Dies ist ein Beitrag zum Thema Richter beauftragt Betreuungsbehörde mit weiteren Ermittlungen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Usergemeinde!
Ich bin ganz neu auf dem Gebiet der Betreuung und hoffe, von euch den ein oder anderen ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 6
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Hallo liebe Usergemeinde!
Ich bin ganz neu auf dem Gebiet der Betreuung und hoffe, von euch den ein oder anderen nützlichen Rat zu bekommen. Mein Onkel hatte vor 6 Wochen schweren Hirninfakt, der dazu geführt hat, dass er von heut auf morgen zu einem sehr schweren Pflegefall geworden ist. Zu Zeit ist er in der Reha Klinik. Zunächst hatten wir (die Familie) bei Gericht einen Antrag auf rechtliche Betreuung durch einen Berufsbetreuer beantragt, da mein Onkel 200 km von uns entfernt lebt. Wenige Tage später haben wir festgestellt, dass es ein Pflegeheim in unmittelbarer Nähe der Familie gibt, welches auf Hirnschädigungen der Art, wie sie mein Onkel erlitten hat, spezialisiert sind. Das bedeutet nahezu gleiche optimale Bedingungen wie in der Reha Klinik für die Zeit danach. Vorteil auch, dass wir täglich nach ihm schauen könnten und seelischen Beistand leisten können. Meine Mutter hatte vor dem Anfall täglichen telefonischen Kontakt zu ihrem Bruder. Hier wäre sogar ein Platz frei, den wir ja leider noch nicht fix machen können. Daraufhin hat die Familie dem Gericht mitgeteilt, dass ich bereit wäre, die rechtliche Betreuung - in allen Wirkungskreisen- zu übernehmen. In unserer Familie sind 3 Ärzte, sodass ich in medizinischen Fragen gut beraten wäre. Ich selbst bin Bankangestellte und somit mit Finanzen gut vertraut. Mein Onkel hatte jahrelang einen Finanzberater, der auch schon seit etlichen Jahren mit ihm befreundet ist. Dieser hat Bankvollmachten und Schließfachvollmacht. Der Finanzberater versucht systematisch die Familie raus zu kicken. So hat er beispielsweise Eigentum von meinem Onkel in Besitz genommen, sämtliche Krankenhausverträge –ohne Vollmacht und Berechtigungen- unterschrieben und sich als einzig zu benachrichtigende Person auf die Liste setzen lassen. Das mit den zu Unrecht unterschriebenen Verträgen und Benachrichtigung im Krankenhaus konnte ich klar stellen. Auch er hat sich bei Gericht als rechtlicher Betreuer angeboten. Als er erfahren hat, dass die Familie ebenfalls einen Antrag gestellt hat, fing er an, bei Gericht Druck (wie auch immer) auszuüben. Allerdings kam auch von uns der Hinweis an den Richter, dass dieser Finanzberater seine Kompetenzen überschreitet und die Familie ihn nicht als Betreuer akzeptieren wird und ggf. Einspruch einlegen wird. Der Richter hat den Eindruck gewonnen, dass ein Gerangel um meinen Onkel entstanden ist und den Fall für weitere Ermittlungen an die Betreuungsbehörde abgegeben. Diese soll das soziale Umfeld meines Onkels ermitteln. Der Finanzberater ist hinter der Betreuung her, wie der Teufel hinter der Seele. Auf jeden Fall ist da etwas im Argen. Fakt ist tatsächlich: Mein Onkel hat ihm immer vertraut. Der Finanzberater behauptet nun, dass mein Onkel fest vor hatte, dass eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht auf ihn ausgestellt werden sollte, was nun durch den Hirnschlag nicht mehr möglich ist. Grundsätzlich hat mein Onkel immer gesagt, dass er nur in seinem eigenen Haus gepflegt werden möchte. Allerdings ist er jetzt ein Schwerstpflegefall, womit er selbst nie gerechnet hat. Uns als Familie geht es in erster Linie darum, dass mein Onkel beste medizinische Versorgung erhält. Genauso wichtig ist es uns auch, ihn durch tägliche Besuche seelisch zu unterstützen. Inzwischen hat mein Onkel Depressionen aufgrund seines desolaten Zustandes. Mitteilen kann er sich gar nicht mehr. Ich habe keine Ahnung, wie ich mich verhalten soll? Was genau ermittelt die Betreuungsbehörde (was bedeutet soziales Umfeld in dem Zusammenhang)? Werden