Dies ist ein Beitrag zum Thema Besteht die gesetzliche Betreuung bei einem Maßregelvollzug nach §64 Stgb weiter? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ein Betreuter von mir wurde vom Gericht zu zwei Jahren Maßregelvollzug nach §64 Stgb verurteilt. Meine Frage: Bleibe ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 27.08.2011
Beiträge: 1
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Hallo zusammen,
ein Betreuter von mir wurde vom Gericht zu zwei Jahren Maßregelvollzug nach §64 Stgb verurteilt. Meine Frage: Bleibe ich während dieser Zeit trotzdem als gesetzlicher Betreuer für diesen Mann zuständig oder wird meine Betreuung vom Amtsgericht während dieser zwei Jahre aufgehoben? Danke im Voraus Karl |
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo Karl,
wieso sollte die Betreuung denn aufgehoben werden. Je nach Aufgabenkreis ist die Betreuung ja vermutlich noch weiterhin notwendig. Gruß, Andreas
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
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Ja die besteht weiter! Ich habe auch zwei Inhaftierte für jeweils 2 Jahre, da gabs z.b. die Wohnungsangel. zu regeln und ne REHA Maßnahme (Dorgentherapie ) im Vollzug!
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