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Immobilienverkauf als Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Immobilienverkauf als Betreuer im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo ich wurde von meiner mutter durch einen schriftlichen vordruck als betreuer bestimmt. ich kann alles für sie entscheiden, jedoch ...


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Alt 27.07.2011, 17:51   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 27.07.2011
Beiträge: 2
Beitrag Immobilienverkauf als Betreuer

hallo ich wurde von meiner mutter durch einen schriftlichen vordruck als betreuer bestimmt. ich kann alles für sie entscheiden, jedoch nicht den immobilienverkauf. ich wurde durch das amtsgericht durch betreuerausweis dazu berechtigt.

nun haben wir das haus per notar verkauft und alle betroffenen stellen haben schon die urkunde. das gericht muss diesen verkauf noch genehmigen, was mir auch schon mündlich bestätigt wurde. allerdings muss ich eine bestimmte frist abwarten. denn erst dann wird die bank zahlen, der grundbucheintrag erfolgen usw.

nun meine frage:

darf ich die käufer schon renovieren (tapeten runter, böden raus) lassen bevor das o.k. vom gericht da ist???
übergebe noch keinen schlüssel. sie haben die wohnung schon gekündigt und müssen zum 30.09. raus.
danke für die hilfe.
kyalami2 ist offline  
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Alt 27.07.2011, 18:05   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo,

ohne gerichtliche Genehmigung darfst Du nicht verkaufen aber das hätte der Notar wissen müssen. Der sollte Dir jetzt aus dem Schlamassel besser raushelfen.

Ob Du jetzt noch weitere Risiken eingehen willst wg. Renovierung, Schlüssel usw. musst Du alleine entscheiden denke ich.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.07.2011, 19:59   #3
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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hallo kyalami2,

Du darfst als Betreuerin als Vertreterin der Betreuten mit dem Käufer vorm Notar einen Vertrag über den Verkauf eines Grundstücks unterzeichnen. Der Notar leitet den Vertrag dann zur Genehmigung an das Betreuungsgericht.

Das Gericht prüft, ob der Kaufpreis angemessen ist. Hierzu musst Du ein Wertgutachten , Wertschätzung durch Makler oder dergleichen vorlegen. wenn Du soetwas nicht hast, musst Du Dich schleunigst mit dem Rechtpfleger in Verbindung setzen , welchen Nachweis er verlangt. Gegebenenfalls wird auch geprüft, warum das Hausverkauft werden soll.
Wenn sich der Rechtspfleger mit Deiner Mutter über den Verkauf nicht verständiegn kann, wird für sie ein Verfahrenspfleger als objektiver Interessenvertreter bestellt.

Wenn alles klargeht , genehmigt das Betreuungsgericht den Kaufvertrag. Der Beschluß wird aber erst nach einem Monat rechtskräftig, wenn keine Beschwerde eingelegt wird. Wenn dies feststeht, schickt das Gericht den Beschluss mit dem sogenannten Rechtskraftvermerk an den Notar.

Erst mit Zugang dieses rechtskräftigen Genehmigungsbeschlusses
wird der Kaufvertrag rechtswirksam und kann vollzogen werden.

Hierauf veranlasst der Notar im Regelfall die Eintragung einer Vormerkung . Wen diese eingetragen ist, erfolgt die Auffordeurng des Notars an den Käufer den Kaufpreis zu zahlen.

Der Übergang von Besitz (Schlüssel) und Nutzungen (zB zum Umbau) geht nach den meisten Notarvertragsformulierung erst nach Zahlung des Kaufpreises auf den Nutzer über.

Im Notarvertrag muß eigentlich der Hinweis enthalten sein, daß das Betreuungsgericht eine Abschrift erhält und eine Genehmigung erforderlich ist.

Ich würde die die Käufer davon in Kenntnis setzen , daß sich die Besitzübergabe wohl verzögern wird. Nachdem möglicherweise im Hinblick auf die Höhe des Verkaufspreises der Vertrag nicht genehmigt und neu verhandelt wreden muß, würde ich keine vorzeitigen Baumaßnahmen zulassen und den Schlüssel keinesfalls herausgeben.


schöne grüße

fwu
fwu ist offline  
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Alt 27.07.2011, 21:23   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.02.2009
Beiträge: 118
Standard

Zitat:
Zitat von fwu Beitrag anzeigen
Ich würde die die Käufer davon in Kenntnis setzen , daß sich die Besitzübergabe wohl verzögern wird. Nachdem möglicherweise im Hinblick auf die Höhe des Verkaufspreises der Vertrag nicht genehmigt und neu verhandelt wreden muß, würde ich keine vorzeitigen Baumaßnahmen zulassen und den Schlüssel keinesfalls herausgeben.

Diesen Rat kann ich nur unterstreichen.

Weitere Tips für Betreuer die dies lesen und vor dem Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie stehen:

- Der geplante Verkauf sollte in enger Kooperation mit dem Betreuungsgericht erfolgen. Ein in vielen Fällen durch das Gericht bestellter Verfahrenspfleger (in der Regel ein Fachmann in Immobilien- bzw. Grundstücksangelegenheiten) kann bei der Ausarbeitung des Kaufvertrages gute Dienste leisten.

- Die Beauftragung des Notars sollte durch den Käufer erfolgen, nicht durch den Betreuer. Im Kaufvertrag sollte zudem festgehalten sein, daß der Käufer die Kosten der Kaufabwicklung übernimmt. Stirbt der Betreute vor dem Verkauf oder platzt der geplante Verkauf aus anderen Gründen, wird der Notar in der Regel trotzdem Geld für seine Dienste verlangen. Hätte der Betreuer (und nicht der potentielle Käufer) den Notar beauftragt, müßte dieser dann auch die Rechnung zahlen...

v.
volki ist offline  
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Alt 28.07.2011, 07:11   #5
Neuer Gast
 
Registriert seit: 27.07.2011
Beiträge: 2
Standard Danke für diese Antwort - hat mir sehr geholfen.

Danke für diese schnellen und kompetenten Antworten - hat mir sehr geholfen.
kyalami2 ist offline  
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Alt 30.07.2011, 17:10   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 30.07.2011
Beiträge: 12
Standard

Ich sag auch mal Danke . . .

Ich bin Sohn und Betreuer und habe neben dem ganzen Aufgabengebiet das mir das Gericht zuwies zudem noch eine notariell unterzeichnete Vollmacht meines Vaters (er ist vor 10 Jahren verstorben) das ich handeln darf.

Ich stehe vor dem gleichen Problem das ich das Haus meiner Mutter i.e. unser Haus (belastet mit einem Kredit gegen Grundschuld - das das Vormundschaftsgericht hat mir das OK zur Kreditaufnahme/Grundschuld vor einigen Jahren gegeben) demnächst werde verkaufen müssen.

Bin mal gespannt wie sich das entwickeln wird . . .
__________________
"Urteile nie über einen anderen Menschen, bevor du nicht 1000 Meilen in seinen Mokassins gegangen bist“
Dennis61 ist offline  
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Stichworte
betreuer, gericht, immobilie, verkauf

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