat:
Zitat von stephan1 Beitrag anzeigen
Rechtlich lässt sich diese Frage nicht lösen !
wie denn dann?
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candys ist offline  
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Alt 11.07.2011, 16:17   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo zusammen,

wenn beide den gültigen Mietvertrag unterschrieben haben haben auch beide das Recht dort zu wohnen.

Sollte der eine dem anderen Anlass dazu geben dass z.B. ein Annäherungsverbot ausgesprochen wird sieht das natürlich anders aus. Das scheint aber hier nicht der Fall.

In dieser Sache sind zwei Betreuer für zwei Betreute aktiv, ich denke da werden sich dann auch Lösungen finden lassen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 11.07.2011, 17:10   #5
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von candys
 
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: Köln
Beiträge: 245
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Hallo michaela,
es wurde kein Annäherungsverbot ausgesprochen. Mein Bekannter lässt sich das betreten der Wohnung nicht verbieten. Sein Betreuer setzt ihn auch unter Druck, aber mein Bekannter sagt solange er noch keine andere Wohnung hat geht er nicht raus.
Habe mich inzwischen auch bei meiner Anwältin erkundigt und die sagt ohne einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschg kann die Betreuerin ihm nichts.
Die Wohnsituation zwischen beiden Eheleuten ist friedlich. Er hat keine Wutausbrüche mehr gehabt außer den am WE.
die Ehefrau möchte auch nicht das er die Wohnung verlässt.
Werde nach meinem KH aufenthalt berichten wie es ausgegangen ist.
__________________
candys ist offline  
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Alt 11.07.2011, 17:33   #6
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Michaela hat die "rechtliche" Situation sehr gut beschrieben.
stephan1 ist offline  
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