Dies ist ein Beitrag zum Thema Probleme mit dem Sozialamt im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich vetrete meine Mutter mit einer Vollmacht in allen belangen, mein Vater hat sich für seine finanziellen Belange einen ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.08.2011
Ort: in Bayern und betreue in NRW
Beiträge: 5
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Hallo,
ich vetrete meine Mutter mit einer Vollmacht in allen belangen, mein Vater hat sich für seine finanziellen Belange einen befreundeten Rechtsanwalt zur Seite bestellt. Das Vermögen der ELtern wurde aufgeteilt und somit konnte ich bisher die Pflegeheimkosten meiner Mutter bezahlen. Leider wurde uns die Pflegestufe 1 nach der Kurzzeitpflege aberkannt, (WIderspruch läuft) und die Heimnotwenigkeitsbescheinigung liegt vor. Meine Barmittel meiner Mutter sind inzwischen aufgebraucht und ich habe nur nur noch den Selbstbehalt von 1600€ und ihre monatl. Rente zur Verfügung. Den Sozialhilfeantrag habe ich schon im April ausgefüllt und abgegeben, da sich zu dem Zeitpunkt schon abzeichnetete, dass meine Mutter die Heimkosten nicht lange aus eigenen Mittel bestreiten konnte. Mitte letzten Monat habe ich die Dame auf dem Sozialamt angeschieben und ihr erklärt, dass die finanziellen Mittel meiner Mutter aufgebraucht sind und ich diesen Monat die Heimkosten nicht mehr bezahlen kann. Außerdem habe ich sie gleich um ein hilfsweises Darlehen gebeten, damit die Pflegeheimkosten bezahlt werden können. Außerdem wollte ich von ihr wissen, ob ich die Rente meine Mutter nun ans Sozialamt oder ans Pflegehim überleiten soll. Ich bekam keine Rückmeldung. Da der Anwalt meines Vater im Moment nicht bereit ist, vom letzten Geld (ca.2000€) über dem Schonbehalt meines Vaters noch etwas zur Heimkostenübernahme abzutreten. Der Anwalt begründet seine Haltung mit dem Mehrbedarf meines Vaters durch seine jetztige Erkrankung. Er benötigt eine Haushaltshilfe, bekommt keine Pflegestufe, hat enorme Fahrtkosten zu Ärzten und muss eventuell noch in eine andere Wohnung umziehen, ebenerdig oder mit Aufzug, wenn sich sein Zustand nicht bessert. Ich habe den Anwalt schriftlich zur Zahlung aufgefordert , weil das Sozialamt das von mir forderte. Die Dame vom Sozialamt habe ich gestern noch mal angerufen und ihre Aussage ging über: ich habe soviel zu tun, ständig klingelt das Telefon, ständig wollen andere Menschen Auskünfte, da konnte ich ihren Fall nicht bearbeiten. Ich solle jetzt meinen Vater fragen ob er an der Ehe mit meiner Mutter festhält, oder ob er sich als getrennt lebend sieht. DIe Sachbarbeiterin benötigt diese Auskunft und ich sei verpflichtet ihr die Anwort zu bringen. Es gehe schließlich um die Frage nach Unterhalt oder Erhaltungsaufwand den mein Vater eventuell zu zahlen habe. Worin liegt da der Unterschied, ich habe schon gegooglet aber keine Antwort gefunden. Erst wenn der Selbstbehalt meiner Eltern bei 3200€ würde sie den Sozialhilfeantrag bearbeiten. Ich solle dafür sorgen, dass mein Vater zahlt. Muss ich den Selbstbehalt meiner Mutter jetzt miteinsetzten um die Heimkosten für August zu begleichen? Dann habe ich im nächsten Monat außer ihrer Rente kein Geld mehr. Wie gehe ich jetzt weiter vor? Ich bin für jeden Tipp dankbar. Gruß Floni |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
dem Sozialamt alle Einkünfte und Guthaben, von Vater und Mutter, vorlegen. Alle Quartalsstände sämtlicher vorhandenen und ehemaliger Konten der letzten 10 Jahre, von Beiden, bei den Banken anfordern und vorlegen. Die Vermögensaufstellung des Vaters von dessen Anwalt aufstellen lassen. Der Anwalt soll gleich ein Schreiben verfassen, weshalb der Ehemann nicht zahlen kann. Das Sozialamt geht es nichts an, wie die eheliche Situation in nächster Zeit aussehen wird. Wenn alle Nachweise vorliegen, muss das Amt reagieren. Informiere das Pflegeheim, dass nicht mehr, bis zur Zahlungsanweisung des