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Konto auflösen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Konto auflösen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, brauche mal wieder sehr eure Hilfe. Meine Betreute lebt in einem Pflegeheim. Mit der Rentenüberleitung ans Heim hat es ...


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Alt 12.07.2011, 09:43   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
Standard Konto auflösen

Hallo,

brauche mal wieder sehr eure Hilfe.

Meine Betreute lebt in einem Pflegeheim. Mit der Rentenüberleitung ans Heim hat es nun endlich geklappt. Nun würde ich gern das Konto auflösen. Kann ich es auflösen ohne vorherige gerichtliche Genehmigung?
Mein Gedanke: Ich löse es auf, muss eh den Eingangsbericht schreiben und würde es in dem Bericht dem Gericht mitteilen? Kann man es so machen?

Ein anderer Betreuter lebt im Heim, hat dort nur sein Taschengeldkonto. Er bekommt vom Sozialamt Taschengeld. Er bekommt jetzt eine umgewandelte Sterbegeldversicherung ausgezahlt. Es sind 1800 Euro. Ich lasse es auf sein Heimkonto überweisen. Betreuter möchte das ich damit einen Bestattungsvertrag mache. Was muss ich alles machen?
Ich teile die Summe dem Sozialamt mit. Aber liegt ja unter der Schongrenze.

Muss ich bevor ich zum Bestatter gehe dem Gericht dieses berichten und eine Genehmigung einholen?
Was würdet ihr mit dem Geld machen?

LG

Blacky16
Blacky16 ist offline  
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Alt 12.07.2011, 10:31   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Hallo Blacky

wenn es ein Girokonto ist, brauchst du keine Genehmigung vom Gericht.

Ansonsten kannste alles so machen, wie du es geschrieben hast.

Gr. R
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Rudi ist offline  
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Alt 12.07.2011, 12:15   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
wenn es ein Girokonto ist, brauchst du keine Genehmigung vom Gericht.
Hallo Rudi,
diese Meinung wird leider nicht von allen Gerichten geteilt.
Bei manchen Ag's wird aufgrund des Verzichts auf Rechte aus dem Kontovertrag eine Genehmigung verlangt.

@Blacky16
Ich würde einfach mal beim zuständigen Rechtspfleger anrufen wie die Verfahrensweise an 'deinem' Ag ist.


Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 12.07.2011, 13:41   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Ach du meine Güte.
Da hatte ich bei "meinen" Stamm-AG´s noch nie Probleme.
Ich hab aber grade n Konto aufgelöst von einem Betroffenen, bei dem das Verfahren zuerst hier lief, der aber dann in einem völlig fremden AG-Bez. untergebracht wurde. Das Verfahren ist mittlerweile dahin abgegeben worden.
Na, da bin ich ja mal auf den Jahresbericht gespannt.

Danke für den Hinweis

Gr. R
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Rudi ist offline  
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Alt 12.07.2011, 19:05   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 48
Standard

Hallo Blacky,

ich habe meine Betreute das Konto selbst auflösen lassen. Sie hat selbst unterschrieben und war auch damit einverstanden. Da gab es bei der Bank keine Probleme.
LG
Cinderella
Cinderella ist offline  
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Alt 12.07.2011, 21:05   #6
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
Standard

danke für eure antworten...

ich löse das konto auf, ist ein girokonto auf guthabenbasis..meine betreute kann es nicht mehr unterschreiben und würde sie auch nicht, weil sie nicht im heim bleiben möchte...
und berichte es dann dem gericht das ich es aufgelöst habe...

lg

blacky16
Blacky16 ist offline  
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Alt 12.07.2011, 21:24   #7
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

... fragst aber vorher das Gericht, damit du dann nicht aus allen Wolken fällst.

Gr. R
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Rudi ist offline  
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Alt 13.07.2011, 14:39   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 48
Standard

Würde ich Dir auch dringends raten, den Rechtspfleger vorher zu informieren. Er wird Dir auch eine sofortige Genehmigung ausstellen. Das könnte sonst echt ins Auge gehen!
LG
Cinderella
Cinderella ist offline  
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Alt 23.07.2011, 14:27   #9
ars
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
Standard

Die Betreute kann ihr Konto selbst auflösen, sofern sie geschäftsfähig ist und kein Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten besteht.
Sofern sie das nicht will, der Kontoerhalt aber wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, muss auch bei Girokonten zur Kontoauflösung eine betreuungsgerichtliche Genehmigung beantragt werden.
mfG
Arno
ars ist offline  
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Alt 23.07.2011, 19:52   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

irgendwie dreht sich das:

Zitat:
muss auch bei Girokonten zur Kontoauflösung eine betreuungsgerichtliche Genehmigung beantragt werden.
im Kreis.
Bei uns muss man das nicht, woanders -siehe Rudi- auch nicht. Also zurück auf Los und den Rechtspfleger fragen wie es gehandhabt wird.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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