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Rentenversicherung Datenschutz

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rentenversicherung Datenschutz im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Einen schönen guten Tag in die Runde, ich habe eine dri(ä)ngende Frage: Gilt der Datenschutz nicht selbstverständlich für Betreute?????? Meine ...


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Alt 04.08.2011, 11:12   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 17.07.2010
Beiträge: 6
Standard Rentenversicherung Datenschutz

Einen schönen guten Tag in die Runde,

ich habe eine dri(ä)ngende Frage:

Gilt der Datenschutz nicht selbstverständlich für Betreute??????

Meine Betreute (kann weder lesen noch schreiben) bekam am 29.07.von der Rentenversicherung ihren bisherigern Versicherungsverlauf. Dieses Schreiben wurde an ihre Anschrift in der Einrichtung, in der sie lebt, gesandt. Die Betreuer dort öffneten den Umschlag, hefteten im Ordner ab und gut war. Meine Bitte, doch zukünftig grundsätzlich alle an meine Betreute Post ungeöffnet an mich zu übergeben, wurde als Vertrauensentzug gewertet und belächelt. Ich stehe auf dem Standpunkt auch meine Betreute hat das Recht auf Datenschutz und Wahrung des Postgeheimnisses. Meine Nachfrage bei der Rentenversicherung, warum die Post an die Einrichtung und nicht an mich als bei der rentenversicherung vermerkte Betreuerin gesandt wird, ergab, dass maschinell erstellte Schreiben" immer an die Versicherte persönlich geschickt werden. Das sei technisvch nicht anders möglich????


Sehe ich die Dinge zu eng?????
friesin ist offline  
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Alt 04.08.2011, 11:28   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Zitat von friesin Beitrag anzeigen
Sehe ich die Dinge zu eng?????
Hallo Friesin,

ich denke nicht das du dies zu eng siehst denn im Zweifelsfall können die "Betreuer " in der stationären Einrichtung sicherlich nicht beurteilen welche Unterlagen wichtig sind und welche nicht.
Vielleicht hilft der Hinweis an die Heimleitung das du sie leider für Versäumnisse haftbar machen wirst die entstehen wenn Post nicht an dich weitergeleitet wurde und der Betreuten daraus ein Schaden entsteht.

Es käme aber auch sicherlich darauf an welche Aufgabenkreise die Betreuung umfaßt. Das könntest du ja nochmals ergänzen.

Gruß,
Andreas
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Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
agw ist offline  
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Alt 04.08.2011, 12:36   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 17.07.2010
Beiträge: 6
Standard

Danke, für die schnelle Antwort.

Mein Aufgabenkreis der Betreunung umfaßt "alle Bereiche".

Leider fühlen sich die Betreuer der Einrichtung immer stark in ihrer Kompetenz beschnitten, da bis vor einem Jahr die 91 jährige Mutter meiner Betreuten, den Betreuern der Einrichtung Vollmacht erteilt hatte. Was sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers war, denn dann sind ja wohl ehrenamtl.Betreuer und Berufsbetreuer überflüssig.

Bei allem Verständnis, das ich auch habe, denke ich, das freundlich vorgebrachte Wünsche nicht nur ignoriert werden müssen. Das Thema Datenschutz ist dort jedenfalls nicht auf der Tagesordnung.
friesin ist offline  
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Alt 04.08.2011, 13:04   #4
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Zitat von friesin Beitrag anzeigen
Mein Aufgabenkreis der Betreunung umfaßt "alle Bereiche".
Hallo Friesin,
auch wenn alle Angelegenheiten beschlossen wurde sind die Postangelegenheiten nicht automatisch davon umfaßt.

Siehe hier:Aufgabenkreis ? Betreuungsrecht-Lexikon
Es käme also eher darauf an ob deine Betreute in der Lage ist eine Vollmacht zum Öffnen der Post für das Heim zu erteilen, wenn nicht dann könnte man auch über eine Erweiterung der Betreuung nachdenken.


Zitat:
da bis vor einem Jahr die 91 jährige Mutter meiner Betreuten, den Betreuern der Einrichtung Vollmacht erteilt hatte.
Es gibt ja immer wieder lustige Konstellationen in diesem Bereich.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 05.08.2011, 06:40   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
Standard RV Datenschutz

die RV ist sehr wohl in der Lage, eine abweichende Postanschrift in ihr System einzugeben, so daß der Betreuer den Versicherungsverlauf erhält;
gegen das Öffnen der Post durch die Einrichtung würde ich mich wehren, das kann nicht sein; in vielen Fällen werden die Briefe gesammelt und mir übergeben;
OMADORO ist offline  
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Alt 05.08.2011, 08:05   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

kann mich Omadoro nur anschliessen. Du solltest auf jeden Fall bei der RV nochmal Druck machen. ich erhalte alle Rentenbescheide meiner Betreuten direkt ins Büro.