die Angehörigen dabei auch berücksichtigt und befragt? Ist es ratsam einen Anwalt einzuschalten oder würde die als Agitation negativ bewertet werden? Sollte ich lieber einfach abwarten? Dieses Rechtsvakuum herrscht nun schon seit 6 Wochen. Grundsätzlich möchte ich die Wünsche meines Onkel berücksichtigen und auch respektieren. Allerdings kann ich nicht die Augen davor verschließen, dass dieser Finanzberater „guter Freund“ unehrenhafte Absichten hat. Er versucht auch innerhalb unserer Familie einen Keil zu treiben (erfolglos). |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Monika,
erst mal herzlich Willkommen hier ![]() Nun zu den Fragen über das weitere Vorgehen: Wenn der Richter von zwei Seiten Infos bekommt weiss er natürlich erst mal nicht wem er, was glauben soll oder kann. deshalb wird dann die Betreuungsbehörde beauftragt an einer sachgerechten Lösung mitzuarbeiten bzw. sich die Verhältnisse genauer anzusehen. Ich würde Dir vorschlagen, informiere die Betreuungsbehörde erstmal schnell darüber dass Familienmitglieder bereits sind die Betreuung zu übernehmen und auch über den passenden Heimplatz in Eurer Nähe. Wenn Du dieses Schreiben ganz sachlich und emotionslos- und ohne Seitenhiebe auf den Finanzberater, auch wenns vielleicht schwer fällt- abfasst, kann ich mir vorstellen dass Eure Bemühungen die Betreuung zu erhalten nicht ins Leere laufen. Ich würde auf jeden Fall darauf aufmerksam machen, dass ihr jederzeit für (Rück) Fragen oder sonstiges zur Verfügung steht und vielleicht die Möglichkeit eines Telefonats oder persönlichen Kennenlernens anbieten. Viel Erfolg dabei, Gruss. Michaela
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 6
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
![]() Ich hätte jetzt vermutet, dass der Richter alle Informationen und Anträge an die Behörde weiter leitet. Ich hatte auch einen Bericht über das Pflegeheim ans Gericht geschrieben. Also ruhig trotzdem noch einen gesonderten sachlichen Brief an die Betreuungsbehörde? Meine Sorge ist im Moment, dass ich zu aufdringlich wirken könnte und damit ein falsches Bild vermittle. Dass der Richter den Eindruck gewonnen hat, dass um meinen Onkel Gerangel entsteht, hat mich ziemlich betroffen. Andererseits könnte ich mich darauf beziehen, dass der Richter, den Fall an die Betreuungsbehörde gegeben hat und mein Schreiben damit begründen. |
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#4 | ||
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Monika,
Zitat:
Du hast aber in deinem Fall wahrscheinlich recht und musst nicht noch einmal alles darstellen wenn das schon geschehen ist. Ein Anruf bei der Betreuungsstelle mit dem Angebot eines persönlichen Gesprächs und der Bereitschaft weitere Fragen gerne zu beantworten kann nicht wirklich als aufdringlich gesehen werden. Das würde ich ganz beherrscht und ruhig in Angriff nehmen. Zitat:
Dazu kannst Du u. A. auch hier im Forum viele Beiträge finden, dann wird es vielleicht verständlicher. Der Richter kennt weder den Onkel, noch Dich, noch den Vermögensverwalter- ihm bleibt da gar keine andere Möglichkeit wenn er Deinem Onkel den Schutz und die Hilfe den dieser braucht zukommen lassen will. Gruss Michaela PS: schnell gehts nur in der kleinen Mittagspause
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Genauso würde ich das auch sehen:
Sachliches Schreiben an die Betreuungsbehörde mit der Frage, ob und wie man die Ermittlungen unterstützen kann, um möglichst schnell im Sinne des Klienten zu einem tragfähigen Ergebnis zu kommen. Dabei darf man auch das nahe Pflegeheim mit dem noch freien Platz erwähnen.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Wie "gut" sind Betreuungsbehörden bei solchen Ermittlungen ? Entspricht dies einem "Sachverständigengutachten" ? Kann gegen das Ergebnis dieser Ermittlung Beschwerde eingelegt werden und eine zweites "Sachverständigengutachten" gefordert werden ?
