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Unterschrift Dementkranke

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterschrift Dementkranke im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo am Sonntag abend! ich habe heute von meiner Betreuten erfahren, dass sie irgendetwas unterschrieben hat. Sie erinnert sich nicht ...


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Alt 21.08.2011, 19:53   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 10
Standard Unterschrift Dementkranke

Hallo am Sonntag abend!

ich habe heute von meiner Betreuten erfahren, dass sie irgendetwas unterschrieben hat. Sie erinnert sich nicht mehr "bei wem" und vor allem "was". Sie sagte nur: Er (ich vermute der Sohn) hat mir gesagt "unterschreib mal mit deinem Namen xy hier!"

Da es z.Z. um Hausverkauf uvm geht, taucht die Frage auf: Ist so eine Unterschrift von Dementkranker rechtsgültig? Muß ich das Amtsgericht informieren? Brauche ich ggfs. weitere Aufgabenkreise? Einwilligungsvorbehalt? Oder sowieso ungültig und ich bracuh mir keinen Kopf zu machen?

Danke vielmals und beste Grüße Sabine
SabineM ist offline  
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Alt 21.08.2011, 22:50   #2
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 19
Standard

Wenn keine EV vorliegt, ist so eine Unterschrift erst mal gültig würde ich meinen.
Allerdings würde es bei einem Prozess für denjenigen, der unterschreiben ließ und vermutlich über die Krankheit Bescheid wusste, sicher schwierig, sein"Recht" einzufordern.
Ich selbst betreue eine Demenzkranke, die gerne noch eine Patientenverfügung oder ein Testament gemacht hätte und auch noch so klar ist, dass sie sagen kann, was sie will.
Der Notar hat dies aber abgelehnt, weil er über die Krankheit ja Bescheid wusste und dies wohl keine Gültigkeit mehr hätte, wenn es hart auf hart kommt.
Ich würde auf jeden Fall beim Gericht nachfragen,um Fehler zu vermeiden, für die Du nachher gerade stehen musst.

Hast Du beim Sohn schon nachgefragt, ob er das war ? Habt Ihr ein gutes Verhältnis ?
Dann
Hirni ist offline  
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Alt 22.08.2011, 06:55   #3
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Sabine,

Zitat:
Oder sowieso ungültig und ich bracuh mir keinen Kopf zu machen?
Demenzkrank zu sein beinhaltet nicht autoamtisch Ungültigigkeit oder
gar Geschäftsunfähigkeit.

Ich würde dem Gericht Mitteilung von dem Vorgang machen und erst mal abwarten ob da wirklich was stattgefunden hat und ein Schreiben irgendwann auf dem Tisch liegt.
Blöd wird das dann wenn auf einmal ein vordatiertes Schreiben, eine Verfügung da liegt und die Unterschrift zu stimmen scheint......

Gerade im Zusammenhang mit einem Hausverkauf wüde ich aufpassen was vor sich geht und eng mit dem Notar zusammenarbeiten, d.h. jeden jeweils weiteren Schritt genau besprechen und dokumentieren.

Ob ein Eiwi angebracht wäre lässt sich an Hand der bisherigen Infos schlecht beurteilen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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