Für das Problem mit der Post im allgemeinen, Du schreibst alle wichtigen Stellen an und bittest darum direkt mit Dir zu kommunizieren, d.h. alle wichtige Post wird sowieso zu Dir geschickt. Dafür braucht man dann die Postangelegenheiten nicht weil man das Verfahren an sich genommen hat. Lass Dich nicht abwimeln mit dieser Forderung, verweise darauf, dass Haftungsansprüche bei der Gegenseite entstehen wenn sie sich nicht daran hält. Voraussetzung sind natürlich die entsprechenden Aufgabenkreise.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 05.08.2011, 08:56   #7
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von GerdK
 
Registriert seit: 20.02.2010
Ort: Dorsten
Beiträge: 40
Standard

Zitat:
Zitat von friesin Beitrag anzeigen
Meine Nachfrage bei der Rentenversicherung, warum die Post an die Einrichtung und nicht an mich als bei der rentenversicherung vermerkte Betreuerin gesandt wird, ergab, dass maschinell erstellte Schreiben" immer an die Versicherte persönlich geschickt werden. Das sei technisvch nicht anders möglich????
Stelle Deine Anfrage mal hier:
---------------------------------------
Datenschutzbeauftragter der Deutschen Rentenversicherung:
Christoph Skipka
Fragen, Anregungen, Kritik oder Beschwerden zu Datenschutzfragen richten Sie bitte an
Deutsche Rentenversicherung Bund
Referat für Datenschutz
10704 Berlin
Fax 030 865-27880
eMail: datenschutz@drv-bund.de
-----------------------------------------


Es ist so, dass in vielen Institutionen die Mitarbeiter/-innen sehr mangelhafte Kenntnisse im Datenschutz haben. Das es beim Datenschutz um die "Persönlichkeitsrechte des Betroffenen" geht ist oft unbekannt. Bisweilen definieren auch Mitarbeiter/-innen ihre eigenen Regeln um Arbeitsabläufe zu "optimieren". Eine Diskussion ist oft nicht Zielführend, oft kommt dann auch der Hinweis auf "Mitwirkungspflichten". Sehr Zielführen ist in solchen Fällen folgende Frage:"Verbinden Sie mich doch bitte einmal mit Ihrem Datenschutzbeauftragten".


ein erholsames Wochenende, wünscht,
Gerd
--
GerdK ist offline  
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Alt 05.08.2011, 10:35   #8
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
Standard

"Die Betreuer dort öffneten den Umschlag, hefteten im Ordner ab und gut war."

Hallo Friesin,

es kann nicht sein, dass die Einrichtung entscheidend was für die Betreuung wichtig ist und was nicht. Wenn es jetzt Unstimmigkeiten im Versicherungsverlauf gäbe, wer kümmert sich dann darum? Das Heim?

Du musst die Post bekommen. Bei mir gab es damals immer einen Umschlag, darin war die gesammelte Post.

Bitte kontrolliere den Heimvertrag, unter Umständen wollen die von Dir das Porto, wenn Sie Dir die Post zusenden. Stöbere mal im Forum. Meine da hätten wir im letzten Jahr eine lange Diskussion geführt.

Aber wenn Du den Anspruch auf die Post hast, dann musst Du auch die Post bekommen!

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 06.08.2011, 07:24   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
Standard RV Datenschutz

... und mit den Nachsendeaufträgen ist das auch so eine Sache, hier werden ja nur die Sendungen der Deutschen Post erfaßt, aber was ist mit den anderen zahlreichen Kurierdiensten, Biber-Post, usw.?
das sicherste Mittel ist tatsächlich, alle Stellen über die Betreuung zu informieren, damit man die Post direkt erhält.
ich wünsche euch allen ein schönes Wochenende!
OMADORO ist offline  
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Alt 06.08.2011, 23:30   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

... und dann dem Betreuten jeweils Kopie auszuhändigen, sofern er aufnahmefähig ist. Doppelte Aktenführung Betreuer/Betreute. Und wenn Betreuer irgendwelche Einwände gegen Bescheide hat, dann auch reagieren.


Vorschlag:
Betreute fordern monatlich eingehende Unterlagen vom Betreuer an, schriftlich mit Fristsetzung. Hierzu gehören vor allem Kontoauszüge.

Eine Kopie des Schreibens hiervon geht jeweils an den Rechtspfleger.

m.
mary ist offline  
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