Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtspfleger/ Insolvenz im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo.
Kann der Rechtspfleger jmd. (meine Kollegin) zwingen eine Insolvenz einzuleiten, die aus pädagogischen Gründen von dieser abgelehnt wird?
Danke ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
|
Hallo.
Kann der Rechtspfleger jmd. (meine Kollegin) zwingen eine Insolvenz einzuleiten, die aus pädagogischen Gründen von dieser abgelehnt wird? Danke für eure Meinungen... |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Halllo Sandra Zora,
in einem Betreuungsverfahren oder in welchem Zusammenhang? Ich sag ja immer: es kostet hier doch nichts zu den Fragen ein kleines bißchen mehr an Infos anzufügen - die braucht es wenn man Antworten haben will.Ganz grundsätzlich: pädagogische, also erzieherische Gründe haben in Betreuungsverfahren (falls es eines sein sollte?) wenig bis nichts zu suchen. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
|
Ja im Betreuungsverfahren. Ich arbeite an einer besseren Fragestellung...
Die Betroffene ist 22 Jahre alt und hat rund 15000€ Schulden. Meine Kollegin besprach mit dem Rechtspfleger das sie keine Insolvenz durchführen wolle und er bestand aber darauf ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Liegt das nicht im Ermessen der Betreuerin?? Meine Kollegin ist Sozialarbeiterin und arbeitet als Berufsbetreuerin. |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Hallo Sandra Zora,
ich hatte es nicht böse gemeint, aber wenn man immer erst nachfragen und nachfragen muss treibt das zwar die Beitragszahlen in die Höhe aber man kommt halt nicht zum eigentlichen..... Rechtspfleger haben die Führungsaufsicht über Betreuer. Wenn also einer offensichtlich die falsche Entscheidung trifft dann muss oder sollte der Rpf korrigieren. Wie wir die Betreuung im Innenverhältnis führen ist wasanderes aber wenn ein (finanzieller) Schaden z.B. droht können auch schon mal Weisungen ergehen. Bei 21 Jahren und 15 000 Euro Schulden kann ich auch nicht ganz verstehen warum man keine Insolvenz machen will? Das wäre für die betreute wahrscheinlich der einzige Weg um diese Last vom Buckel zu haben und dann mit 27 doch noch Land vor sich zu sehen. Natürlich gibt es auch Menschen die nicht reif genug sind und eine Insolvenz nicht durchstehen würden, aber dazu würde ich mir mindestens noch die Einschätzung von anderen (Fach)kollegen holen. Die Insolvenz im Ganzen macht ja dann nicht die Betreuerin sondern die zuständige Schuldnerberatungsstelle- dort würde ich mich schnellstens hinwenden. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#5 | |
|
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
|
Zitat:
also wenn deiner Kollegin lediglich pädagogische Gründe einfallen warum sie kein Inso Verfahren machen will dann kann ich den Rechtspfleger gut verstehen. Gesetzliche Betreuung hat keinen Erziehungsauftrag!!! Grundsätzlich ist die Ausgestaltung der Betreuung schon Angelegenheit des Betreuers aber bei Entscheidungen zu Lasten des Betreuten ist es sicherlich auch Aufgabe des Gerichtes eine Kontrolle wahrzunehmen. Gruß, Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
|
|
|
|
|
|
|
#6 | |
|
Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
|
Zitat:
Deine Kollegin auch. Es ist schwierig, irgendetwas zu beurteilen, wenn man die Argumente nicht kennt. Grundsätzliches Argument für die Privatinsolvenz ist die zeitnahe Entschuldung. Grundsätzliches Argument dagegen ist die Wohlverhaltenspflicht, der manche aus gesundheitlichen/psychischen/Verhaltens- Gründen nicht gewachsen sind. Es nützt aber nix, wenn wir hier raten, was wohl die Argumente sind. Die solltest Du uns schon mitteilen.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
|
|
|
|
|
|
|
#7 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
|
Hallo, hab auch nichts bös aufgenommen.. ;-) im gegenteil, ich bin ja neu hier und muss mich noch einfinden.. ich habe kaum erfahrung mit foren und bin da dankbar für jeden hinweis...
ist nur leider nicht wirklich mein thema, weil nicht mein Fall, sondern der meiner kollegin.. die argumente beider seiten wurden hier im wesentlichen genannt, denke ich... ihr ging es wohl mehr um die entscheidung, die ihr abgenommen wurde, obwohl sie aus ihrer sicht begründen konnte... die insolvenz leitet sie jetzt ein..sie hatte letztlich das gefühl, das der rechtspfleger hier am längeren hebel sitzt, scheint aber unzufrieden mit der entscheidung, weil es nicht mit ihren vorstellungen der betreuungsführung konform geht. in ähnlich gelagerten fällen wurde dies von mir z.b. auch nicht gefordert, aber jeder fall ist ja auch anders, also schwierig.. die fragestellung bezog sich hier mehr auf die rechtlichte grundlage, die diese anweisung des rechtspflegers legitimiert..sie fragte mich, ob sie es letztlich hätte ablehnen können... meine persönliche ansicht ist, dass die diskussion mit dem rechtspfleger durchaus gesund ist um neue impulse zu erhalten.. aber ob meine kollegin jetzt in der tat der anweisung folge zu leisten hat ist mir nicht wirklich klar... |
|
|
|
|
|
#8 | |
|
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
|
Zitat:
das steht auch schon im Beitrag #5. Der Rechtspfleger ist ihr nicht weisungsbefugt wie sie die Betreuung praktisch zu führen hat übt jedoch eine Kontrollfunktion aus. Und lediglich "pädagogische" Vorbehalte sind sicher ein schwaches Argument. Gruß, Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
|
|
|
|
|
|
|
#9 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
|
is ja gehopst wie gesprungen... weisen kann er sie nicht, aber bei der kontrolle feststellen, dass sie es versäumt hat...
zum glück ist die zusammenarbeit meist kooperativ, so dass sich die frage selten stellt.. :-) danke für eure einschätzung und ein schönes wochenende von mir.. merci |
|
|
|
|
|
#10 | |
|
Einsteiger
Registriert seit: 15.05.2011
Beiträge: 24
|
Zitat:
Zum einen muss regelmäßig der Einkommensbeleg (ALG-Bescheid, Rentenbescheid Gehaltszettel) aktuell beim Treuhänder eingereicht werden. Zum anderen muss ein Wohnungswechsel, also wenn sich die Adresse ändert umgehend dem Gericht und dem Treuhänder gemeldet werden. Das beides ist vom Betreuer leicht zu erfüllen und kann ggf. ohne Zutun des Betreuten erfolgen. Eine Lernfunktion hat die Insolvenz nicht, dafür ist sie nicht geschaffen, sondern nur um Ordnung und Ruhe reinzubringen. Es ist für den Betreuer viel einfacher mit der Insolvenz zu leben, als mit den lästigen Gläubigern, den Pfändungen, den Drohbriefen usw. Glaub es mir. Im übrigen ist mein Mann selbst Rechtspfleger und er sagt immer: Es ist nichts persönliches, wenn der Rechtspfleger nochmal nachhakt, er will nur was in der Akte haben, damit am Ende bei einer Geschäftsprüfung auch alles in Ordnung geht. Er will sich absichern und wenn er Bedenken hat muss er dies auch dem Betreuer mitteilen. Manchmal nett und manchmal nicht nett, genau wie einige Betreuer hier auch, mal so mal so.....
|
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|