Dies ist ein Beitrag zum Thema Miete bei der Grundsicherung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo beisammen,
nach gut einem Jahr Heimaufenthalt habe ich meinen geistig behinderten Sohn wieder zu mir nach Hause geholt.
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Forums-Azubi
Registriert seit: 08.10.2008
Beiträge: 30
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Hallo beisammen,
nach gut einem Jahr Heimaufenthalt habe ich meinen geistig behinderten Sohn wieder zu mir nach Hause geholt. Da sich nach Angabe einiger Pflegerinnen bei meinem Sohn in letzter Zeit Aggressionen häuften, stellten sie ihn einer psychiatrischen Fachärztin vor, die ihm Amisulprid verschrieb, obwohl mir die Heimleiterin zuvor mehrmals versichert hatte, dass "...mein Sohn auf gar keinen Fall mit Tabletten ruhiggestellt werden soll ..." Nach dem Durchlesen des Beipackzettels von Amisulprid, welcher einige Male "Todesfolge" in Aussicht stellte und viele andere schwere Nebenwirkungen für möglich hielt, kündigte ich den Heimplatz und nahm meinen Sohn wieder in meine Familie auf. Die AOK stellte problemlos die Zahlung des Pflegegeldes vom Heim auf mich um, aber das Sozialamt weigert sich, an mich neben der Grundsicherung auch eine pauschale Monatsmiete von 200,- € zu bezahlen. Der Bezirk hatte an das Wohnheim 594,69 € Grundsicherung bezahlt, worin 225,32 € Miete enthalten war. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand sagen könnte, wie ich vom Sozialamt Mietzahlungen erhalten kann, die doch laut Gesetz für Unterkunft und Heizung zur Grundsicherung gehört. Herzlichen Dank! Josef Kroiß |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Nehmen wir an, die Eltern leben mit ihrem Kind mit Anspruch auf Grundsicherung in einer Mietwohnung, dann übernimmt das Sozialamt anteilig, also zu einem Drittel die KfU (Kosten für Unterkunft)
Es muss also irgendwelche Gründe geben, warum dir das Sozialamt die Kostenübernahme verweigert. Welche könnten das sein? Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Josef Kroiß,
schön wieder von Dir zu lesen ![]() Hast Du den Antrag auf Grundsicherung vollständig gestellt? Also mit einem "Mietvertrag"? Dann hättest Du einen rechtsmittelfähigen Bescheid bekommen gegen den Du Widerspruch einlegen könntest. Man braucht oft etwas mehr an Info um Fragen beantworten zu können. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 08.10.2008
Beiträge: 30
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Hallo Rudi, hallo Michaela, (23.07.2011)
vielen Dank für eure schnellen Stellungnahmen zu meinem Anliegen. Bevor mein behinderter Sohn erstmals in eine LH- Wohnanlage aufgenommen wurde, lebte er bei uns Eltern in einem Einfamilien-Wohnhaus mit Einliegerwohnung. Als er 18 Jahre alt geworden war, beantragte ich für ihn erstmals Grundsicherung plus 200,- € Miete. Wenige Tage später rief mich eine Sachbearbeiterin des Sozialamtes an und versuchte mich zum freiwilligen Verzicht auf Miete zu überreden: sie sagte, dass das Sozialamt jederzeit die anteiligen