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Berufsbetreuer setzt Räumung durch

Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer setzt Räumung durch im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
ich poste hier erstmalig. Zur Sache: dem Berufsbetreuer wurde die Betreuung zugunsten eines privat Betreuers wieder entzogen. Die damals im ...


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Alt 30.07.2011, 12:21   #1
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Standard Berufsbetreuer setzt Räumung durch

ich poste hier erstmalig. Zur Sache: dem Berufsbetreuer wurde die Betreuung zugunsten eines privat Betreuers wieder entzogen. Die damals im Heim befindliche Betreute ist eine reiche alte Dame mit einer 9 zimmrigen Villa voller Antiquitäten - die Betreute war Antiquitätenhändlerin.

Nun hat der Berufsbetreuer, wie anhand des Hauses ersichtlich 5 Zimmer in einer 1. Räumung leerräumen lassen durch eine Trödlerin, der er angeblich 1.200 EUR dafür bezahlt wurde. Der Grund sei ein Ungezieferbefall gewesen.

Hätte das nicht dem Betreuungsgericht gemeldet werden müssen und hätte nicht erst mal alles katalogisiert werden müssen? Bei Ungeziefer holt man doch sonst den Kammerjäger und nicht den Trödler?
franzja ist offline  
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Alt 30.07.2011, 13:51   #2
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Standard

Das läßt sich nicht so einfach beantworten.

Fragen:
  • Was ist ein "privat Betreuer"?
  • Wieso wurde die Betreuung entzogen?
  • Gibt es einen Verfahrenspfleger?
Zur Sache:
  • Welche Vermögenswerte (-> Antiquitäten) sind in welchem Vermögensverzeichnis eingetragen?
  • Welche sind nachweislich verschwunden?
  • Ist die alte Dame geschäftsfähig?
  • Erinnert sie sich und kann ggf. eine Aufstellung der nun fehlenden Möbel liefern?
  • Welche Nachweise gibt es ggf. für den "Ungezieferbefall"?
  • Von wem stammt die Einschätzung (Sachverstand?)?
  • Wieso wurde bei wertvollen Möbeln nicht mit konservativen Methoden (z.B. Bohrlochtränkung, Dämpfen mit Salmiak) gearbeitet?
Es ist möglich, daß die Möbel mit Hausschwamm belastet waren, dann sind sie nicht zu retten gewesen und vielleicht alles korrekt gelaufen.
Dafür müßte es aber - jedenfalls in Thüringen und Sachsen (woanders gibt es keine Meldepflicht mehr) - Nachweise geben.

Es ist auch möglich, daß das "Ungeziefer" eine Schutzbehauptung gewesen ist, um einen fixen Deal mit der Entrümpelungsfirma zu machen. Das wäre im Straftatbereich anzusiedeln.

Völlig unklar ist,
  • ob und was für ein Schaden entstanden ist
  • wer den Sachverhalt klären muß (z.B., ob das/die Vermögensverzeichnis/se korrekt erstellt worden ist/sind)
Wenn hier verschiedene Einschätzung existieren, sollte ein Verfahrenspfleger das machen. Ist nämlich eine sehr umfangreiche Aufgabe, die er nach tatsächlichem Aufwand bezahlt bekommt.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim

Geändert von mungo (30.07.2011 um 13:58 Uhr)
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Alt 30.07.2011, 17:43   #3
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Standard

danke Ihnen Mungo. Das Ganze spielt in NRW.

Antworten:
  • Was ist ein "privat Betreuer"? Ein Betreuer aus der Familie; kein Berufsbetreuer
  • Wieso wurde die Betreuung entzogen? der Richter glaubte einem unbegründeten Bericht eines im Osten wohnenden Bruders und entzog einswteilig die erst eine Woche begründete Betreuung aus der Familie zu Gunsten eines Berufsbetreuers
  • Gibt es einen Verfahrenspfleger? Die gerichtlichen Verfahren sind durch, das LG hat gerade die Beschwerde des im Osten lebenden Bruders, wieder einen Berufsbetreuer einzusetzen abgelehnt, weil die an Parkinson erkrankte Betreute, es so wünschte und man sie endlich anhörte. Die Verfahrenspflegerin ist unfähig.
Zur Sache:

Welche Vermögenswerte (-> Antiquitäten) sind in welchem Vermögensverzeichnis eingetragen? Der Berufsbetreuer hat keine Aufschreibungen dazu erstellt. Da ihm überraschend die Berufsbetreuung wieder entzogen wurde, kam er dann auch nicht ins Haus und der Hausplan lag in der Garage auf dem Mülleimer, so als habe man jemand die Pläne zwecks Ver´kauf des Häuschens gezeigt.
  • Welche sind nachweislich verschwunden? Dazu wird gerade eine Aufstellung gefertigt
  • Ist die alte Dame geschäftsfähig? Nein, sie erinnert sich jedoch immer mehr, nach dem die Falschmedikamentierung jetzt wieder korrigiert werden konnte
  • Erinnert sie sich und kann ggf. eine Aufstellung der nun fehlenden Möbel liefern? Ja, da sind wir gerade dabei und haben auch alte Filme gefunden - der verstorbene Mann war für eine Versicherung tätig und hat fast alles gefilmt
  • Welche Nachweise gibt es ggf. für den "Ungezieferbefall"? Keinen
  • Von wem stammt die Einschätzung (Sachverstand?)? Vom Berufsbetreuer, da der Mann den Keller mit den Weinregalen, weiteren Antquitäten und diverse hausmaschinen, Bohrer Werkzeug weg sind, scheint es sich um einen Eisen- und Maschinenfressenden Ungezifferbefall gehandelt zun haben
  • Wieso wurde bei wertvollen Möbeln nicht mit konservativen Methoden (z.B. Bohrlochtränkung, Dämpfen mit Salmiak) gearbeitet? Der Ausbruch soll angeblich in der Küche gewesen sein, weshalb alles Porzellan und elektrischen Geräte weg sind.
Es ist möglich, daß die Möbel mit Hausschwamm belastet waren, dann sind sie nicht zu retten gewesen und vielleicht alles korrekt gelaufen. das scheint eine reine Schutzbehauptung gewesen zu sein
Dafür müßte es aber - jedenfalls in Thüringen und Sachsen (woanders gibt es keine Meldepflicht mehr) - Nachweise geben.

Es ist auch möglich, daß das "Ungeziefer" eine Schutzbehauptung gewesen ist, um einen fixen Deal mit der Entrümpelungsfirma zu machen. Das wäre im Straftatbereich anzusiedeln. Genau!

Völlig unklar ist,
  • ob und was für ein Schaden entstanden ist
  • wer den Sachverhalt klären muß (z.B., ob das/die Vermögensverzeichnis/se korrekt erstellt worden ist/sind)
Wenn hier verschiedene Einschätzung existieren, sollte ein Verfahrenspfleger das machen. Ist nämlich eine sehr umfangreiche Aufgabe, die er nach tatsächlichem Aufwand bezahlt bekommt.

Die Frage ist, wer muss einen solchen Ungezieferbefall als Berufsbetreuer wem anzeigen und muss wenn er 5 Zimmer von 9 total räumen lässt auf den Trödel eine Meldung ans Gericht geben? Und muss nicht alles, was weggenommen wird peinlich dokumentiert werden?
franzja ist offline  
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Alt 30.07.2011, 19:07   #4
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Auahaua.

Mein Rat für den, der jetzt zum (ehrenamtlichen) Betreuer bestellt ist: Sofort einen (fitten) Anwalt einschalten.

Das Betreuungsverfahren an sich scheint durch verschiedene Dinge beeinflußt zu sein (Medikationsfehler? Dritte Meinungen? Beschwerde? etc.), was die Sache nicht leichter macht.
Die Familie scheint mir zerstritten.

Der Berufsbetreuer hat verfügt, und - möglicherweise - sind dadurch Vermögensschäden entstanden.
Auch, wenn er nur eine Woche Betreuer gewesen ist, muß er IMHO bei - offensichtlich vorhandenener - Vermögenssorge ein Vermögensverzeichnis erstellen, schon gar, wenn er über nicht unerhebliche Sachwerte verfügt.
Für den Fall, daß das zuträfe, ist er vermögenshaftpflichtversichert. Das hülfe, bei Verursachensnachweis und Bezifferung den entstandenen Schaden zu begleichen.

Die "unfähige" Verfahrenspflegerin müßte IMHO diese Nachweise führen.

