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Ratenkäufe von Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ratenkäufe von Betreuten im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, Herr K. tätigt immer wieder Ratenkäufe (z.B. im Rahmen von 8 x €60,- für TV) und bezahlt auch tapfer ...


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Alt 01.08.2011, 18:23   #1
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von inne-huhn
 
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Beiträge: 123
Standard Ratenkäufe von Betreuten

Hallo,
Herr K. tätigt immer wieder Ratenkäufe (z.B. im Rahmen von 8 x €60,- für TV) und bezahlt auch tapfer ab, obwohl er nur Sozialhilfe gekommt. Erst durch die Kontoauszüge im Rahmen der Vermögenssorge erfahre ich davon.
Bin momentan ratlos hinschtlich der Anzeigepflicht gegenüber RP. Achja - kein EV.

Gruß aus dem Norden
inne-huhn
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Alt 01.08.2011, 18:29   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Beiträge: 3,916
Standard

Hallo inne-huhn,

Du hast keinen Einwilligungsvorbehalt und der Betreute selbst tätigt die Käufe samt Raten. Es handelt sich weiterhin um überschaubare Beträge wie Du schreibst.

Ich wüsste nicht was Du dem Rechtspfleger dazu melden solltest. Betreute sind ja nun was den allgemeinen Geschäftsverkehr betrifft nicht grundsätzlich entrechtet und dürfen das, was andere auch machen ebenfalls tun- wenn sie ihr Pflichten dabei überblicken und erfüllen.

Gruss Michaela
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Alt 02.08.2011, 17:08   #3
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 123
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Danke Michaela, genauso habe ich es bisher auch gesehen, nur entgleist die "Geschichte " jetzt und ich werde einen EV beantragen. Hatte bloß plötzlich so ein mulmiges Gefühl, dass ich vielleicht was versäumt hätte und eventuell schon früher hätte handeln müssen.

Gruß aus dem Norden
inne-huhn
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Alt 02.08.2011, 20:07   #4
Stammgast
 
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Zitat:
Zitat von inne-huhn Beitrag anzeigen
Danke Michaela, genauso habe ich es bisher auch gesehen, nur entgleist die "Geschichte " jetzt und ich werde einen EV beantragen. Hatte bloß plötzlich so ein mulmiges Gefühl, dass ich vielleicht was versäumt hätte und eventuell schon früher hätte handeln müssen.inne-huhn
Hallo, was heißt denn "entgleist" ? Solange der Betroffene sich nicht erheblich schädigt und ihm kein Schaden droht, kann er machen was er will mit seinem Geld.
Ich halte das so: Miete , Strom und die anderen monatlich laufenden festen Kosten müssen gesichert sein. Wenn dann noch Geld für Essen und Trinken da ist ....
Grüsse andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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Alt 02.08.2011, 20:20   #5
Admin
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Lieber Andre,

halt stop, ganz so einfach finde ich das nicht.
Der eine Harz4ler der sich auf Raten einen neuen Plasmaschirm leisten will schaffts u.U. auch den wirklich abzustottern.

Der andere schlägt kaufmässig auch zu, zahlt zwei Raten und das wars dann.
Es soll Firmen geben die in einem solchen Fall- und das vielleicht gar nicht zu Unrecht bei Harz4 Bezug- dann ein Verfahren wegen Eingehungsbetrug (ist das jetzt das richtige Wort?) anstrengen und damit nicht immer im Abseits landen.
Einen Schaden bedeutet das dann schon, und Schaden sollen wir ja abwenden.

GrussMichaela
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Alt 02.08.2011, 20:35   #6
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
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Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
halt stop, ganz so einfach finde ich das nicht.
Der eine Harz4ler der sich auf Raten einen neuen Plasmaschirm leisten will schaffts u.U. auch den wirklich abzustottern.
Der andere schlägt kaufmässig auch zu, zahlt zwei Raten und das wars dann. GrussMichaela
Deshalb habe ich ja auch geschrieben : ... oder ihm Schaden droht. Wenn er sich also krankheitsbedingt in eine Schuldenfalls begibt und fest steht, dass er Dinge gar nicht zahlen kann, dann nähert er sich ja auch den gesedtzl. Voraussetzungen des § 1903 BGB. A b e r eben erst dann können und dürfen wir "einschreiten" und ihm vor der Problematik schützen.
Der Gesetzgeber schreibt die Regeln vor und wir setzen sie um.... so einfach ist das :-) (ups meine liebe Michaela nicht böse sein)
Gruss andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
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Alt 02.08.2011, 21:08   #7
Admin
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
Der Gesetzgeber schreibt die Regeln vor und wir setzen sie um.... so einfach ist das :-)
wenns mal immer wirklich so einfach wäre.........

Zitat:
ups meine liebe Michaela nicht böse sein
..im Leben nicht, keine Sorge

LG Michaela
__________________
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Alt 03.08.2011, 19:12   #8
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Vielen Dank ihr beiden, also "entgleist" heißt, dass Herr K. mit seiner neuesten Anschaffung "TV 117cm HD was weiß ich", sich in sofern schadet, als dass ihm jetzt weniger als € 100 im Monat bleiben. Für mich ist es mehr, als nur nah dran an § 1903.

Gruß aus dem Norden
inne-huhn
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