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Mahnbescheid

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mahnbescheid im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, schön, dass ich Euch hier wieder nerven darf.... Meine Betreute hat heute einen Mahnbescheid vom Gericht bekommen. Die Summe ...


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Alt 26.07.2011, 11:58   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 46
Frage Mahnbescheid

Hallo, schön, dass ich Euch hier wieder nerven darf....

Meine Betreute hat heute einen Mahnbescheid vom Gericht bekommen. Die Summe 407 Euro bei 1&1 übersteigt ihr Vermögen. Sie hat noch viel mehr Schulden ( ca 2000 Euro) Sie wohnt im Heim, bezieht Sozialhilfe und ihre Rente liegt unterhalb der Pfändungsgrenze.
Wie reagiere ich für sie adequat?

Erläuterung der Situation ans Gericht oder an den Gläubiger (der weiß das schon)?? Gar nicht !?

Danke für eine schnelle Antwort.
campina ist offline  
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Alt 26.07.2011, 12:20   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo campina,

da scheint es sich um einen Gläubiger zu handeln der seine Ansprüche sichern will. machen kannst Du gar nichts.

Nach dem Mahnbescheid, dem Du nicht widersprechen kannst wenn die Forderung zurecht besteht, kommt dann irgendwann der Vollstreckungsbescheid.

Ab da müsstest Du theoretisch auf die Konten aufpassen aber da sie im Heim lebt hat sie ja doch nur den Barbetrag vom Kostenträger oder?

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 26.07.2011, 14:41   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 46
Standard

Es sind noch rund 400 Euro übrig aus dem Möbelverkauf. Eine Summe muss ich ja für die Zuzahlung der Krankenkasse Anfang nächsten Jahres sichern (140 Euro) und den Rest??....dann auf die Gläubiger umverteilen?? Für jeden 2,15 Euro???

Was heißt "auf die Konten" aufpassen?

Und wie läuft das im darauffolgenden Jahr mit der Zuzahlungsberfreiung? Da ist ja dann kein Barvermögen mehr da!?

Sie bekommt aus der Sozialhilfe 98 Euro, den ich ihr abzüglich ihrer Handyaufladung von 15 Euro jeden Monat, den ich für sie erledige, bar auszahle.

Ich hab jetzt aber schon gehört, dass das auch das Heim übernehmen kann oder die Mitarbeiter der Volksbank, die ins Heim kommen - darf man so etwas abgeben?
campina ist offline  
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Alt 26.07.2011, 16:38   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
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Hallo Campina,

normalerweise sollte es möglich sein, dass der Sozialhilfeträger die Zuzahlungen zu Beginn des Jahres darlehensweise vorstreckt, dies wird dann in kleinen Raten von dem ausgezahlten Barbetrag abgezogen. Ich nehme das für meine im Heim lebenden Betreuten, die kein Vermögen haben, in Anspruch. Man sollte sich aber rechtzeitig schon gegen Jahresende um die Sache kümmern (von der Krankenkasse den zuzuzahlenden Betrag errechnen lassen u.s.w.).
Hattest Du den Gläubiger (bevor der Mahnbescheid kam) schon um die Unterlagen (Vertragskopie, Rechnungen...) gebeten, aus denen sich die Forderung ergeben soll? Anhand der Unterlagen kann man prüfen, ob die Forderung dem Grunde nach und von der Zusammensetzung her auch berechtigt ist oder ob man sich gegen den Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid wehren sollte, ggf. mit Hilfe eines Anwalts (die Betreute hat sicher Anspruch auf Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe). Ich hatte schon mehrmals den Fall, dass sich bei Nachfrage beim Gläubiger herausgestellt hat, dass es gar keinen richtigen Nachweis für geltend gemachte Forderungen oder nur für Teile davon gibt, wenn aber der spätere Vollstreckungsbescheid erstmal rechtskräftig ist, wäre es dafür zu spät.
Wenn die Forderung berechtigt ist, kannst Du erstmal nichts machen.

Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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Alt 26.07.2011, 16:51   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo campina,

wieso muss Deine Betreute 140 Euro zuzahlen für die Befreiung? Das können doch höchstens 86, .....nochwas Euro sein oder als chronisch Kranke sogar nur ca. 43 Euro?

Die 400 Euro hebst Du schön auf und verteilst nichts an Gläubiger.

Wie Du die Barkasse führst, indem D sie z.B. ans Heim abgibst ist Dir überlassen. Das mit dem Volksbankmitarbeiter verstehe ich nicht, erkläre das nochmal bitte.

Du solltest, auch weil die 96 Euro wenig sind, auf jeden Fall versuchen zwei Mal jährlich Kleidergeld für deine Betreute zu beantragen und monatlich ungefähr 5 Euro zurücklegen für irgendwelche Reparaturen.
Wenn kein Darlehen für die Zuzahlung über das Amt möglich wäre dann musst die Medis zunächst zahlen und die Quittungen bei Erreichen der Zuzahlungsgrenze einreichen.

Auf das Konto aufpassen heisst, falls eine Pfändung eingeht, zusehen dass das Geld jeden Monat verbraucht wird und auch nichts auf dem Konto "liegenbleibt" - sonst wäre es weg.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 26.07.2011, 21:06   #6
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
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Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Die 400 Euro hebst Du schön auf und verteilst nichts an Gläubiger.
Auf das Konto aufpassen heisst, falls eine Pfändung eingeht, zusehen dass das Geld jeden Monat verbraucht wird und auch nichts auf dem Konto "liegenbleibt" - sonst wäre es weg.Gruss Michaela
Hallo,
sofern es (noch) möglich ist, solltest Du auch die Wünsche des Betreuten beachten,auch die Problematik mit ihm besprechen. Es wird sicherlich sein Wunsch sein, die 400 euro für sich selbst verwenden zu wollen.
Bevor "auf dem Konto etwas passiert", muss das Vollstreckungsverfahren beginnen, d.h. falls es zu einem vollstreckbarem Titel (z.B. Vollstreckungsbescheid) kommt, wird ein Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragt. Das kann dann auch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Konto bedeuten. Sobald der Beschluss bei der Bank eingeht, ist das vorhandene Guthaben zunächst sichergestellt. Man kann es dann aber bei entsprechender Nachweisführung, dass es sich z.B. um Sozialleistungen handelt wieder "frei bekommen." Schutz vor Pfändungen bietet dann meist nur das sogenannte P Konto.
Grüsse andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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Alt 29.07.2011, 11:40   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 37
Standard

Hallo campina,

falls eine Pfändung kommen sollte, hast Du bist zu 30 Tage Zeit das Konto umzuwandeln.
Schau Dir den Mahnbescheid genau an. Ist die Forderung berechtigt?
Sind die Beträge, die aufgeführt sind, auch rechtens? Man kann bei einzelnen Positionen eine Teilwiderspruch einlegen. Denke an die Widerspruchsfristen!

Liebe Grüße
paulus777 ist offline  
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mahnbescheid, pfändungsgrenze

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