Dies ist ein Beitrag zum Thema Rentennachzahlung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ein von mir B. hat EU-Rente bewilligt bekommen.
Nach Erstattungsansprüchen u.a. des Jobcenters wird ein Betrag von 2700 ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
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Hallo zusammen,
ein von mir B. hat EU-Rente bewilligt bekommen. Nach Erstattungsansprüchen u.a. des Jobcenters wird ein Betrag von 2700 € überwiesen. Muss ich diesen B., der auch noch etwa 500 € auf dem Girokonto hat, nun als vermögend abrechenen? Ich frage, da diese Rentennachzahlung ja als Sozialleistung für die Vergangenheit ausgezahlt wird. Gruß Andreas |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Andreas,
das wird nix werden mit der Abrechnung "vermögend". Sobald der Rechtspfleger von Dir Mitteilung bekommt wird er eine Rückforderung der Staatskasse veranlassen.Die Frage könnte höchstens noch sein ob irgendwelche Dinge, Kleidung usw. dringend gebraucht werden? Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.03.2011
Ort: Sachsen
Beiträge: 50
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Hallo Bodhi,
ich würde auch schauen, ob noch etwas dringend gebraucht wird. Denn wenn die Staatskasse einmal etwas zurückfordert, muss gezahlt werden. Wäre schade drum. Man ist ja froh, wenn man etwas extra Geld zur Verfügung hat. Wenn ein Klient über der Vermögensgrenze ist, teile ich dies dem Gericht nicht extra mit. Es zählt ja immer der Vermögensstand zum Zeitpunkt des Vergütungsantrages. Wir hatten mal eine Betreute, die hat einen großen Batzen geerbt, so schnell konnte man gar nicht schauen, wie das Schreiben da war und die Vergütung für die letzten 4 Jahre zurückgefordert worden ist. |
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