Nebenkosten übernehme, dass aber bei Mietforderungen hohe Hürden genommen werden müssten, und dass ich die Mieteinnahmen auch beim Finanzamt melden müsste usw. Es klang wie eine Drohung. Erst durch dieses „komische“ Telefonat erkannte ich, dass ich tatsächlich Anspruch auf Mietleistungen hatte. Sofort schickte ich ein Einschreiben an das Sozialamt, in dem ich auf Miete bestand. Postwendend erhielt ich ein Schreiben von der besagten Sachbearbeiterin mit 10 Forderungen. U. a. sollte ich durch das Vormundschaftsgericht einen Ersatzbetreuer bestimmen lassen, welcher mit mir den Mietvertrag abschließt, weil ich als Vater keinen Mietvertrag mit meinem eigenen Sohn abschließen dürfte. Außer einem Mietvertrag sollte ich auch eine Mietbescheinigung einreichen und etliche Fragen beantworten; für all das wurde mir eine 14-tägige Frist gesetzt. Ich schaffte es tatsächlich, alle Forderungen termingerecht zu erfüllen. Einige Wochen später kamen 2 Personen des Sozialamtes unangemeldet und wollten das zu vermietende Zimmer sehen, was ich ihnen sofort zeigte. Zugleich erkundigten sie sich genau nach allen Nebenkosten meines Wohnhauses; auch diese Infos gab ich ihnen bereitwillig. Bei der Verabschiedung bedankte sich der Leiter des Sozialamtes ausdrücklich für meine Unterstützung. Als die beiden etwa 20 Meter vom Haus entfernt waren, drehte sich die Dame noch einmal um und sagte zu mir: „Herr Kroiß, wissen Sie: Miete zahlen wir nicht.“ Darauf erwiderte ich: „Dann sehen wir uns vor dem Sozialgericht wieder.“ Die Dame antwortete sinngemäß: „Wie Sie wollen!“ Etwa 3 Monate später erhielt ich meinen ersten GS-Bescheid über 405,71 € brutto. Für Miete standen 0 € im Berechnungsblatt; für Unterkunftskosten setzte das Sozialamt 37,16 € fest. Die Begründung des Bescheides ging mit keinem Wort auf die Ablehnung von Mietzahlungen ein. Ich legte sofort Widerspruch gegen den 1. GS-Bescheid ein und dieser wurde der Landesregierung zur Entscheidung vorgelegt, welche meinen Widerspruch zurückwies mit einer Begründung, die auf meine Argumente gar nicht einging. Folglich klagte ich vor dem Sozialgericht Landshut. Der Richter kam mir vor wie der Rechtsanwalt des Sozialamtes, denn bevor ich etwas sagen konnte legte er schon seine Sichtweise dar mit dem Ergebnis, dass der von mir geschlossene Mietvertrag „…eher nicht einem Vertrag entspricht, wie man ihn mit Fremden abschließen würde…“ Erwartungsgemäß wurde meine Klage abgewiesen. Ich legte Berufung beim Landessozialgericht München ein und erfuhr im Rahmen der Prüfung der Prozesskostenhilfe, dass ich auch hier keine Aussicht auf Erfolg hätte, weshalb ich meine Berufung zurückzog. Das war ein langer Leidensweg. Nun beantrage ich wieder GS plus 200,- € Miete beim gleichen Sozialamt und möchte keine Fehler mehr machen. Vielleicht kann mir jemand raten, wie ich meine gesetzlich zugesicherten GS-Leistungen erhalten kann. Besten Dank für eure Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Josef Kroiß |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Ich schreib mal Klartext.
