Dies ist ein Beitrag zum Thema Berechnungsgrundlage Wohnung oder Heim bei der Betreuervergütung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Als ich hier im Forum neu ankam,
stellte ich eine Frage nach der Betreuervergütung, die die Zuordnung
nach "Wohnung" oder ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 05.06.2011
Ort: Hoch droben im Norden Deutschlands
Beiträge: 18
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Als ich hier im Forum neu ankam,
stellte ich eine Frage nach der Betreuervergütung, die die Zuordnung nach "Wohnung" oder "Heim" für Berufsbetreuer klären sollte. Ich wurde hier im Forum an den Rechtspfleger am Betreuungsgericht verwiesen und mußte feststellen, daß dieser auch nicht so recht sattelfest auf du diesem Gebiet war. Das Gesetz formuliert diese Frage glasklar, ohne einen Ermessensspielraum zu nennen. Im Internet, und den darin auffindbaren juristischen Datenbanken, ist kein Urteil zu finden, soweit es den Berufsbetreuer betrifft. Für mich stellt sich die Rechtslage inzwischen so dar, daß lediglich Krankenhausaufenthalte strittig sein können. Aber auch für solch einen Fall finde ich kein Urteil in den Internet- Datenbanken oder einschlägigen juristischen Kommentaren. Meine Meinung: 1. Wenn ein Betreuter von seiner Wohnung in ein Krankenhaus eingewiesen wird, so ist nach dem Kriterium "Wohnung" abzurechnen. 2. Wird der Betreute von einem "dauerhafen" Pflegeheimaufenthalt in ein Krankenhaus eingewiesen, so ist weiterhin nach "Heim" abzurechnen. Grundsatz ist meiner Meinung nach, daß auf den derzeitigen und nicht nur vorübergehenden Lebensmittelpunkt "Heim" oder "Wohnung" abzustellen ist und nicht nach irgendwelchen zukünftigen Lebensplanungen seitens des Betreuers. Ich freue mich auf eine rege Diskussion zu diesem Thema, bitte aber euch alle, daß ihr eure Argumente möglichst auch mit einem brauchbaren Link zu kompetenten Seiten im Internet untermauert. In diesem Sinne, Anton .
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"Wir haben alles richtig gemacht . . . und aus unseren Fehlern lernen wir." |
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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HAllo Anton,
ich weiß ja nicht wo du geschaut hast im Internet, es gibt selbstverständlich jede Menge zu dieser Frage. Auf die Schnelle u.a. hier:Betreuervergütung ? Betreuungsrecht-Lexikon Ich verstehe jetzt deine Frage nicht so ganz. Deine Meinung spiegelt ja die gegenwärtige Praxis, um was geht es dir denn??? Bezüglich deiner damaligen Frage hattest du angekündigt dich mit dem Verfahrenspfleger in Verbindung zu setzen. Hast du dort keine Infos erhalten?? Gruß, Andreas
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
da braucht man nicht zu diskutieren. Es gibt einschlägige Urteile. Zu finden im HK-BUR oder in den Ausgaben der BtPrax. Gruß Heiner |
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#4 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 05.06.2011
Ort: Hoch droben im Norden Deutschlands
Beiträge: 18
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Zitat:
Moin Andreas! Ja, ich habe den für meinen Bruder zuständigen Rechtspfleger im Amtsgericht besucht und er meinte spontan "Ouups . . . eine rechtliche Grauzone oder einen Ermessensspielraum gibt es da nicht." Er bestätigte auch das Vorliegen einer Mitteilung des Betreuers, in dem mitgeteilt wurde, daß der Betreute ab dem Folgetag (nach Absenden des Schreibens) "dauerhaft in einem Heim untergebracht wird." Ein paar Tage später meinte die Betreuungsbehörde dagegen, daß die Betreuungsvergütung korrrekt abgerechnet worden sei und berief sich dabei auf die Auskünfte des selben Rechtspflegers am Amtsgericht. Also filzte ich die im Internet verfügbaren juristischen Datenbanken und fand nichts Rechtes. (Meine Lieblinge sind dejure.org und lexitus.com) Nun sprach ich wieder mit dem Rechtspfleger, allerdings telefonisch, und dieser drehte und wendete sich, bis ich ihm die Brücke baute, mir doch wenigstens eine Quelle in der einschlägigen Fachliteratur zu nennen, die dem vorliegenden Fall nach seiner Ansicht am nächsten kommt und analog ausgelegt werden könnte. Aber auch da mußte er passen. Es gibt in dem vorliegenden Dilemma ein kleines Schlupfloch, aber keine eindeutigen Urteile dazu. Dieses Schlupfloch verbirgt sich hinter dem Wort "dauerhafte Heimunterbringung" Eine Reha in einem Pflegeheim ist eindeutig nicht dauerhaft. Ein Heimvertrag für ein halbes Jahr kann als nicht dauerhaft ausgelegt werden. Ist das Ende der Heimunterbringung nicht absehbar, so ist die Heimunterbringung eindeutig dauerhaft. Und genau auf dieser Zeitschiene spielt die ganze Problematik. Was ist bei einem prognostizierten Heimaufenthalt von einem Jahr? Der Betreuer meint, daß der Pflegling ja irgendwann wieder nach Hause kommen soll; die Ehefrau wünsche ja ein solches. Der ihn betreuende Hausarzt meint aber, daß er irgendwann in ein paar Jahren wohl eher in ein "Betreutes Wohnen" wird übersiedeln müssen. Mit anderen Worten, es bleibt die Frage: Wo, und auf welcher Grundlage, wird die Grenze zwischen dauerhaft und vorübergehend gezogen? Nebenbei bemerkt: Ich verstehe ja auch den Betreuer, daß ihm die Pauschale als nicht ausreichend für seine Arbeit erscheint . . . In diesem Sinne, Anton .