Zitat:
Zitat von franzja
Die Frage ist, wer muss einen solchen Ungezieferbefall als Berufsbetreuer wem anzeigen und muss wenn er 5 Zimmer von 9 total räumen lässt auf den Trödel eine Meldung ans Gericht geben?
Falsche Frage.
Der Befall mit bestimmtem Ungeziefer (Hausbock, Hausschwamm etc.) muß in manchen Bundesländern angezeigt werden.

Eine Verfügung über das Vermögen des Betreuten muß in jedem Fall dem Wohl des Betreuten dienlich sein (etwa: Schulden bezahlen, um Zinsen zu sparen; Wohnung kündigen, um Kosten zu sparen; Fußpflege bezahlen, weil es notwendig ist etc.). Manche dieser Verfügungen sind genehmigungspflichtig wie z.B. Kündigung der Wohnung etc.

Zitat:
Zitat von franzja
Und muss nicht alles, was weggenommen wird peinlich dokumentiert werden?
Wenn der Betreuer nicht für seine Verfügungen haften will (siehe Betreuerhaftung ? Betreuungsrecht-Lexikon), sollte er das tun. Dazu braucht es allerdings jemanden, der den möglicherweise entstandenen Schaden beim zuständigen Betreuungsgericht anzeigt und beziffert.
Das wäre hier Aufgabe der Verfahrenspflegerin.

Wie gesagt: Sofort zum Anwalt des Vertrauens.
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Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 30.07.2011, 21:01   #5
Stammgast
 
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Zitat:
Zitat von franzja Beitrag anzeigen

Der Berufsbetreuer hat keine Aufschreibungen dazu erstellt. Da ihm überraschend die Berufsbetreuung wieder entzogen wurde, kam er dann auch nicht ins Haus und der Hausplan lag in der Garage auf dem Mülleimer, so als habe man jemand die Pläne zwecks Ver´kauf des Häuschens gezeigt.
Moin,

wie mungo schon sagt, bei solch einem Kaliber einen firmen Rechtsbeistand durch den Betreuer einschalten lassen.

Beim oben geschriebenen frage ich mich, ob Du nicht zudem die Polizei informieren und zu Rate ziehen solltest.
Denn wenn der Betreuer keinen Schlüssel zum Haus hatte, hat er sich widerrechtlich Zutritt verschafft. Zudem wer innerhalb einer Woche so etwas abzieht, hat vielleicht noch mehr Aktionen am laufen...

Spannende Sache!
gonzo ist offline  
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Alt 31.07.2011, 09:57   #6
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
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Beiträge: 567
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Hallo,

das höhrt sich nicht nach einer Betreuung an. Eher habe ich den Verdacht, dass hier eine Vorsorgevollmacht ausgestellt wurde.

Wenn das der Fall ist, kann man rechtlich wenig ausrichten. Die Betreute hat Parkinson und ist wohl voll geschäftsfähig.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 10.08.2011, 23:26   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.04.2011
Beiträge: 4
Standard wie ist das mit Pflegeheimverträgen?

Danke erst mal für die Infos - das ist ja wirklich ein wildes Gestrüpp. Ein sehr guter RA scheint gefunden.

Eine weitere Frage ergibt sich: der zuvor eingesetze Berufsbetreuer hatte einen neuen Heimvertrag geschlossen. Nun wurde er abgelöst. Das Heim hat jedoch mit den neuen beiden privaten ehrenantlichen Betreuerinnen keinen neuen Heimvertrag geschlossen.

Welche rechtsgültigkeit haben solche Verträge? Denn die Betreute wurde dann in Familienpflege von den beiden Betreuerinnen überführt, weil es ihr im Heim zusehends schlechter ging. Sie wurde dann mitten im Monat unter Küdnigung in Heimpflege übernommen. Nun besteht das heim auf Bezahlung auch noch für Mai.
franzja ist offline  
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Alt 11.08.2011, 05:48   #8
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Guten Morgen,

der alte Betreuer hat den Heimvertrag rechtsgültig im Namen seiner Betreuten abgeschlossen. Zur Kündigung und den Fristen müsste man im Vertrag nachehen was vereinbart ist- das gilt dann auf jden Fall weiter. Egal wer Betreuer ist.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.08.2011, 12:06   #9
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Beiträge: 4
Standard

Danke Ihnen, das war sehr hilfreich!
franzja ist offline  
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