Ich habe es erlebt, dass Sozialbehörden, sich einmal festgelegt haben und dann ihren Standpunkt mit allen Haken und Ösen mit Hilfe der Landessozialverwaltungen durchgezogen haben. Es geht dann nicht mehr um den Anspruch, den ein Anspruchsberechtigter hat, sondern nur noch darum, sich durchzusetzen. Das scheint mir hier auch so eine Sache zu sein. Das kriegst du alleine nicht gebogen. Mein Rat, nimm dir n guten Anwalt - und gleich beim ersten Ablehnungsbescheid, noch bevor du den Widerspruch einlegst. Gr. R
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#6 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Mojn Josef
Wusste ich doch, dass da gestern noch was im Raum blieb, aber es war schon spät und es ist Wochenende .... ![]() Es ist hier nicht ganz klar geworden - oder ich habs überlesen - dass du Betreuer deines Sohnes bist. Man hörts aber raus. Wenn du gleichzeitig der Eigentümer deines Hauses bist und vermietest an deinen Sohn .... .... DATT JEHT NICH !!! Als Betreuer (Vertreter) deines Sohnes schliesst du n Mietvertrag mit dir selbst als Vermieter ab. Das ist ein sog. "In-Sich-Geschäft". Und das ist verboten. Das Sozialamt hat insofern recht, dass du n Ergänzungsbetreuer für die Wohnungsangelegenheiten deines Sohnes brauchst, um wirksam überhaupt einen Mietvertrag zustande zu bringen. ... abgesehen davon bleibts bei dem, was ich gestern geschrieben habe. Gr. R
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 08.10.2008
Beiträge: 30
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Lieber Rudi, (So., 24.07.2011)
Herzlichen Dank für deine letzten beiden Beiträge; allem, was du hier geschrieben hast, stimme ich voll zu. Dass es in meinem Fall tatsächlich nur noch darum geht, dass die Behörden Recht behalten wollen, beweist die Tatsache, dass alle (Sozialamt, Regierung u. Sozialgericht) ihre Ablehnung meiner Mietforderung völlig anders begründet haben. Ja, ich bin 1. Betreuer meines geistig behinderten Sohnes und meine Frau ist Mutter und 2. Betreuerin unseres gemeinsamen Kindes. Das Vormundschaftsgericht hat mir sozusagen alle Rechte übertragen wie z. B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Vermögensverwaltung. Bei meiner ersten Beantragung von GS und 200,- € Miete im Jahr 2006 forderte mich das Sozialamt auf, einen Ersatzbetreuer für die Unterzeichnung des Mietvertrages mit mir vom Vormundschaftsgericht berufen zu lassen. Das V.-Gericht bat mich um Kandidaten- Vorschläge und ich schlug meine Schwester vor, welche auch installiert wurde. Sie unterzeichnete auch den Mietvertrag mit mir, aber das Sozialamt erkannte ihn nicht an, ohne dies irgendwie zu begründen. Vor dem Sozialgericht Landshut sagte Richter Bielitz sinngemäß: „…der Mietvertrag entspricht eher nicht einem Vertrag wie er mit Fremden abgeschlossen würde…“, und verwarf ihn letztlich. Nun steht mir die gleiche Prozedur bevor: ich muss einen neuen Ersatzbetreuer bestellen lassen und einen unanfechtbaren Mietvertrag formulieren. Ich habe 2007 sogar das Sozialamt darum gebeten, mir ein Mietvertrags-Muster zukommen zu lassen, welches ihren Vorstellungen entspricht, aber darauf bekam ich gar keine Antwort. Das Sozialamt unterstützte mich nicht nur nicht, sondern behinderte mich permanent. Auch die Sozialgerichte entschieden rechtswidrig zugunsten des Sozialamtes. Nun kommt der stärkste Hammer: Ich fand und finde keinen Rechtsanwalt, der sich meiner Sache tatsächlich angenommen hat bzw. annimmt. Einer antwortete mir, dass er gar kein Anwalt sei, ein anderer lehnte damit ab, dass ihn das in einen Interessenkonflikt bringen würde, ein dritter sagte nach Bezahlung von mehreren 100,- €, dass er Akteneinsicht genommen und den Fall gewissenhaft geprüft hätte mit dem Ergebnis, dass die Gegenseite in allen Punkten im Recht sei und dass ich keine Aussicht auf Erfolg hätte. Wieder ein anderer nahm von mir 600, - €, schrieb mir, dass ich in allen Punkten im Recht sei und dass wir die Berufungsverhandlung vor dem Landessozialgericht in München sicher gewinnen würden. Als aber bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe das Landessozialgericht sagte, dass keine Aussicht auf