Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zur gr. Hauswirtschaftlichen Versorgung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
zur gr. Hauswirtschaftlichen Versorgung gehören meines Wissens obligat Wohnungsreinigung und Wäschepflege.
Meine Frage: Gibt es irgendwelche offiziellen Regelungen/Vorschriften, aus ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 19
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Hallo,
zur gr. Hauswirtschaftlichen Versorgung gehören meines Wissens obligat Wohnungsreinigung und Wäschepflege. Meine Frage: Gibt es irgendwelche offiziellen Regelungen/Vorschriften, aus denen ersichtlich ist, was die Wohnungsreinigung im Einzelnen beinhaltet? Vielen Dank im Voraus. Gruß Julia |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
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Hallo,
schildere doch bitte die Situiation konkret: ambulanter Pflegedienst beim Betreuten? oder privat beauftragte Dienstleistung? VG OMADORO |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Schon mal ganz nebenbei vom persönlichen Budget gehört? Da ist die Palette auch drinnen, wenn die Kasse das aus irgendwelchen Gründen mal wieder nicht genehmigt.
m. |
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#5 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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@ Marry
hab schon mal vom persönlichen Budget gehört ! Aber leider auch schon gehört, daß damit keine Ansprüche auf neue Leistungen eröffnet werden, sondern jetzt nur ein Anspruch besteht, die Leistungen "kaufen" zu können, die bisher entsprechend der gesetzlichen Regelungen als "Sachleistungen" von den Sozialversicherungsträgern oder Behörden erbracht wurden. @ Julia In welchem Zusammenhang stellst Du die Frage ? Der Begriff "große hauswirtschaftliche Vesorgung" ist mir nicht bekannt schöne Grüße fwu |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
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also ich habe damit bei 2 Klienten sehr gute Erfahrungen gemacht; dabei arbeite ich mit einer Behinderteneinrichtung zusammen, die beiden in eigener Wohnungen lebenden Menschen Leistungen "verkauft": Freizeitgestaltung, Einkäufe, Arztbesuche, familiäre Kontakte usw.; mit dem PB kann alles abgedeckt werden, was nicht über die Pflegekasse finanziert wird; wichtig ist, daß man gegenüber dem Sozialleistungsträger eine ordentliche Abrechnung vorlegen kann, deshalb prüfe gut, wen du mit der Leistungserbringung beauftragst; in keinem Fall würde ich eine Privatperson oder Ich-AG beauftragen;
für meine Klienten hat sich die Lebensqualität erheblich verbessert, seitdem sie das PB nutzen können. OMADORO |
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#7 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Omadoro,
Du schreibst: Zitat:
Das ist ja die bis jetzt immer noch ungeklärte frage (für mich) beim PB, wer genau macht die notwendige Budetassistenz? Im Grunde kann es nicht angehen, dass der Betreuer das auch noch- so quasie nebenher- mitmacht. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#8 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 163
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Grüßt Euch, wie Michaela würde mich das auch interessieren. Habe auch 3 Betreute, bei den das ambulant betreute Wohnen mich gerne zu einem PB begeistern würde. Bin grundsätzlich nicht abgeneigt, sehe aber bei meinen Betreuten keine Möglichkeit, wenigstens zu einem Bruchteil mit dem PB umzugehen. Facit; alles läuft dennoch über den Betreuer. Ist das denn der Sinn des PB?
LG NaDa |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
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Grüße euch,
also, die Abrechnung erhalte ich monatlich von der Einrichtung, die die Leistungen durchführt; sie läßt sich auf einem Stundennachweis, der die durchgeführte Leistung und die Zeit enthält, eine Unterschrift von meinem Betreuten geben und sendet mir diesen zusammen mit der Rechnung zu und bekommt genau diesen Betrag von mir überwiesen; (das Sozialamt überweist auch monatlich an meinen Betreuten die in der PB-Vereinbarung festgelegte Summe auf sein Konto); halbjährlich muß ich die Rechnungen und Stundennachweise beim Sozialamt zur Prüfung vorlegen, das ist schon alles; ich habe überhaupt keinen Aufwand damit. deshalb nochmals mein Rat, nur mit professionellen Anbietern zu arbeiten; |
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#10 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Omador,
Du schreibst: Zitat:
Irgendwie mag das jetzt kleinlich klingen aber genau das ist der Punkt. Wenn man 20 Betreute hat schaut man vielleicht nicht so drauf aber ich habe einige mehr und erhalte jeden Tag alleine schon fast 20-30 Briefe zur Bearbeitung. Da wird man leicht zickig und sieht zu, dass es nicht noch mehr werden. Gruss Michaela
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