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Problem mit Konto / Jobcenter

Dies ist ein Beitrag zum Thema Problem mit Konto / Jobcenter im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen zusammen habe gerade ein Problem, wo mir keine passende Lösung einfällt: Mein B, leicht zu beinflussen und labil, ...


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Alt 25.08.2011, 08:32   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.05.2011
Ort: Niederrhein
Beiträge: 49
Standard Problem mit Konto / Jobcenter

Guten Morgen zusammen

habe gerade ein Problem, wo mir keine passende Lösung einfällt:

Mein B, leicht zu beinflussen und labil, bezieht ALG II. Seit heute ist er in der Klinik. Gestern rief mich das Geldinstitut an, er wolle jemandem eine Vollmacht für sein Konto geben. Habe ich abgelehnt ( kannte den Menschen übrigens auch nicht ).
Der Anruf liess nicht lange auf sich warten....

Ein familiennaher Mensch sollte Vollmacht bekommen. Hab ich nicht gleich kapiert warum, bis sich rausstellte, dass der Bruder des B sein ALG II jetzt auch auf das Konto meines B bekommt ( hat angeblich kein Konto )
Ausserdem sollte der Mensch meinem B Geld in die Klinik bringen.
Hab ihm ( mal wieder ) erklärt, dass dies meine Aufgabe ist.

Dann rief mich der Mensch an, der die Vollmacht bekommen sollte ( 110 db ). Das Gespräch endete wie erwartet ( ich werde die Betreuung von ihrem B übernehmen...sie kümmern sich ja nie bla bla ).

Heute hab ich beim Jobcenter angerufen und hab versucht, die 2. Überweisung aufs Konto zu verhindern - Fehlanzeige. Es gab bei dem Bruder mal eine andere Bankverbindung, jetzt ist aber die meines B angegeben. ( Vielleicht ist das andere Konto zu rot ?? )
Also....die 2. Übrweisung wird anrollen.

Mein B hat keinen Zugriff aufs Konto ( EiWi )

Derzeit versuche ich ein Darlehen für ihn beim JC zu bekommen, wegen offener Stromschulden. Ist auch schon klar gewesen, ich hätte nur den neuesten Kontoauszug gebraucht. Auf dem stehen jetzt 2 x ALG II Leistungen. Großes Kino.......

Jobcenter sagt, man könne nichts dran ändern. Zurückbuchen wäre problematisch, weil man das Geld nicht zuordnen könnte. Und im Grunde ist es ja auch kein Geld, über das ich verfügen könnte.

Ich hab aber auch weder Zeit noch Lust, mich mit den anderen Leuten auseinanzusetzen und denen noch ihr Geld nach zu tragen.

Was würdet ihr machen ???

Liebe Grüße
Andi

Geändert von AKL44 (25.08.2011 um 08:34 Uhr)
AKL44 ist offline  
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Alt 25.08.2011, 08:59   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Ich würde der Bank mitteilen, dass der Zahlungseingang des Geldes des Bruders als Fehlbuchung zu behandeln ist und zurückgebucht werden soll.

Punkt und aus.

Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 25.08.2011, 08:59   #3
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Moin!

Dann soll der Bruder doch ein Sparbuch eröffnen, Dir die Nummer mitteilen, Du überweist sein ALG II darauf und...gut!...das Jobcenter kann die weiteren Überweisungen dann ja auch auf das SP anweisen!

Lieben Gruß,

Thorsten
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Superthor! ist offline  
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Alt 25.08.2011, 22:54   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
Standard Problem mit Konto

Hallo,

Du hast doch sicherlich den Aufgabenkreis Vermögen, oder ? Damit hast Du doch die Berechtigung für alle Transaktionen auf dem Konto.

Das Geld, das der Bruder auf das Konto Deines B buchen läßt, würde ich (aus erzieherischen Gründen) gleich zurückbuchen an das JC (Irrläufer). Der Bruder wird toben ... Aber Du kannst ihm ja mitteilen, dass er, wenn er HartzIV als Scheck bekommt (und 8 € Gebühr zahlt), einen Antrag stellen kann, auf Erlasung der Scheckgebühren. Wenn des Bruders Konto "zu rot" ist, dann ist es sein Problem, nicht das Deines Betreuten.

Dass jetzt zweimal Geld vom JC auf dem Konto ist, ist nicht so schlimm, denn es ist beweisbar, dass es das Geld vom Bruder ist. Deswegen dürfte das mit dem Darlehen für Strom keine Schwierigkeiten geben. Einfach klar darlegen.

Den Rat von Thor, ein Sparbuch anzulegen, halte ich für kritisch, denn Sparbücher unterliegen besonderen Regeln, sowohl der Bank als auch beim Betreuungsgericht.

Gruß
Ruediger
Ruediger99 ist offline  
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Alt 26.08.2011, 06:21   #5
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Zitat:
Zitat von Ruediger99 Beitrag anzeigen

Den Rat von Thor, ein Sparbuch anzulegen, halte ich für kritisch, denn Sparbücher unterliegen besonderen Regeln, sowohl der Bank als auch beim Betreuungsgericht.
Das Sparbuch sollte ja nicht Andi anlegen, sondern der Bruder des B. !
...da hat das Betreuungsgericht m.E. recht wenig mit zu tun!
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 26.08.2011, 07:07   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.05.2011
Ort: Niederrhein
Beiträge: 49
Standard

Ich hab mir jetzt überlegt, dass ich das einmal mitmache. Ich werde denen sagen, dass ich das nächste Mal zurückbuchen lasse. Eben weil der toben wird ( mehrfach Stäbeabteilung wg. unvorsichtigem Berühren ). Und ich offen gestanden keinen Bock hab, den hier randalierend vor der Tür zu haben.

Wenn das erstmal kein Problem mit dem JC darstellt, werd ich das dann wohl so machen.

Vielen Dank für eure Hinweise

Andi
AKL44 ist offline  
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