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Regelleistungen der Heimbetreiber

Dies ist ein Beitrag zum Thema Regelleistungen der Heimbetreiber im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Das Heim weigert sich, die Bewohner kostenlos zum Arzt zu fahren und ordert auf Kosten des Bewohners ein Taxi oder ...


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Alt 24.07.2011, 07:17   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
Beitrag Regelleistungen der Heimbetreiber

Das Heim weigert sich, die Bewohner kostenlos zum Arzt zu fahren und ordert auf Kosten des Bewohners ein Taxi oder fährt mit eigenen Fahrzeugen und stellt sowohl die Kilometer als auch die Stunden für die Begleitung dem Bewohner in Rechnung, auch dann, wenn Bewohner nur den Barbetrag vom Sozialamt erhält; Betreuer haben geklagt, kennt jemand aktuelle Urteile dazu? Das Urteil vom LG Stuttgart aus 03/2011 liegt mir bereits vor;
aus unserer Sicht gehört dies aber zu den Regelleistungen, die bereits durch die Pflegekasse an das Heim gezahlt wird
OMADORO ist offline  
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Alt 24.07.2011, 07:29   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo,

das Urteil besagt, dass es zu den Pflichten des Heims gehört die Begleitung zum Arztbesuch sicherzustellen.

Zu der Frage wie, bzw. mit welchem Transportmittel müsstest Du Dich an eure zuständige Hiemaufsicht wenden. Die wissen z.B. genau welches Heim Zuschläge für eigene Fahrzeuge erhält um genau solche Transporte auszuführen. Dann dürften dafür auch keine zusätzlichen Kosten erhoben werden. Das ist aber nicht in allen Heimen so.

Ob das Heim von dem Du redest dazugehört kann hier keiner sagen, das muss genau vor Ort geklärt werden.

Gruss Michaela
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Alt 24.07.2011, 08:22   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
Beitrag

Hallo, Michaela,
das AG hat die Klage bereits in unserem Sinne entschieden, das Heim klagt jetzt beim LG; deshalb suchen wir noch andere Urteile dazu; das Stuttgarter Urteil war in der ersten Instanz sehr hilfreich; die Heimaufsicht kann man hier vergessen, die positionieren sich nicht oder immer zugunsten des Heimes; neuerdings wird darauf verwiesen, daß die Heimaufsicht aufgrund des WBVG nicht mehr zuständig wäre und alles zivilrechtlich geklärt werden müsse, weil es sich ja um Verbraucherverträge handelt ... ; vorher hat man uns an die Verbraucherschutzzentrale verwiesen, die sind aber überhaupt nicht zuständig; wenn Du also noch gleichgelagerte Urteil kennst, wäre ich dankbar.
viele Grüße
OMADORO
OMADORO ist offline  
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Alt 24.07.2011, 08:47   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Omadoro,

ein anderes Urteil dazu kenne ich leider nicht.
Aber vielleicht kann Dir hier weitergeholfen werden:
http://www.wernerschell.de :: Thema anzeigen - Pflegemängel - Whistleblowerschutz gestärkt

Die sind sehr engagiert und schalten sich teilweise auch persönlich bei Konflikten mit Heimen ein.

Viel Erfolg weiterhin, Gruss.
Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 24.07.2011, 17:46   #5
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
Standard auch : Bekleidungakauf

Zitat:
Zitat von OMADORO Beitrag anzeigen
Das Heim weigert sich, die Bewohner kostenlos zum Arzt zu fahren und ordert auf Kosten des Bewohners ein Taxi oder fährt mit eigenen Fahrzeugen und stellt sowohl die Kilometer als auch die Stunden für die Begleitung dem Bewohner in Rechnung,
Hallo, unsere Heime haben mitgeteilt, das Urteil nicht anzuerkennen. Man kann also nur hoffen, dass es bald ein Urteil höherer Instanz gibt.

