Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterhaltspflicht durch betagte Mutter im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe KollegInnen,
nach Eilbeschluss des AGs habe ich jüngst die Betreuung eines 61-jährigen (bis dato ALG II-Empänger) übernommen - er ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 32
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Liebe KollegInnen,
nach Eilbeschluss des AGs habe ich jüngst die Betreuung eines 61-jährigen (bis dato ALG II-Empänger) übernommen - er wohnte vor seiner Erkrankung bei seiner 85-jährigen Mutter und wird nun in ein Pflegeheim umziehen müssen. Nun wird das Sozialamt zahlen müssen, aber natürlich auch prüfen, wer unterhaltsverpflichtet ist. Mein Klient hat "mindestens 3 Kinder" aber keinerlei Kontakt zu diesen. HInsichtlich der Unterhaltspflicht habe ich zunächst die vorhandenen Geburtsurkunden der längst erwachsenen Kinder ans Sozialamt geschickt. Nun fürchtet aber die betagte Mutter, dass sie auch zur Zahlung verpflichtet wird. Ja, ich weiß, eigentlich nicht meine Baustelle, aber gute Beziehungen zur Verwandtschaft der Klienten sind immer eine angenehme Hilfe... Die alte Dame lebt in einem eigenen, uralten und seit Jahrzehnten nicht renovierten Häuschen, das auf dem Markt eigentlich kaum was wert sein dürfte. Selbst bekommt sie nur eine geringe Witwenrente, hat aber gut 10.000 € für ihre Beerdigung auf der Kante und möchte ihre im Kosovo lebende Schwester noch mit einem Geldgeschenk aus diesem Pool unterstützen. Außerdem hatte sie das Haus immer als Finanzierungsgrundlage für einen eigenen Heimplatz gedacht (wie die Leute sich das immer so denken...). Nun bin ich mir nicht sicher, wie hoch der Selbstbehalt für die Dame ist, und ob ihr Haus überhaupt als Vermögen berücksichtigt werden kann, da sie es ja selbst bewohnt und der Wohnraum nicht üppig ist. Wer kann mich hier fit machen??? Lieben Dank schonmal im Voraus!!! Marsupilami |
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo,
so auf die Schnelle. Ein angemessenes Wohneigentum fällt unter das Schonvermögen solange es selbst bewohnt ist. Und der Beschreibung nach ist es wohl eher bescheiden. Wenn die Dame das Geld für ihre Bestattung wirklich sicher anlegen will dann sollte sie sich mal schleunigst über einer Treuhandvertrag mit dem Bestatter unterhalten. Bargeld ist sozialhilferechtlich nie geschützt. Aber ich hab jetzt auch die Freibeträge bei der Unterhaltspflicht nicht im Kopf. Gruß, Andreas
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