Erfolg bestehe, läutete auch dieser Sozialanwalt den Rückzug ein und warnte mich vor einer Kostenlawine, die auf mich zukommen würde, wenn ich die Berufung nicht zurückzöge. Folglich zog ich meine Berufung zurück. Auch jetzt habe ich einen Fachanwalt für Soziales eingeschaltet, aber auch der macht meiner Meinung nach keinen Finger krumm, um mir zu meinem Mietleistungsrecht zu verhelfen; ich habe sogar den Eindruck, dass er die Gegenseite vertritt obwohl er von mir 6oo,- € Honorar gefordert hat. Mich würde brennend interessieren, warum in meinem Fall kein einziger Anwalt wirklich für mein Recht kämpfen will. - Haben sie Angst vor dem übermächtigen Behörden-Gegner, d.h. sind sie feige? - Wollen sie nicht die Gunst bei den Sozialbehörden einbüßen? - Möchten sie sich nicht wirklich anstrengen, weil sie faul sind oder selbst nicht durchblicken? - Oder sind sie von der Richtigkeit der Behördenentscheidung felsenfest überzeugt und trauen sich nur nicht, mir das offen zu sagen? Rudi, bitte sage mir, was die wahren Gründe für die Anwalts-Passivität sind! Wo um Himmelswillen gibt es einen aufrichtigen, mutigen, engagierten Fachanwalt für Soziales mit Gerechtigkeitssinn, der mir für mein Geld tatsächlich zu meinem Recht verhilft??? Mit freundlichen Grüßen aus dem Bayerwald Josef Kroiß |
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#8 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Hallo Josef
Deine Fragen kann ich dir so nicht beantworten, weil ich zuwenig weiß. Ich kann dir nur raten (ich wiederhole mich jetzt): 1. Beantrage einen Ergänzungsbetreuer für die Wohnungsangelegenheiten. N Profi, keinen aus der Familie. und 2. Nimm dir n Anwalt und KEINEN aus deinem Landgerichtsbezirk - von Anfang an. Die Sache scheint sehr verfahren, wies aussieht auch sehr emotionalisiert zu sein. Da müssen Leute von Aussen rein um die Sache wieder auf die Füsse zu stellen. Nochwas: Du musst hier im Rechtsverkehr stringent unterscheiden, zwischen deiner Rolle als Betreuer und der als Vermieter. Als Betreuer kannst du - wie gesagt - deinen Sohn in dieser Sache nicht vertreten. Stell dir selber die Frage, als was du bisher aufgetreten bist. Ob - untauglich - als Betreuer oder als Vermieter. Die Sache ist nämlich, mal auseinandergedröselt so: Dein Sohn hat Anspruch auf die Übernahme seiner Mietkosten durch das Sozialamt, weil er Grundsicherungsempfänger ist. Und du hast Anspruch auf Miete von deinem Mieter - in dem Falle dein Sohn. ER zahlt die Miete an den Vermieter. Das bist ausnahmsweise jetzt mal du als Vater und zudem noch als Betreuer. Völliges Durcheinander der Rechtslage. Es geht also darum, das dein Sohn seinen Anspruch auf Miete beim Sozialamt durchsetzen muss ... über einen Betreuer und in dem Falle auch über einen Anwalt. Dazu muss es aber erstmal einen rechtswirksamen Mietvertrag geben, den es nicht geben kann, weil keiner ihn als Mieter bzw. dessen Vertreter unterschreiben kann. Verstehst? Das ist die Crux. Also sieh zu, dass du n taffen BB an die Seite deines Sohnes kriegst - und von da an kann dann die Sache aufgedröselt werden. ... v.a. erstmal n Mietvertrag abgeschlossen werden Viel Erfolg - Rudi
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Forums-Azubi
Registriert seit: 08.10.2008
Beiträge: 30
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Hallo Rudi,
herzlichen Dank für deine guten Beiträge. Man spürt dein fundiertes Fachwissen deutlich. Du hast mir einen großen Schritt weitergeholfen. Nun bin ich dabei, deine Ratschläge zu beherzigen und umzusetzen, was einige Zeit dauern kann. Auch Michaela Mohr hat mir einen sehr guten Dienst erwiesen, für den ich auch ihr ganz herzlich danke. Mit freundlichen Grüßen aus dem Bayerwald Josef Kroiß |
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#10 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 08.10.2008
Beiträge: 30
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Hallo Michaela,
vielen, vielen Dank für deine wertvolle Dienstleistung!!! Teile mir bitte mit, ob ich hier darüber berichten darf. Schöne Grüße aus dem Bayerwald Josef Kroiß |
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