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Besteht die gesetzliche Betreuung bei einem Maßregelvollzug nach §64 Stgb weiter?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Besteht die gesetzliche Betreuung bei einem Maßregelvollzug nach §64 Stgb weiter? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, ein Betreuter von mir wurde vom Gericht zu zwei Jahren Maßregelvollzug nach §64 Stgb verurteilt. Meine Frage: Bleibe ...


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Alt 27.08.2011, 11:18   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 27.08.2011
Beiträge: 1
Standard Besteht die gesetzliche Betreuung bei einem Maßregelvollzug nach §64 Stgb weiter?

Hallo zusammen,
ein Betreuter von mir wurde vom Gericht zu zwei Jahren Maßregelvollzug nach §64 Stgb verurteilt. Meine Frage: Bleibe ich während dieser Zeit trotzdem als gesetzlicher Betreuer für diesen Mann zuständig oder wird meine Betreuung vom Amtsgericht während dieser zwei Jahre aufgehoben?

Danke im Voraus

Karl
Karl ist offline  
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Alt 27.08.2011, 11:48   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Hallo Karl,

wieso sollte die Betreuung denn aufgehoben werden.

Je nach Aufgabenkreis ist die Betreuung ja vermutlich noch weiterhin notwendig.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 29.08.2011, 07:19   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
Standard

Ja die besteht weiter! Ich habe auch zwei Inhaftierte für jeweils 2 Jahre, da gabs z.b. die Wohnungsangel. zu regeln und ne REHA Maßnahme (Dorgentherapie ) im Vollzug!
sandra.zora ist offline  
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