Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung einer Hausratversicherung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ist die Kündigung einer Hausratversicherung auch dann ein (für sich)genehmigungspflichtiges Geschäft, wenn sie im Zusammenhang mit einer genehmigten Auflösung einer ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 36
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Ist die Kündigung einer Hausratversicherung auch dann ein (für sich)genehmigungspflichtiges Geschäft, wenn sie im Zusammenhang mit einer genehmigten Auflösung einer Wohnung erfolgt ist? Eigentlich ist es logisch, dass bei einer Wohnungsauflösung auch nicht nicht mehr nötigen Versicherungen gekündigt werden müssen.
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Versicherungen sind -meiner Meinung- nach nicht genehmigungspflichtig.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Schau mal unter Genehmigungspflichten ? Betreuungsrecht-Lexikon nach, ich habe da nichts zu Versicherungen gefunden.
Ist dein Betreuter geschäftsfähig? Dann könnte er die Versicherung jedenfalls selbst kündigen.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#4 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin niederrheiner!
Ich hatte nen identischen Fall...hab die Versicherung nach Genehmigung der Wohnungskündigung ebenfalls gekündigt...ne Hausratversicherung ohne Hausrat macht ja nun wirklich nur sehr begrenzt Sinn! ![]() Lieben Gruß, Thorsten
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 36
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Danke für die Rückmeldungen!
Das Problem liegt weder bei der Versicherung ( die hat die Kündigung akzeptiert) noch beim Betreuten sondern (mal wieder) beim Rechtspfleger, der darauf besteht, dass trotz vorliegender Genehmigung der Wohnungsauflösung auch eine separate Genehmigung für die Kündigung der Versicherung zu beantragen sei. Übrigens Rückmeldung des Rechtspflegers: alle Abschlüsse und Kündigungen von Versicherungen sind genehmigungspflichtig!!!!!!!!!!!!!!!! |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Niederbayern
Beiträge: 215
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Hallo,
ich gehe davon aus, dass nur die Kündigung von Versicherungen genehmigungspflichtig sind, die mit einer Kapitalbildung verbunden sind, aber wie dem Rechtspfleger beweisen...wo stand das noch... Viele Grüße Ingrid
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#7 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo niederrheiner,
Zitat:
Zur Not sagst Du: alle im Forum wollen das wissen ![]() Gruss Michaela
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#8 |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Oha, dann muß er ja petzten, daß er sich Rat geholt hat.
Und wenn der Rechtspfleger so ein ganz Genauer und Oberschlauer ist, der sich wahnsinnig gern als das Ende der Welt wahrnimmt, hat niederrheiner dann schlechte Karten, wenn er mal was verpeilt. Ich bin selbst manchmal etwas - äh - undiplomatisch. Das kostet Energie...
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#9 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Menno mungo, das mit dem...alle im Forum wollens wissen, war ein Witz.
"Mein" Gericht ist nicht sauer wenn sie mitkriegen dass ich mir Wissen überall "zusammenklaube"- falls es fehlen sollte Wenn ich was nicht weiss, dann weiss ich´s eben/momentan nicht. Punkt. Gerade die spezielleren Fragen sind oft so kompliziert und erscheinen auch nicht ständig im Alltag. Vieleicht sollte man sich nie als übermächtiger Betreuungsroboter in allen Lebenslagen gerieren- das wollte ich dir aber damit keinesfalls unterstellt haben- sondern sich weiterhin menschlich, nämlich mit Schwächen auch dem "schärfsten" Rpf gegenüber präsentieren. Schliesslich hab ich mich ja nicht komplett an das Gericht "verkauft". Gruss Michaela
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