Dies ist ein Beitrag zum Thema Zugriffsichere Geldanlage im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen.
Ein Betreuter von mir, 40 Jahre, ist wegen psychischer Probleme erwerbsunfähig und erhält auch eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Er möchte ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 28.05.2007
Beiträge: 19
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Hallo zusammen.
Ein Betreuter von mir, 40 Jahre, ist wegen psychischer Probleme erwerbsunfähig und erhält auch eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Er möchte jetzt sein kleines Vermögen so anlegen, dass es vor dem Zugriff von Sozialhilfeträgern und Justizkasse geschützt ist, auch für den Fall, dass er mal Hilfe benötigt. Für einen Immobilienkauf wird das Geld wohl nicht ausreichen. Bei Riester oder Rürup Renten (wenn die in diesem Fall überhaupt abgeschlossen werden können) heißt es doch immer, dass sie Harz 4 sicher sind. Heißt das auch, dass Sozialhilfeträger nicht darauf zugreifen können? Handle ich mir Ärger ein, wenn ich solche Anlagen für den Betreuten tätige? Vielen Dank schon mal für eure Hilfe! |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo betruli,
Tips wie man Vermögen an Sozialhilfeträgern und dem Betreuungsgericht vorbeimogelt kannst Du Dir hier nicht holen. Das liegt nicht in der Intention des Forums. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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