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Rückforderung von Kontoführungsgebühren

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rückforderung von Kontoführungsgebühren im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Der Bundesgerichtshof hat ja mit Urteil vom 07.06.2011; AZ. XI ZR 388/10, das Kontoführungsentgelt für unwirksam erachtet. Soll heissen, man ...


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Alt 31.07.2011, 18:14   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.05.2011
Ort: Niederrhein
Beiträge: 49
Standard Rückforderung von Kontoführungsgebühren

Der Bundesgerichtshof hat ja mit Urteil vom 07.06.2011; AZ. XI ZR 388/10, das
Kontoführungsentgelt für unwirksam erachtet. Soll heissen, man kann ja sämtliche Gebühren zurückfordern.
Eine Frist, wie weit zurück gibt es nicht, die Verbraucherzentralen raten, im Zweifel alle Gebühren seit Anfang zurückzufordern. Dazu zählen auch Verträge, die bereits ausgelaufen oder beendet sind.

Ich habe bereits Rückforderungsanträge gestellt, aber bisher keine Rückmeldungen.

Hat jemand bereits Erfahrungen damit ?

Gruß
Andi
AKL44 ist offline  
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Alt 31.07.2011, 18:29   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Ja, klappte nicht.

Als Antwort kam ein 2seitiges Schreiben der Rechtsabteilung, letztendlich mit dem Tenor, Urteil o.k. aber "unsere" AGB`s sagen was anderes und die sind von Ihnen (also von mir als Betreuerin) anerkannt.

Soweit ich das rundherum mitverfolge gehts da allen ähnlich- Erfolg hatte tatsächlich noch keiner den ich kenne.
Aber vielleicht klappts ja bei Dir.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 31.07.2011, 19:19   #3
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
Standard

Zitat:
Zitat von AKL44 Beitrag anzeigen
Der Bundesgerichtshof hat ja mit Urteil vom 07.06.2011; AZ. XI ZR 388/10, das
Kontoführungsentgelt für unwirksam erachtet. Soll heissen, man kann ja sämtliche Gebühren zurückfordern.
Eine Frist, wie weit zurück gibt es nicht, die Verbraucherzentralen raten, im Zweifel alle Gebühren seit Anfang zurückzufordern. Dazu zählen auch Verträge, die bereits ausgelaufen oder beendet sind.

Ich habe bereits Rückforderungsanträge gestellt, aber bisher keine Rückmeldungen.

Hat jemand bereits Erfahrungen damit ?

Gruß
Andi
Hallo, das Urteil, bezieht sich nur auf "Darlehenskonten".
.....
Die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank ist unwirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof.....

Gruß Andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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Alt 31.07.2011, 21:31   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.05.2011
Ort: Niederrhein
Beiträge: 49
Standard

Hatte ich nicht genauer erwähnt...gemeint waren auch nur die Darl - Konten.
AKL44 ist offline  
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Alt 01.08.2011, 12:28   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
Standard

Hmm, Darlehenskonto?

Betrifft das dann nicht die "normalen" Girokonten, oder ist das eine nur ein Fachbegriff für das andere? *kopfkratz*

Tante Edith: Habe die Antwort nun bereits auch selbst gefunden - vielen Dank

Geändert von Bodhi (01.08.2011 um 12:34 Uhr)
Bodhi ist offline  
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Alt 12.08.2011, 10:05   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.05.2011
Ort: Niederrhein
Beiträge: 49
Standard

Habe heute von der Voba ein Schreiben erhalten:

Sie erstatten alle Kontoführungsgebühren seit 2008

Das waren immerhin fast 500 Euro für meine Hauskredite.

