Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute geht ins Heim, Sohn lebt noch in Wohnung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ihr Lieben,
im Moment ist der Wurm drin. Ich habe eine demenzkranke Frau (noch relativ fit, noch kein Gutachten ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
|
Hallo ihr Lieben,
im Moment ist der Wurm drin. Ich habe eine demenzkranke Frau (noch relativ fit, noch kein Gutachten weil vorläufige Betreuung per Eilbeschluss, Gutachten läuft) ins Altenheim begleitet, sie wollte nicht mehr zu Hause leben und hat ihre Wohnung selbst gekündigt. Vermögen ist keins vorhanden. Der SH Antrag auf Übernahme der Heimkosten und Mieten (wie immer problematisch) läuft. Der Sohn (retardiert) lebte in dieser nun gekündigten Wohnung gemeinsam mit meiner Betreuten seit rd. 40 Jahren. Er war nicht Mieter, hatte also keinen Mietvertrag. Er wohnt dort faktisch noch und zeigt deutliche kognitive Einschränkungen. Die Betreuungsstelle habe ich auf ihn hingewiesen mit der Bitte zu prüfen, ob er Unterstützung benötigt. Er macht keinerlei anstalten sich neuen Wohnraum zu suchen und kann sich die Wohnung alleine auch nicht leisten. Er gab an ALG 1 zu beziehen. Ich verwies ihn an die Wohnungsstelle und machte klar, dass er die Wohnung übernehmen oder verlassen müsste. Er hat kaum soziale Beziehungen gab er an. Ich habe keinen Schlüssel zur Wohnung und auch nicht den Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten. Wie seht ihr das? Muss ich mich hier einschalten und Wohnungsangelegenheiten beantragen um die Wohnung übergeben zu können? Und wenn ja, wie bekomme ich den Sohn raus, wenn er selbst hier keine Anstalten macht. Der Genossenschaft habe ich den Sachverhalt bereits mitgeteilt, diese hat bislang aber nicht reagiert. |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
|
Wenn Du keine Wohnungsangelegenheiten hast, solltest Du die Sache - wenn möglich - deiner Betreuten erklären und ihr empfehlen, daß sie selbst einen Brief an ihren Sohn schreibt, wo in einfachen Worten zusammengefaßt steht
- zu wann die Wohnung gekündigt ist - daß er die Wohnung übernehmen oder räumen muß - daß er für anfallende Kosten verantwortlich ist Damit ist er in Verzug, wenn er nicht auszieht. Das hilft zwar nicht, wenn der Vermieter wegen der gesamtschuldnerischen Haftung (Miete, Renovierungskosten etc.) an die beiden herantritt, aber Du hast sicherlich mit der Benachrichtigung der Betreuungsstelle und der Empfehlung zu diesem Brief deinen Pflichten (Wohl der Betreuten) genüge getan.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
|
|
|
|
|
|
#3 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.05.2011
Ort: Niederrhein
Beiträge: 49
|
Naja.....ich würde das so sehen: Wenn sie die Vermögenssorge für die Betreute hat, dann sollte sie schon was unternehmen.
Denn, wie mungo schon ausführt, gibt es die gesamtschulnerische haftung....ich würde eher sagen, hier haftet nur Deine Betreute, denn nur auf diese läuft ja wohl der Mietvertrag. Wenn der Sohn da bleibt, geht das voll zu Lastem des Vermögens Deiner B. So würde ich das sehen..... |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
|
Es gibt hier einfach zuwenig Informationen, um die Feinheiten zu konkretisieren.
Wg Haftung: Deshalb ja das Schreiben, übrigens natürlich per Einschreiben mit Rückschein. Damit ist der Sohn in Verzug und - wenn er nicht im Mietvertrag steht - nachweisbar in Kenntnis des Umstandes, daß er die Wohnung widerrechtlich nutzt. Wenn er sich weder beim Vermieter (Erwirken einer Nutzungsvereinbarung) noch beim Jobcenter kümmert (er kann ja einen Antrag auf Übernahme der Restmiete stellen, muß sich dann aber wahrscheinlich um eine andere Wohnung bemühen), hat er ruck-zuck einen Haufen zusätzliche Schulden und die Zwangsräumung am Hals; das ist aber nicht sandra.zoras Problem.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|