Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer setzt Räumung durch im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
ich poste hier erstmalig. Zur Sache: dem Berufsbetreuer wurde die Betreuung zugunsten eines privat Betreuers wieder entzogen. Die damals im ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.04.2011
Beiträge: 4
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ich poste hier erstmalig. Zur Sache: dem Berufsbetreuer wurde die Betreuung zugunsten eines privat Betreuers wieder entzogen. Die damals im Heim befindliche Betreute ist eine reiche alte Dame mit einer 9 zimmrigen Villa voller Antiquitäten - die Betreute war Antiquitätenhändlerin.
Nun hat der Berufsbetreuer, wie anhand des Hauses ersichtlich 5 Zimmer in einer 1. Räumung leerräumen lassen durch eine Trödlerin, der er angeblich 1.200 EUR dafür bezahlt wurde. Der Grund sei ein Ungezieferbefall gewesen. Hätte das nicht dem Betreuungsgericht gemeldet werden müssen und hätte nicht erst mal alles katalogisiert werden müssen? Bei Ungeziefer holt man doch sonst den Kammerjäger und nicht den Trödler? |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Das läßt sich nicht so einfach beantworten.
Fragen:
Dafür müßte es aber - jedenfalls in Thüringen und Sachsen (woanders gibt es keine Meldepflicht mehr) - Nachweise geben. Es ist auch möglich, daß das "Ungeziefer" eine Schutzbehauptung gewesen ist, um einen fixen Deal mit der Entrümpelungsfirma zu machen. Das wäre im Straftatbereich anzusiedeln. Völlig unklar ist,
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
Geändert von mungo (30.07.2011 um 13:58 Uhr) |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.04.2011
Beiträge: 4
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danke Ihnen Mungo. Das Ganze spielt in NRW.
Antworten:
Welche Vermögenswerte (-> Antiquitäten) sind in welchem Vermögensverzeichnis eingetragen? Der Berufsbetreuer hat keine Aufschreibungen dazu erstellt. Da ihm überraschend die Berufsbetreuung wieder entzogen wurde, kam er dann auch nicht ins Haus und der Hausplan lag in der Garage auf dem Mülleimer, so als habe man jemand die Pläne zwecks Ver´kauf des Häuschens gezeigt.
Dafür müßte es aber - jedenfalls in Thüringen und Sachsen (woanders gibt es keine Meldepflicht mehr) - Nachweise geben. Es ist auch möglich, daß das "Ungeziefer" eine Schutzbehauptung gewesen ist, um einen fixen Deal mit der Entrümpelungsfirma zu machen. Das wäre im Straftatbereich anzusiedeln. Genau! Völlig unklar ist,
Die Frage ist, wer muss einen solchen Ungezieferbefall als Berufsbetreuer wem anzeigen und muss wenn er 5 Zimmer von 9 total räumen lässt auf den Trödel eine Meldung ans Gericht geben? Und muss nicht alles, was weggenommen wird peinlich dokumentiert werden? |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Auahaua.
Mein Rat für den, der jetzt zum (ehrenamtlichen) Betreuer bestellt ist: Sofort einen (fitten) Anwalt einschalten. Das Betreuungsverfahren an sich scheint durch verschiedene Dinge beeinflußt zu sein (Medikationsfehler? Dritte Meinungen? Beschwerde? etc.), was die Sache nicht leichter macht. Die Familie scheint mir zerstritten. Der Berufsbetreuer hat verfügt, und - möglicherweise - sind dadurch Vermögensschäden entstanden. Auch, wenn er nur eine Woche Betreuer gewesen ist, muß er IMHO bei - offensichtlich vorhandenener - Vermögenssorge ein Vermögensverzeichnis erstellen, schon gar, wenn er über nicht unerhebliche Sachwerte verfügt. Für den Fall, daß das zuträfe, ist er vermögenshaftpflichtversichert. Das hülfe, bei Verursachensnachweis und Bezifferung den entstandenen Schaden zu begleichen. Die "unfähige" Verfahrenspflegerin müßte IMHO diese Nachweise führen. Zitat:
Der Befall mit bestimmtem Ungeziefer (Hausbock, Hausschwamm etc.) muß in manchen Bundesländern angezeigt werden. Eine Verfügung über das Vermögen des Betreuten muß in jedem Fall dem Wohl des Betreuten dienlich sein (etwa: Schulden bezahlen, um Zinsen zu sparen; Wohnung kündigen, um Kosten zu sparen; Fußpflege bezahlen, weil es notwendig ist etc.). Manche dieser Verfügungen sind genehmigungspflichtig wie z.B. Kündigung der Wohnung etc. Zitat:
Das wäre hier Aufgabe der Verfahrenspflegerin. Wie gesagt: Sofort zum Anwalt des Vertrauens.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#5 | |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Zitat:
wie mungo schon sagt, bei solch einem Kaliber einen firmen Rechtsbeistand durch den Betreuer einschalten lassen. Beim oben geschriebenen frage ich mich, ob Du nicht zudem die Polizei informieren und zu Rate ziehen solltest. Denn wenn der Betreuer keinen Schlüssel zum Haus hatte, hat er sich widerrechtlich Zutritt verschafft. Zudem wer innerhalb einer Woche so etwas abzieht, hat vielleicht noch mehr Aktionen am laufen... Spannende Sache! |
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#6 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
das höhrt sich nicht nach einer Betreuung an. Eher habe ich den Verdacht, dass hier eine Vorsorgevollmacht ausgestellt wurde. Wenn das der Fall ist, kann man rechtlich wenig ausrichten. Die Betreute hat Parkinson und ist wohl voll geschäftsfähig. Gruß Heiner |
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#7 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.04.2011
Beiträge: 4
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Danke erst mal für die Infos - das ist ja wirklich ein wildes Gestrüpp. Ein sehr guter RA scheint gefunden.
Eine weitere Frage ergibt sich: der zuvor eingesetze Berufsbetreuer hatte einen neuen Heimvertrag geschlossen. Nun wurde er abgelöst. Das Heim hat jedoch mit den neuen beiden privaten ehrenantlichen Betreuerinnen keinen neuen Heimvertrag geschlossen. Welche rechtsgültigkeit haben solche Verträge? Denn die Betreute wurde dann in Familienpflege von den beiden Betreuerinnen überführt, weil es ihr im Heim zusehends schlechter ging. Sie wurde dann mitten im Monat unter Küdnigung in Heimpflege übernommen. Nun besteht das heim auf Bezahlung auch noch für Mai. |
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#8 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten Morgen,
der alte Betreuer hat den Heimvertrag rechtsgültig im Namen seiner Betreuten abgeschlossen. Zur Kündigung und den Fristen müsste man im Vertrag nachehen was vereinbart ist- das gilt dann auf jden Fall weiter. Egal wer Betreuer ist. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#9 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.04.2011
Beiträge: 4
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Danke Ihnen, das war sehr hilfreich!
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