Ich stelle die gleiche Situation für die Problematik Bekleidungskauf fest. Auch das gehört zu den Leistungen des Heimes (soziale Leistung, Hilfe bei der Mobilität etc. ...)
Wird den Betroffenen endweder extra in Rechnung gestellt oder gar nicht gemacht und es wird häufig erwartet, dass der Betreuer sich kümmert. A b e r dessen Aufgabe ist es, "die Rechte der Betroffenen aus dem Heimvertrag durchzusetzen." Grüsse andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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Alt 24.07.2011, 18:36   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Zitat:
Hallo, unsere Heime haben mitgeteilt, das Urteil nicht anzuerkennen. Man kann also nur hoffen, dass es bald ein Urteil höherer Instanz gibt.
Boah das ist ja ein Ding. Die hessische Heimaufsicht hat es auf ihrer Internetseite veröffentlicht und bekannt gegeben sich daran zu orientieren.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 24.07.2011, 19:15   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.05.2011
Beiträge: 24
Standard Ist hier genauso

Zitat:
Zitat von andre Beitrag anzeigen
Hallo, unsere Heime haben mitgeteilt, das Urteil nicht anzuerkennen. Man kann also nur hoffen, dass es bald ein Urteil höherer Instanz gibt.

Ich stelle die gleiche Situation für die Problematik Bekleidungskauf fest. Auch das gehört zu den Leistungen des Heimes (soziale Leistung, Hilfe bei der Mobilität etc. ...)
Wird den Betroffenen endweder extra in Rechnung gestellt oder gar nicht gemacht und es wird häufig erwartet, dass der Betreuer sich kümmert. A b e r dessen Aufgabe ist es, "die Rechte der Betroffenen aus dem Heimvertrag durchzusetzen." Grüsse andre
Bei uns in Erfurt ist es auch so, die Heime sagen im Singsang das Gleiche: wir erkennen das Urteil nicht an also kümmert Euch Ihr Betreuer!

Obwohl in den Heimverträgen explizit drinsteht: Die ärztliche Versorgung obliegt dem Heim! ERGO Das Heim hat dafür zu sorgen, dass der Bewohner auch zum Arzt gebracht wird.

Bekleidung durfte ich auch schon kaufen, gleich zweimal bei einem Bertreuten, weil man vergessen hatte, einen Wäschebeutel aus der Verwaltung zu holen und ich noch keine Wohnungsangelegenheiten hatte und somit der Zugang zur Wohnung versperrt war für mich. Die Überleitung aus dem KH erfolgte mit dreckigen Sachen, da die dort nicht waschen und im Heim hatte er dann nichts. Er kam auch noch nach Vatertag am Freitag an und eigene Waschmaschinen hat das Heim nicht. Der Wäschebeutel fehlte also dauerte es mehrere Wochen, ehe der Mann Wäsche hatte. So bin ich los und habe eingekauft.
Duschbad, Shampoo und Lotion war dann nach 3 Wochen alle und ich sollte auch das besorgen.

Wenn ich mal "groß" bin, also Berufsbetreuer, dann werde und und kann ich das nicht mehr machen und werde mich weigern.

Die tun mir zwar leid, aber wo eine Grenze ist ist eine Grenze.

Am Dienstag habe ich einen neuen Job angefangen 39h/Woche. Das wird sowieso ein Spaß, wenn ich dann nur noch ab 16.00 Uhr Zeit habe für alle (Gericht, BB, Betreute, Angehörige, Heim usw.) Aber es geht nicht anders. Die Kosten fressen mich auf....
little-girly ist offline  
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Alt 24.07.2011, 19:17   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.05.2011
Beiträge: 24
Standard wo kommst du her?

Zitat:
Zitat von andre Beitrag anzeigen
Hallo, unsere Heime haben mitgeteilt, das Urteil nicht anzuerkennen. Man kann also nur hoffen, dass es bald ein Urteil höherer Instanz gibt.

Ich stelle die gleiche Situation für die Problematik Bekleidungskauf fest. Auch das gehört zu den Leistungen des Heimes (soziale Leistung, Hilfe bei der Mobilität etc. ...)
Wird den Betroffenen endweder extra in Rechnung gestellt oder gar nicht gemacht und es wird häufig erwartet, dass der Betreuer sich kümmert. A b e r dessen Aufgabe ist es, "die Rechte der Betroffenen aus dem Heimvertrag durchzusetzen." Grüsse andre

Wo kommst Du denn herr aus Thüringen? Ich bin aus Erfurt!
little-girly ist offline  
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