Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterschrift bei Kurzzeitpflegevertrag im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe vor einer Woche die Betreuung einer alten Dame übernommen. Zu diesem Zeitpunkt war die Kurzzeitpflege bereits 1 Woche ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 20.08.2011
Beiträge: 26
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Ich habe vor einer Woche die Betreuung einer alten Dame übernommen. Zu diesem Zeitpunkt war die Kurzzeitpflege bereits 1 Woche überschritten und wechselte in die Verhinderungspflege. Jetzt möchte das Pflegeheim, dass ich rückwirkend den Vertrag unterschreibe. Ist das korrekt? Oder sollte ich das nicht tun?
LG Chrissi |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
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Wer hat denn die Kurzzeitpflege veranlaßt? War die alte Dame noch in der Lage, zuzustimmen und den Vertrag zu unterschreiben?
Ich unterschreibe grundsätzlich nichts rückwirkend, wenn ich nicht zuständig war oder etwas veranlaßt habe (Haftungsfrage); die Einrichtung hat unter Umständen ein Problem, ohne Vertrag die Kosten bezahlt zu bekommen, zumindest den Eigenanteíl; |
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