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gesetzliche Betreuung

 

vermögende betreute ...

Dies ist ein Beitrag zum Thema vermögende betreute ... im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
es scheint wohl hier nach langem suchen, keinen fall zu geben in dem ein betreuter sich durch staatliche stellen verfolgt ...


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Alt 24.08.2011, 09:02   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.08.2011
Ort: överum / schweden und bootzheim / frankreich
Beiträge: 10
Standard vermögende betreute ...

es scheint wohl hier nach langem suchen, keinen fall zu geben in dem ein betreuter sich durch staatliche stellen verfolgt fühlt. wir haben dass problem, dass seit bekannt ist, der betreute hat vermögen, man ihn versucht an einen berufsbetreuer / rechtsanwalt zu vermitteln, per beschluss natürlich.

wer weiss ähnliche fälle ?

fordi
fordi ist offline  
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Alt 24.08.2011, 09:44   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo fordi,

zu diesem Thema kann ich Dir nur die Suche im world- wide- web ans Herz legen. Die Welt scheint voll und wimmelt von solchen abstrusen Geschichten.

Eins ist richtig, hier wirst Du nicht unbedingt fündig werden dazu aber trotzdem kannst Du ja die Suchfunktion des Forum nutzen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 24.08.2011, 17:55   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Die Welt scheint voll und wimmelt von solchen abstrusen Geschichten.
Solange man sich nicht mit dem Thema Betreuung befasst oder befassen muss, schweint und wimmelt da nix. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen.

Manches ist halt eben nur Wunschvorstellung von manchen.
__________________
Es kann Nacht sein in neuhamsterdam...
neuhamsterdam ist offline  
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Alt 24.08.2011, 18:07   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 88
Standard

So abstrus ist die Geschichte gar nicht Michaela.
Vermögende Betreute sind nicht nur bei Rechtsanwälten (als Berufsbetreuer) natürlich sehr beliebt.

Der Gesetzgeber war bis vor ein paar Jahren auch noch der Meinung, dass Betreute in Einrichtungen besser aufgehoben wären, als bei Angehörigen oder Freunden.
Wer konnte diese Meinung besser durchsetzen als ein Rechtsanwalt?
Mangels Masse in den öffentlichen Kassen (nicht aus Einsicht) hat sich das (soweit mir bekannt) aber zum Glück (für viele Betreute) geändert.

Viele Grüße
Ralf-J
Ralf-J ist offline  
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Alt 24.08.2011, 18:13   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Zitat:
Vermögende Betreute sind nicht nur bei Rechtsanwälten (als Berufsbetreuer) natürlich sehr beliebt.
Der Anwalt als Berufsbetreuer verdient auch bei Vermögenden auch nur die Pauschale.

Zitat:
Der Gesetzgeber war bis vor ein paar Jahren auch noch der Meinung, dass Betreute in Einrichtungen besser aufgehoben wären, als bei Angehörigen oder Freunden.
Der Satz ist mir inhaltlich völlig unverständlich???????
Wie der Rest übrigens auch:

Zitat:
Wer konnte diese Meinung besser durchsetzen als ein Rechtsanwalt?
Mangels Masse in den öffentlichen Kassen (nicht aus Einsicht) hat sich das (soweit mir bekannt) aber zum Glück (für viele Betreute) geändert.
Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 24.08.2011, 18:16   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.08.2011
Ort: överum / schweden und bootzheim / frankreich
Beiträge: 10
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hallo fordi,

zu diesem Thema kann ich Dir nur die Suche im world- wide- web ans Herz legen. Die Welt scheint voll und wimmelt von solchen abstrusen Geschichten.

Eins ist richtig, hier wirst Du nicht unbedingt fündig werden dazu aber trotzdem kannst Du ja die Suchfunktion des Forum nutzen.

Gruss Michaela
also ich muss sagen, ich habe hier schreiben eines amt/vormundschaftsgerichtes, in denen versucht wird sich sogar im ausland zuständig zu erklären. wieso auch immer.

