Dies ist ein Beitrag zum Thema Wann "Härtefall" ? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
sind euch einheitliche Kriterien bekannt, wann jemand im Rahmen der Krankenversicherung als Härtefall eingestuft wird oder werden kann?
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
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Hallo zusammen,
sind euch einheitliche Kriterien bekannt, wann jemand im Rahmen der Krankenversicherung als Härtefall eingestuft wird oder werden kann? Im konkreten Fall steht einem von mir B. eine ziemlich umfangreiche Zahnsanierung bevor und allein die "Vorarbeiten" für die eigentliche Neuausstattung des Mundraums schlagen schon mit rund 500 € zu Buche. Der B. ist ALG2-Bezieher und nimmt derzeit an einer AGH (1€-Job) teil. Die KK (AOK) lehnte vorab - ich denke mal reflexartig - jede Übernahme zusätzlicher Kosten ab. Nun frage ich mich, ob es relativ einheitlich Kriterien gibt, um als "Härtefall" zu gelten. Weiß jemand was? Liebe Grüße Andreas |
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#2 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 441
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Hallo!
Als Härtefall gilt man, wenn man z.B. den ALG2-Bescheid bei der KK vorlegt und den Härtefall beantragt! Wichtig ist, dem Zahnarzt klipp und klar zu sagen, dass NUR die Regelversorgung, ohne jede Zuzahlung gemacht werden darf. Nur diese wird dann von der KK im Rahmen des doppelten Festzuschusses übernommen. Sämtliche Sonderwünsche und Annehmlichkeiten gehen zu Lasten deines Betreuten. Gruss, MurphysLaw |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
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Habe das hier für dich gefunden...
Härtefallregelung Zahnersatz Härtefallregelung: Gesetzlich Versicherte werden beim Zahnersatz von den Eigenanteilen für zahnersatzleistungen weitgehend befreit wenn sie unzumutbar belastet werden. Eine unzumutbare Belastung liegt dann vor, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen (stand 2008) die Grenzen: 1 Person: 994 Euro, 1 Personn mit einem Angehörigen :1366,75 Euro und für jeden weiteren Angehörigen plus 248,50 Euro) nicht übersteigen Bei Sozialhile erfahrungsgemäß weniger problematisch! Heil und Kostenplan einreichen und Härtefall beantragen, Ablehnungsbescheid kommt schriftlich, bei Ablehnung Widerspruch, wie so oft.... Viel Erfolg |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
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Danke für die hilfreichen Antworten
Gruß Andreas |
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