Sozialamtes, gezahlt werden kann.Die Heime sind in der Regel darauf eingestellt. Schicke die monatliche Heimrechnung in Kopie immer an das Sozialamt. Nach Ablauf von 6 Monaten kannst Du eine Untätigkeitsbeschwerde stellen. Aber nicht an das Sozialamt sondern direkt an den Landrat. Versuche doch mit dem RA deines Vaters zusammenzuarbeiten. Wäre vielleicht hilfreich. Der Vater ist ja ebenfalls davon betroffen. Es gibt zwar noch andere rechtliche Möglichkeiten gegen das Sozialamt vorzugehen, dies ist aber meist, ohne Rechtsbeistand, zu kompliziert und beschleunigt auch keine Mitarbeiterin. Viel Glück Heiner |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo stephan,
das geht nicht. Wenn eine Vollmacht vorliegt kann kein Betreuer bestellt werden. Gruss Michaela
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#5 | ||
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.08.2011
Ort: in Bayern und betreue in NRW
Beiträge: 5
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Hallo Zusammen,
Zitat:
Das Pflegeheim gab mir die Auskunft, ich müsse auch den Schonbetrag zur Kostendeckung einsetzten. Zitat:
Ich habe das erste mal mit Betreuung zu tun und finde es sehr spannend und vor allem sehr lehrreich. Mir fehlt halt einfach noch die Erfahrung und in vielen Details auch die Rechtskenntnisse. Deshalb lese ich viel, finde aber nicht immer auf meine Fragen eine passende Antwort. Gut das es Foren gibt! Floni |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 41
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noch den Selbstbehalt von 1600€ und ihre monatl. Rente zur Verfügung.
Denk daran, das es bei einer Einzelperson 2600, bei Ehepaaren 3214 Euro Schonbetrag beibehalten werden kann |
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#7 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
Den Schonbetrag sollte man aber jetzt vielleicht auch gar nicht mehr erwähnen, den gibts, basta, aber wie der Name schon sagt: der soll geschont bleiben. Bevor Du 6 Monate abwartest schlage ich Dir vor- denn im Prinzip hat heiner mit der beschreibung der weiteren Vorgehensweise recht- den Vorgang nochmal, in sozusagen komprimierter Form dem Sozialdezernenten eurer Stadt bzw. dem Sozialamtsleiter schriftlich umgehend vorzulegen. Ohne grosse Vorwürfe sondern lieber sachlich bleiben. Sowas beschleunigt in der Regel ungemein. ![]() Die Betreuersache kannst Du vergessen, bei Vollmachten gibts keine Betreuung dazu. Gruss Michaela
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Zitat:
Mit der gerichtlichen Einsetzung eines Betreuers für die Mutter geht die Verantwortung für die Mutter auf den Betreuer über. Ob die "Bearbeitung" der "Problematik" bei irgendeiner Behörde schneller geht, weis ich nicht. Auf jeden Fall "haftet" der Betreuer für die Mutter und ihr Wohlergehen. Ich bin überzeugt, dass es "Profi"-Betreuer gibt, die ähnliches öfters gemacht haben. Gruss Stephan Geändert von stephan1 (05.08.2011 um 17:59 Uhr) |
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#9 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Nein Stephan! Und es geht dabei auch nicht um die Anregung. Vollmachten haben Vorrang vor Betreuungen.
Bei einer bestehenden Vollmacht kümmert sich das Gericht gar nicht um irgendwas, warum auch? Der nötige Bedarf ist nach freiem Willen ja anderweitig gedeckt. Betreuungen sind keine Dienstleistungen die mal eben so " dazu-buchbar" wären. Und bevor es jetzt mit Ja...Nein, so weitergeht empfehle ich Dir hier nachzulesen: Vorsorgevollmacht ? Wikipedia Gruss Michaela
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#10 | |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.08.2011
Ort: in Bayern und betreue in NRW
Beiträge: 5
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Zitat:
Das eheliche Vermögen wurde auf 2 Konten aufgeteilt, so auch jetzt das Schonvermögen. |
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