Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimkonto im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
welchen Sinn hat eigentlich ein "Heimkonto", welches nicht unter der Verantwortlichkeit eines Betreuers steht, sondern offensichtlich unter der des ...
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#1 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Hallo,
welchen Sinn hat eigentlich ein "Heimkonto", welches nicht unter der Verantwortlichkeit eines Betreuers steht, sondern offensichtlich unter der des Heimes ? Warum darf ein Heim ein "Heimkonto" für Jemanden führen, der aber nicht unter "Einwilligungsvorbehalt" hinsichtlich Vermögenssorge des Heimes steht ? |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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HAllo Stephan1,
ein 'Taschengeldkonto' macht z.B. dann Sinn wenn der Betreute lediglich Taschengeld bei Heimaufenthalt bezieht welches sowieso über den Kostenträger direkt an das Heim gezahlt wird. Zitat:
Da verstehe ich nicht wie deine Frage lautet. Gruß, Andreas
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#3 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Hallo Andreas,
ich verstehe meine Frage jetzt auch nicht so richtig. ![]() Da hast du Recht ! Gib mir die Chance zu einem neuen (Frage-)Anlauf: Die Eingliederungshilfe überweist Bernhard sein Taschengeld auf besagtes "Heimkonto", welches Bernhard "treuhänderisch" zur Verfügung stehen soll. Leider tut es Bernhard aber nicht zur Verfügung stehen! Kann Bernhard ein eigenes Konto haben, wohin sein Taschengeld kommt oder muss er als Heimbewohner ein Heimkonto "erdulden"? In diesem Forum wurde an verschiedenen Stellen darüber diskutiert, dass bestimmte Heime "spezielle Kontoführungsgebühren" (7,50€) fürs Heimkonto verlangen oder pauschal und ohne Rückfrage monatlich 15€ vom Taschengeld für Seifenlotion abziehen, weil im "Heimvertrag" nur Kernseife für Bernhard vorgesehen ist. ![]() P.S. 500 ml Seifelotion kosten bei Norma 0,39€. Kernseife kostet das Vielfache.
Geändert von stephan1 (12.07.2011 um 15:31 Uhr) |
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#4 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Stephan
Zitat:
Dann muss aber sicher gestellt sein dass der Betreute tatsächlich in der Lage ist Geld für seine Bedürfnisse abzuheben, Überweisungen auszufüllen usw. Vom Barbetrag müssen ja bstimmte Zahlungen mit Regelmässigkeit und Verlässlichkeit geleistet werden. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#5 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Direkte Frage: Darf ein Betreuter mit seinem Taschengeld (ca. 90€ monatlich) machen, was er will ?
Wie verfahrt Ihr in diesem Fall ? P.S. Ein Sachbearbeiter in der Eingliederungshilfe hat mal sehr schön gesagt:"Taschengeld ist immer in der Tasche des Betreuten und zum Ausgeben gedacht, auch wenn der Betreute damit aus Sicht von Anderen manchmal "Quatsch" kauft. Kinder "kaufen" ja auch z.B. Barbie-Puppen, oft zum Missfallen der Eltern. Aber so lernen Kinder Einkaufen und werden erwachsen." Geändert von stephan1 (12.07.2011 um 17:06 Uhr) |
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#6 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Thüringen
Beiträge: 55
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Hallo Stephan1,
also ich habe auch mal in einem Wohnheim der Eingliederungshilfe nach SGB XII gearbeitet und dort wurde es so gehandhabt, dass dem Bewohner bzw. seinem Betreuer freigestellt wurde, ein eigenes Konto für den Bew. zu eröffnen. Meist wurde dies jedoch nicht in Anspruch genommen. Der Bewohner und wenn vorhanden sein Betreuer haben dann eine Geldempfangsvollmacht für das WH unterschrieben, damit das Soziamt das Taschengeld auf das Heimkonto überweisen durfte. Über den Barbetrag in Höhe von 26 % des Eckregelsatzes des aktuellen AlGII-Satzes (jetzt ca. 98,00 €/Monat) wurde in individueller Absprache dem Bewohner ausgezahlt oder teilweise angespart - aber nicht über den Kopf bzw. gegen den Willen des Bewohners. Gruß Indianerin |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
Zitat:
Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#8 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Hallo zusammen,
da mein Vater in den letzten Jahren keine Geldprobleme mehr hatte, gin er auch entsprechend sorglos mit dem Geld um. Vor allem als die Demenz ausgeprägt war. Man bot mir im Heim die Einrichtung eines Taschengeldkontos an (ohne Bearbeitungsgebühr!). Dort konnte mein Vater sich jeden Tag 5€ holen und die auf den Kopf hauen ![]() Meist holte er sich Süßigkeiten und Zeitungen (obwohl er diese nie las, bzw. lesen konnte). Der Friseur vor Ort und die Apotheke wurde auch daraus gezahlt. Ich bekam immer einen Auszug mit detaillierter Aufzeichnung und hatte jederzeit die Möglichkeit den Umgang mit dem Konto zu verändern. Also ich fand dieses Konto sehr praktisch. Liebe Grüße Lisa |
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#9 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin moin
Eiun Heim(-taschengeld-)konto ist doch eigentlich eine sinnvoller Erfindung: - Als Betreuer kann man das Girokonto mit weniger Problemen verwalten, - als Betreuter muss man nicht extra zur Bank rennen und Geld anzuheben - als Kontenträger hat man eine Bankverbindung, auf die das Heimtaschengeld gehen kann, wenn sonst kein Konto mehr da ist. - eine Pfändung auf dem Giro-Konto des Betreuten läuft ins leere, weil das aufgelöst werden kann... - usw. usw... Risiko: Macht der Heimträger selber pleite, dann ist das Heimtaschengeldkonto nicht gerade gesichert. Aber jetzt mal zum Umgang mit dem Geld: Natürlich kann der/die Betreute mit seinem (Heimtaschen-)Geld machen was er oder sie will. Das geht vom Ansparen und selbsteinteilenden Umgang bis hin zum aus dem Fenster werfen und dem Po abwischen (jetzt nicht mit den Münzen...). Ob wir als BetreuerInnen das sinnvoll finden, das ist eine völlig andere Sache. Ich vermute mal, dass sich jede/r in diesem Job für den jeweiligen Betreuten eigene Gedanken macht, wie weit der Umgang mit dem, zur Verfügung stehenden Taschengeld reglementiert wird oder nicht, wie weit man sich das Geplärre "Ich brauche Geld, gib mir was!" anhören oder vom Leib halten / den Buckel runter rutschen lassen kann. Für jeden einzelnen Betreuten wird man versuchen genau das Maß zu finden, was zu dieser/m am besten paßt. Es gibt natürlich auch Betreute bei denen alle Versuche eine Geldeinteilung vorzunehmen fehlschlagen. Das muss man dan eben aushalten. Das gilt für die Betreuten allerdings auch. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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