Dies ist ein Beitrag zum Thema Erweiterung des Aufgabenkreis im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ist bei Erweiterung des vorhandenen Aufgabenkreis der Betreuung ein neuerliches Beschlussverfahren notwendig, d.h. mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung und Verfahrenspfleger ...
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#1 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Hallo,
ist bei Erweiterung des vorhandenen Aufgabenkreis der Betreuung ein neuerliches Beschlussverfahren notwendig, d.h. mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung und Verfahrenspfleger ? Ich denke ja ?! |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo stephan1,
hier findest Du alle Informationen zu deiner Frage: Aufgabenkreis ? Betreuungsrecht-Lexikon Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Stephan
Ein Beschlussverfahren ist wohl notwendig, aber ob ein Verfahrenspfleger bestellt wird ist Angelegenheit der Richter (ob sie es für angezeigt halten oder nicht). MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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