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Krankenversicherung Heimbewohner

Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankenversicherung Heimbewohner im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forenteilnehmer, mich beschäftigt gerade folgendes Problem: Mein Betreuter kam vor ca. einem Jahr ins Pflegeheim, hat vorher in der ...


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Alt 25.07.2011, 18:49   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
Standard Krankenversicherung Heimbewohner

Liebe Forenteilnehmer,

mich beschäftigt gerade folgendes Problem: Mein Betreuter kam vor ca. einem Jahr ins Pflegeheim, hat vorher in der eigenen Wohnung gelebt. Zunächst bezog er nur Altersrente, die Rentenversicherung führte die Beiträge zur gesetzlichen KV ab. Mit dem Umzug ins Pflegeheim bekam er (neben Leistungen aus der Pflegekasse) Hilfe zur Pflege nach SGB XII. Im März kam ein Einkommensfragebogen der KV, daraufhin kam jetzt ein Bescheid. Anscheinend hat man erst jetzt bei der KV festgestellt, dass der Betreute stationär untergebracht ist und Hilfe zur Pflege bezieht, die Prämien für Kranken- und Pflegeversicherung wurden rückwirkend nach oben angepasst, so dass sich ein Rückstand von ca. 2.500 EUR ergibt, den der Betreute demnächst überweisen soll.
Dazu muss ich sagen, dass sowohl die Pflegekasse als auch die Krankenkasse nachweislich von dem stationären Aufenthalt wussten und dort (im Zusammenhang mit Zuzahlungen) auch frühzeitig der Bescheid über die Hilfe zur Pflege vorlag.

Der Sozialhilfeträger lehnt die Übernahme bisher (ohne offiziellen Bescheid) ab mit Verweis darauf, dass ja seitens der Rentenversicherung Beiträge abgeführt wurden und fordert Klärung der Sache durch mich, ich habe schon mit Rentenversicherung und Krankenkasse telefoniert, aber komme irgendwie nicht weiter, es dreht sich quasi im Kreis, jeder meint, er wäre nicht zuständig, der Betreute müsse halt zahlen (was schon wegen Vermögenslosigkeit ausgeschlossen ist). Muss der Sozialhilfeträger rückwirkend die angepassten Beiträge übernehmen oder sollte ich Widerspruch gegen den Bescheid der KV einlegen?

Vielen lieben Dank und Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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Alt 25.07.2011, 19:34   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Hallo Anni,

grundsätzlich erst einmal der hinweis das hier keine Einzelfallrechtsberatung stattfindet.

Bezügllich der geschilderten Situation bin ich jedoch verwundert.
Werden die SGB XII Leistungen direkt an das Heim gezahlt?

Wie begründet die Krankenkasse denn ihren Bescheid?

Das hört sich eher so an als ob der Einkommensbogen falsch ausgefüllt worden wäre.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 26.07.2011, 16:19   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
Standard

Hallo Andreas,

die Hilfe zur Pflege (Übernahme der ungedeckten Heimkosten) wird an den Betreuten ausgezahlt, von dessen Konto überweise ich die Heimkosten. Ich verstehe nicht ganz, warum Du meinst, dass der Fragebogen falsch ausgefüllt worden sein könnte, ich habe dort wie erfragt die Einkommensarten (Rente, Hilfe zur Pflege wg. Heimkosten und ein paar EUR Wohngeld) angegeben. Der Bescheid über die Hilfe zur Pflege lag wie gesagt schon lange vorher (kurz nach Einzug ins Pflegeheim) bei der KV vor.

Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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Alt 30.07.2011, 07:16   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
Standard KV im Heim

Hallo,
so ganz verstehe ich das Problem zwar nicht, aber es gibt da meinen Lieblings§: 44 SGB X, damit kann man alle alten Bescheide/Anträge überprüfen lassen;
oder Widereinsetzung in den vorigen Stand beantragen § 27 SGB X.
VG OMADORO
OMADORO ist offline  
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Alt 30.07.2011, 17:49   #5
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin moin zusammen

So was ähnliches ist mir schon mehrfach passiert. Da hat die KV die Einkommenssituation überprüft und die Heimkosten, die das Sozialamt gezahlt hat, als Einkommen gewertet - und die Versicherungsbeiträge stramm hoch gesetzt.
Das geht natürlich nicht, weshalb ich Widerspruch eingelegt habe.
Begründet habe ich ihn damit, dass ich auf §35 SGB XII und die dort vorhandenen Möglichkeiten hingewiesen habe, den Lebensunterhalt von Sozialhilfeempfängern in stationären Einrichtungen zu ermitteln.
Ebenso habe ich auf das Urteil des LSG Berlin vom 12.11.2008 (AZ: L 9 KR 69/08) verwiesen.
(Alles in Kopie auch zur Kenntnis an das Sozialamt)
Danach war eigentlich schnell Ruhe gewesen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 31.07.2011, 15:14   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
Standard

Hallo Imre,

vielen Dank für den Tipp!
Ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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