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Abgabetermin Wohnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Abgabetermin Wohnung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Teilnehmer, eine mittellose Betreute lebt mittlerweile im Heim. Die Wohnung wurde gekündigt und die Übergabe findet morgen statt. Nun ...


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Alt 29.08.2011, 09:07   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard Abgabetermin Wohnung

Liebe Teilnehmer,

eine mittellose Betreute lebt mittlerweile im Heim. Die Wohnung wurde gekündigt und die Übergabe findet morgen statt.

Nun meine Frage:
Ich setzte die Wohnungsverwaltung bereits in Kenntnis, dass die B. über keine Mittel verfügt, die Räumung bzw. mögliche Renovierungsforderungen selbst finanzieren zu können.
Sollte ich den Termin der Wohnungsübergabe wahrnehmen oder macht es in diesem Fall keinen Sinn, da etwaige Beanstandungen sowieso nicht behoben werden können?
Klima ist gerade online  
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Alt 29.08.2011, 11:14   #2
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Zitat:
Zitat von Klima Beitrag anzeigen
Ich setzte die Wohnungsverwaltung bereits in Kenntnis, dass die B. über keine Mittel verfügt, die Räumung bzw. mögliche Renovierungsforderungen selbst finanzieren zu können.
In dem Fall könnte der Sozialleistungsträger ggf. eine Entrümpelung/Renovierung der Wohnung finanzieren.
Hast Du dich darum gekümmert?
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 29.08.2011, 15:53   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 28.08.2011
Beiträge: 3
Standard

Hallo,

ich würde den Termin vorsichtshalber wahr nehmen. Erstens kannst Du dann ein paar Fotos machen, damit Du was für die Unterlagen hast. Zweitens kannst Du hierbei nochmal darauf aufmerksam machen, dass Anprüche auf Renovierung gegen den Betreuten unweigerlich in Leere gehen würden. Dann kann keiner behaupten, er hätte dies nicht gewusst.

Aber um das Entrümpeln musst Du Dich in meinen Augen trotzdem kümmern. Immerhin handelt es sich um Eigentum des Betreuten und wer, außer er oder Du dürfte sonst darüber verfügen? Wenn Du nicht weißt, wer dafür finanziell einspringen könnte, dann frage bei der Betreuungsstelle nach oder beim Rechtspfleger. Die haben sicher schon Erfahrung mit solchen Sachverhalten und können weiter helfen.
Stöpsel ist offline  
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Alt 29.08.2011, 16:47   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
Standard Abgabetermin Wohnung

Hallo Klima,

welchen Aufgabenkreis hast Du ?

Wenn Antragstellung und weitere Aufgabenkreise, dann mußt Du dort unbedingt hingehen.

Eine Übergabe einer Wohnung ist immer relevant. Also auch Foto mitnehmen, ABGABE-PROTOKOLL erstellen - aber keine Zusagen machen, nur die ggf. Mängel aufnehmen - und von beiden Seiten unterschreiben lassen. Schreibe notfalls das Protokoll ein Mal ab, wenn keine Kopien zu machen sind.

Spreche mit dem Vermieter ganz menschlich,freundlich und nett und sage ihm, dass "nix zu holen " ist. Außerdem, das mit dem Renovieren, bei Auszug, ist ein heikles Thema, das u. U. den Mieter benachteiligt - also nicht gemacht werden muß. Das muß aber erst geprüft werden - später, nach dem Abnahme-Protokoll.

Wenn die Wohnung erst geräumt werden muß: Antrag umgehend beim Arbeitsamt/Jobcenter oder Sozialamt stellen (je nach dem, wer für die Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II zuständig ist, zu erfragen bei Arbeitsagentur/Jobcenter).

Mit Deinem Betreuten noch besprechen, was ihm sehr wichtig ist, noch zu retten (Fotos, Papiere, Lieblings-Teddy, Gemälde, etc.).

Viel Glück

wünscht
Ruediger
Ruediger99 ist offline  
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Alt 29.08.2011, 16:51   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard

Hallo mungo,

ja, den Antrag hatte ich gestellt. Bearbeitet ist er noch nicht, aber in vergleichbaren Fällen wurde er jeweils abgewiesen.
Das hätte dann nur indirekt mit dem Abgabetermin zu tun.

@Stöpsel:

Zitat:
Aber um das Entrümpeln musst Du Dich in meinen Augen trotzdem kümmern. Immerhin handelt es sich um Eigentum des Betreuten und wer, außer er oder Du dürfte sonst darüber verfügen?
Sollte ich keine finanziellen Mittel dafür haben und auch keine erhalten, bin ich in meinem Handlungsspielraum etwas eingeschränkt.


Danke für Eure Antworten!
Klima ist gerade online  
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Alt 29.08.2011, 17:47   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 28.08.2011
Beiträge: 3
Standard

Dass Dein Handlungsspielraum eingeschränkt ist, weil Du keine Mittel zur Verfügung hast, um räumen zu lassen, ist ziemlich unschön. Wenn Du nicht räumst, macht es irgendwann der Vermieter, und der wird Dir, bzw. Deinem Betreuten, das in Rechnung stellen. Außerdem kann er u.U. Nutzungsentschädigung verlangen, weil die Wohnung verspätet zurückgegeben wurde. Was kommt dann? Die eidesstattliche Versicherung und im äußersten Fall ein Insolvenzverfahren. Wenn nichts da ist zum Verwerten, gehen beide Maßnahmen ins Leere. Dann bleibt halt der Vermieter auf dem Gerümpel und damit auf den Kosten sitzen.

Das ist zwar auch nicht gerade das, was man sich wünscht. Wenn Du aber alle Mittel und Wege schon ausgeschöpft hast, um eine Finanzierung über öffentliche Stellen zu erreichen, und auch aus dem Familienkreis des Betreuten keiner einspringt, ist das Ende Deiner Möglichkeiten erreicht, denke ich.
Stöpsel ist offline  
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