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 05.06.2011
Ort: Hoch droben im Norden Deutschlands
Beiträge: 18
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Das Landgericht Arnsberg hat mit seinem Urteil vom 13.01.2006
recht klar zum Thema "Wohnung oder Heim" Stellung genommen. Der nachfolgende Satz ist recht deutlich (Betreuter wohnt im Heim, besitzt aber noch eine Eigentumswohnung): "Darauf, dass die Verwaltung der Eigentumswohnung der Betroffenen zeitaufwändig ist, kann daher nicht abgestellt werden. Die Beschwerde ist daher zurückzuweisen." Mich wundert daher, wieso der Rechtspfleger da einen Vergütungsantrag, der zur Berechnungsgrundlage "Wohnung" hat, so einfach durchwinkt, obwohl dieser dem Adressat korrekt im Heim zugestellt wird. Noch mehr wundert mich, daß auch die Betreuungsbehörde dieses so im Nachhinein (mündlich) stützt. Am wenigsten wundert mich da noch, daß der betreuende Ra. diesen damals abgeschmetterten Versuch erneut wagt, obwohl das Urteil ja schon längst in Fachkreisen bekannt sein dürfte. Anton
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#6 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo Anton,
ich weiß gar nicht worauf du eigentlich hinauswillst?? Die Festlegung Heim oder Wohnung wurde von mehreren Gerichten bereits getroffen. Dabei waren auch höhere Gerichte als ein Landgericht beteiligt . Das hast du doch alles schon mal geschrieben bekommen. Warum nun das zuständige Betreuungsgericht es anders sieht wird sich sicherlich in einem Forum nicht klären lassen. Hierzu müsste dein Bruder als Betroffener Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Falls dein Bruder sich nicht äußern kann gibt es ja auch noch einen Verfahrenspfleger. Hast du dich zwischenzeitlich mal mit dem in Verbindung gesetzt. Gruß, Andreas
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#7 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 05.06.2011
Ort: Hoch droben im Norden Deutschlands
Beiträge: 18
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Zitat:
Mein Beitrag vom 10. des Monats war lediglich als "Schlußbemerkung" und nicht als Frage gedacht. Die Meinung hier im Forum stützt meine Ansicht, daß im Falle meines Bruders nach "Heim" hätte abgerechnet werden müssen. Ich legte nur noch Wert darauf, auch einen eindeutigen Link zu einem entsprechenden Urteil nachzuliefern. Allerdings habe ich keinen Link zu einem höheren Gericht als das von mir zitierte Landgericht finden können. Solltest Du einen Link zu einem höchstrichterlichen Urteil kennen, welches dem Tenor (der inhaltlichen Auseinandersetzung) des Landgerichtes zu Arnsberg entspricht, so wäre ich für dessen Übermittlung dankbar. Ein Verfahrenspfleger wurde bisher bei keinem der vom Gericht (oder dem Rechtspfleger) getroffenen Entscheidungen eingesetzt. Zur Zeit möchte ich nicht an dem Thema rütteln, um das bereits laufende Verfahren eines Betreuerwechsels nicht zu gefährden. Grüße aus dem Norden, Anton
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"Wir haben alles richtig gemacht . . . und aus unseren Fehlern lernen wir." Geändert von Anton (23.08.2011 um 09:24 Uhr) |
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#8 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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HAllo Anton,
ein letztes Mal zu diesem Thema. Unter dem Link im Thread #2 findest du auch bei "Definition des Heimes" eine Verlinkung zur Rechtsprechung über dieses Thema. Lesen musst du schon alleine. Wir sind hier keine Einzelfallrechtsberatung und ich glaube damit ist jetzt auch alles gesagt zu dem Thema. Gruß, Andreas
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