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#7 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Hallo Stephan
Die Betreuungsbehörden werden im Allgemeinen beauftragt eine Stellungnahme der Betreuungsangelegenheit zu schreiben. Dazu gehört, in welchem Umfeld der zu betreuende lebt, wer die Betreuung übernehmen kann, welche sozialen und ggf. wirschaftlichen Netze bestehen etc. Ein "Ermittlungsorgan ist die Betreuungsbehörde nicht.Das wäre eher die Polizei. Ein "Sachverständigengutachten" erstellt die BB nicht und deren Stellungnahme unterliegt nicht den üblichen Kriterien für ein Sachverständigengutachten. Deine Vorstellung von oder möglicherweise sogar Forderung nach einem zweiten "Sachverständigengutachten" wenn das erste schon keines ist und gleichzeitig die Frage nach Beschwerdemöglichkeiten dagegen finde ich ehrlich gesagt hochgradig paranoid - zumindest läßt das keinerlei Kenntnis im Bereich der Hintergrundbedingungen des Betreuungsrechtes vermuten. Danach zu fragen ist aber OK, schließlich gehört das alles auch nicht zum Allgemeinwissen, welches man von jedem erwarten darf. Unabhängig davon kann gegen eine Stellungnahme der Betreuungsstelle keine Beschwerde eingelegt werden. Sie ist nicht beschwerdefähig. Schau doch mal im FamGG nach, das ist das Verfahrensgesetz u.a.auch für Betreuungsangelegenheiten. Da findest Du alles zum Thema was bei einer Betreuungseinrichtung bedacht werden muss und wer welche Rechte oder Pflichten hat. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Hallo Imre,
wenn Jemand durch ein Gerichtsurteil, Beschluss, etc. beschwerd ist, dann kann er diesbezüglich Beschwerde einlegen. Voraussetzung der Zulässigkeit der förmlichen Beschwerde ist die Beschwer; belastet die Entscheidung den Betroffenen nicht, so ist eine Beschwerde nicht statthaft. Wenn also Anghörige bei Beschlüssen des Betreuungsgerichts beschwerd sind, dann dürfen sie Beschwerde einlegen. |
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#9 | |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Zitat:
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#10 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Hallo Stephan
Deine Ideen oder Vorschläge können ja vielleicht in der Zukunft die Sachlage treffen, aber noch liegst Du völlig quer: Es ist noch gar kein Betreuungsbeschluss ergangen. Daher kann auch noch niemand (nach Deinen Worten "beschwerd" sein. Die Voraussetzung dafür ist nicht gegeben. Die Familie des ggf. zu betreuenden sind "Verfahrensbeteiligte". Nach dem FamGG sind sie als solche anzusehen und entsprechend in das Gerichtsverfahren zur Betreuung einzubeziehen. Dass sie deshalb auch gleich das Recht haben die Gerichtsakte oder gar die Akten der Betreuungsbehörde einzusehen halte ich für völligen Unsinn. Der Vorschlag gleich einen Anwalt zu konsultieren sorgt mit Sicherheit für unnötigen Ärger und Antipathien seitens des Gerichtes - und verbessert die Chancen auf einen Erfolg nicht unbedingt. Ich finde Du solltest Deine Vorschläge mal darauf abklopfen, ob sie a) konstruktiv und in der Sache hilfreich sind b) sachlich nicht daneben liegen c) nicht eine grundsätzliche Gegnerschaft zu allen anderen Beteiligten oder Nicht-Beteiligten aufbaut - Betreuer, Behörden oder Gerichte sind nicht per se Gegner, die gleich mit allen Mitteln bekämpft werden müssen egal worum es geht. MfG Imre
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