Nette Überraschung zum WE
AKL44 ist offline  
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Alt 15.08.2011, 10:22   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.08.2011
Beiträge: 6
Standard kontoführungsgebühren

Hallo, zu den Kontoführungsgebühren habe ich auch eine Frage, und zwar erhielten iwr für unsere Betreuten von der Berliner Sparkasse (fast alle unsere Betreuten haben ein Girokonto auf Guthabenbasis bei der B. Sparkasse) ein Schreiben, in dem sie die Anhebung der Kontoführungsgebühren auf 8,00 € ab 01.10.2011 für diese Guthabenkonten ankündigen. Wie kann man dagegen vorgehen. Bisher war es ja so geregelt, dass die Betreuungskonten automatisch in ein Guthabenkonto umgewandelt wurden, da den Betreuten kein Dispositionskredit zur Verfügung gestellt wurde. Die Konten mit Dispokredit wären natürlich günstiger (2,00 € Kontoführungsgebühr), allerdings müsste man das ja beim AG genehmigen lassen und für unsere Betreuten wäre es auch nicht gut, da sie sicherlich schnell das Konto überziehen würden (jedenfalls einige davon). Wie sind eure Erfahrungen? Gruß von Katrin und Esther
betreuergemeinschaft ist offline  
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Alt 15.08.2011, 11:01   #8
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Katrin und Esther,

neue Info zur Eurem Sparkassenproblem: die Sparkasse hat teilweise zurückgezogen und verlangt jetzt 5 Euro Kontoführungsgebühr bei euch in der Hauptstadt.

Dispokonten halte ich bei fast allen Kunden nachgerade für tötlich. Aber das hängt sehr vom jeweiligen Kundenstamm ab.

Gruss Michaela
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Alt 16.08.2011, 18:13   #9
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.08.2011
Beiträge: 6
Standard kontoführungsgebühr

Danke für die Info, allerdings ist das bei unserer Sparkassenfiliale noch nicht bekannt. wir haben erstmal einen Einspruch eingelegt, da es sehr weitreichende Folgen für uns und die Betreuten hätte, wenn die Gebühren tatsächlich auf 8,00 € angehoben werden würden. Manche unserer Betreuten haben ein zusätzliches Haushaltskonto, für welches sie eine Sparkassenkarte haben und somit selbst ihr Geld abheben können. Diese Konten müssten wir dann tatsächlich auflösen und wieder wie früher mit Schecks arbeiten, oder wir müssten die Bank wechseln, was ein nicht zu ertragender Arbeitsaufwand wäre. Den Betreuten könnten wir es jedenfalls nicht erklären, weshalb die Bank plötzlich 8,- € für das Konto haben möchte. Die Guthabenkonten heißen dann übrigens " Das Girokonto Comfort für Jedermann"....
Bisher waren wir eigentlich mit der B. Sparkasse immer recht zufrieden, die Zusammenarbeit funktionierte gut, im Gegensatz zu anderen Banken. Wir wissen nicht, was wir davon halten sollen.

Grüße von Katrin und Esther
betreuergemeinschaft ist offline  
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Alt 16.08.2011, 21:15   #10
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Zitat:
Wir wissen nicht, was wir davon halten sollen.
Das wissen wir auch nicht Nicht so ernst nehmen bitte!

Zitat:
Den Betreuten könnten wir es jedenfalls nicht erklären, weshalb die Bank plötzlich 8,- € für das Konto haben möchte.
Das ist immer dieselbe Krux, wie erklären wir was(Verschlechterungen) und warum? Letztendlich muss man sich als Betreuer klar machen dass wir nicht allwissend sind und dass in bestimmten Konstallationen Vorteile enthalten sein können. Eine Sparkasse die kundenfreundlich und schnell arbeitet ist ihr Geld wert- finde ich.
Kontogebühren fallen fast überall an, abgsehen jetzt von den schrecklich unpersönlichen Internetbanken die aber Konten auch sofort kündigen und reguläres Arbeiten schon fast aus Prinzip erschweren.

Manchmal denke ich, dann kostet das Konto eben den Betrag xy- aber es flutscht im Alltag. Ein Vorteil den Betreute dann auch wieder geniessen können.

Es klingt jetzt vielleicht sehr hart aber ich meine wir als Betreuer müssen uns nicht knechten und schinden damit die Kunden an einer bestimmten Stelle Vorteile haben. In unserem Job geht es darum Rechte verfügbar zu machen- unter Beachtung aller gültigen Regeln. Es gibt keine, weder moralisch noch gesetzlich, Verpflichtung des Betreuers auf Teufel komm raus für die Betreuten zu sparen wenn (geänderte) AGB`s das zum Beispiel nicht ohne weiteres ermöglichen.

Ihr dürft mich jetzt steinigen.(Wehe)
Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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