10 jahre haben wir uns um unseren sohn, einschliesslich aller belange gekümmert, seit er aber von einer versicherung abgefunden wurde, seien wir unzuverlässig. dieser umstand befremdet uns doch sehr.

fordi dann
fordi ist offline  
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Alt 24.08.2011, 18:53   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 88
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Michaela Mohr schrieb:
„Der Anwalt als Berufsbetreuer verdient auch bei Vermögenden auch nur die Pauschale.“

Was ohne weitere Erklärungen/Einschränkungen so nicht stimmt!

Mit verschiedenen Sichtweisen zwischen Berufs- und ehrenamtlichen Betreuern habe ich ja gerechnet, als ich mich hier anmeldete, aber das sie so verschieden sind ….

Viele Grüße
Ralf-J
Ralf-J ist offline  
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Alt 24.08.2011, 20:36   #8
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Zitat:
Der Anwalt als Berufsbetreuer verdient auch bei Vermögenden auch nur die Pauschale.“

Was ohne weitere Erklärungen/Einschränkungen so nicht stimmt!
das solltest Du dann mal erklären.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 24.08.2011, 20:50   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 88
Standard

Aber gerne doch

Übersicht über die Vergütungsrechtsprechung ab 1.1.1999

Rechtsprechungsübersicht in Leitsätzen (Stand 1.5.2006)

Absatz 3 Ersatz für Berufliche Dienste
Rechtsanwalt kann als Verfahrenspfleger gem. § 1835 III BGB Gebühren nach BRAGO /RVG abrechnen, wenn er anwaltsspezifische Dienste leistet (OLG Köln FamRZ 2001, 1643). Dies ist bei der Überprüfung des Vergütungsantrags eines Betreuers der Fall: LG Berlin BtPrax 2001, 129 = FamRZ 2001, 1029; a.A.: LG München I BtPrax 2001, 175 = FamRZ 2001, 1397
Anwaltlicher Verfahrenspfleger zur Überprüfung der Betreuervergütung kann nur ausnahmsweise nach § 1835 III auf der Grundlage der BRAGO/des RVG abrechnen, wenn vertiefte Befassung mit Rechtsfragen über das Standardwissen eines Betreuers der 3. Vergütungsstufe hinausgeht: BayObLG FamRZ 2003, 1046 = NJW-RR 2003, 1372 = JurBüro 2003, 374
Anwaltlicher Betreuer kann gem. § 1835 III BGB Gebühren nach BRAGO/RVG abrechnen, wenn er anwaltsspezifische Dienste leistet, für die ein Dritter einen Anwalt hinzugezogen hätte: OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 72 = NJW 2001, 1220 = Justiz 2001, 165 = OLG-Rp 2001, 65 = NJWE-FER 2001, 153, ähnlich BayObLG FamRZ 6/2002, II = FamRZ 2002, 573 = FGPrax 2002, 64 = BtPrax 2002, 270 = Rpfleger 2002, 361 und OLG Düsseldorf BtPrax 2002, 271 = JurBüro 2002, 602; LG Mönchengladbach Rpfleger 2005, 257
Ralf-J ist offline  
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Alt 24.08.2011, 21:33   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
Standard Vermögende Betreute

Hallo Ralf,

Danke für Deine sehr klare Hilfestellung.

Hallo fordi:

Deine Geschichte ist für mich noch nicht so klar. Deshalb frage ich mal nach:

Bist Du seit 10 jahren die Betreuerin ?
Wurde Dir die/Euch der Aufgabenkreis "Vermögen" entzogen ?
Wurde Euch die gesamte Betreuung entzogen ?

Wenn ja, wann oder beser: ist noch eine Einspruchsfrist möglich ?

Was sagt der Betreute ( Deine Sohn) dazu ?

Könntet ihr einen ehrenamtlichen Betreuer finden, der diese Betreuung auch übernehmen würde ? Wenn ja, diesen beim Gericht benennen.

Ein Anwalt als Berufsbetreuer - da hat m. E. kaum ein Bürger eine Chance, bei Gericht durchzudringen, denn es vereinigen sich hier zwei renomierte Berufsgruppen: Rechtsanwalt und Betreuer. Was die sagen/meinen, das wird grundsätzlich ersteinmal für "wahr" genommen und die Schilderungen der Bürger (Familie) sind weniger glaubwürdig, weil die sind befangen.

Nur Außenstehenden wissen, was objektiv richtig ist .... (das war ironisch)....

meint Ruediger
Ruediger99 ist offline  
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