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Hausverkauf

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausverkauf im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin z.Zt. mit dem Hausverkauf meiner Betreuten beschäftigt. Ds Problem bestheht im Preis. Der Käufer möchte nur die ...


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Alt 28.08.2011, 14:30   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.04.2011
Beiträge: 7
Standard Hausverkauf

Hallo,
ich bin z.Zt. mit dem Hausverkauf meiner Betreuten beschäftigt. Ds Problem bestheht im Preis. Der Käufer möchte nur die Häfte des vom Gericht bewerteten Preis zahlen. Es ist ein sehr altes Haus. muß ich , oder Käufer Gutachten ertstellen lassen?
Danke für eine Antwort.
monika57 ist offline  
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Alt 28.08.2011, 15:10   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Hallo,

also ich denke mal mit der Frage bist du eher bei dem genehmigenden Rechtspfleger gut aufgehoben.

Das sollten aber schon ganz gewichtige Gründe sein das hier nur die Hälfte gezahlt werden soll.

Zitat:
Der Käufer möchte nur die Häfte des vom Gericht bewerteten Preis zahlen
Also das verwirrt mich. Ich kenne es eigentlich nicht das durch das Gericht eine Bewertung des Hauswertes vorgenommen wird, außer zur Kostenberechnung.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 28.08.2011, 21:28   #3
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

hallo,

wenn noch geld da ist, würde ich den Verkehrswert des Hauses durch einen gerichtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen schätzen.
Ansonsten kann man sich vielleicht mit dem rechtspfleger darauf einigen , daß der zu beauftagende Makler oder die Immobilienabteilung einer Bank den Wert bestimmt. Die schauen sich die Immobilien ja auch tatsächlich an.

Im absoluten Ausnahmefall könnte der Rechtspfleger den Wert beurteilen können, wenn er kürzlich Verkehsrwertgutachten für vergleichbare Grundstücke zum Genehmigen auf dem Tisch hatte.

das sollte man mit ihm abklären .


schöne Grüße


fwu
fwu ist offline  
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Alt 29.08.2011, 07:32   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
Standard

Setz den Vertrag mit dem Notar auf und leg ihn zur Genehmigung vor, mit einer entsprechenden Begründung des niedrigen Angebotes.

Die Bewertung des Verkehrswertes kann hier beim AG fürs Vermögensverzeichnis in der Regel mit 8 x Nettomiete angegeben werden, da ist aber nicht der reele Wert der Immobilie. Sondern das was allgemeingültig von den Rechtspflegern als Wert angesetzt wird.

Vor der Genehmigung wird der Rechtspfleger dir dann schon mitteilen, ob er ein Gutachten wünscht.

Hier in MG ist der Markt gerade sehr runter, daher sind wir hier vor Ort immer froh, wenn sich überhaupt ein Käufer findet.
sandra.zora ist offline  
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Alt 29.08.2011, 15:43   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 28.08.2011
Beiträge: 3
Standard

Hallo,

ich habe kürzlich eine Wohnung für einen Betreuten verkauft. Das Gutachten erstellte ein Immobilienmakler, der mit dem Verkauf beauftragt wurde, und zwar kostenfrei. Zu dem im Gutachten festgestellten Preis war die Wohnung leider nicht loszubekommen. Ich habe dem Rechtspfleger dargelegt, welche Gründe dafür vorliegen. Das hat er akzeptiert und der Makler hat die Wohnung dann für einen erheblich niedrigeren Preis verkaufen dürfen. Der Preis lag allerdings nicht so niedrig wie in Deinem Fall.

Bei solchen Preisvorstellungen des Käufers würde ich nichts überstürzen. Vor allem musst Du Dich auch selbst absichern, dass das Haus nicht verschleudert wird. Das liegt in Deinem eigenen Interesse, da Du unter Umständen Gefahr läufst, Dich schadensersatzpflichtig zu machen. Es muss nachher nur ein Erbe kommen und behaupten, das Haus sei verschleudert worden. Dann brauchst Du gute Argumente dagegen.
Stöpsel ist offline  
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