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Sonderbeitrag Krankenversicherung / Verwahrgeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sonderbeitrag Krankenversicherung / Verwahrgeld im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mein Klient wohnt im Pflegeheim und bekommt neuerdings Sozialhilfe. Vom Sozialamt wurde ich aufgefordert, eine Rentenüberleitung an den Heimträger in ...


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Alt 01.09.2011, 15:09   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 32
Standard Sonderbeitrag Krankenversicherung / Verwahrgeld

Mein Klient wohnt im Pflegeheim und bekommt neuerdings Sozialhilfe. Vom Sozialamt wurde ich aufgefordert, eine Rentenüberleitung an den Heimträger in die Wege zu leiten - soweit, so gut: nun wird auch das (gesetzliche Mindest-) Taschengeld vom Heimträger verwaltet, ich habe also mit dem Geldverkehr selbst nix mehr zu tun und würde nun gerne das (kostenpflichtige) Girokonto auflösen. Problem: Mein Klient ist bei der DAK versichert, die einen mtl. Sonderbeitrag von 8 € erhebt. Die bisherige Lastschriftermächtigung habe ich bei der DAK gekündigt und mitgeteilt, dass das Taschengeld vom Heimträger verwaltet wird und die Abrechnung nun mit diesem erfolgen muss. Die DAK hat mir geantwortet, dass das nicht möglich ist, ich müßte weiterhin bezahlen ... aber mit welchem Geld? Der Heimträger "hat sowas auch noch nie gehabt" (die Sonderbeiträge sind ja auch recht neu und selten) und weiß auch nicht, was zu tun ist. Ich neige jetzt dazu gar nichts zu machen, ich habe ja allen Beteiligten schriftlich mitgeteilt, wer das Geld hat bzw. wo es zu holen ist.
Hat jemand Erfahrungen mit dieser Situation?

Liebe Grüße

Marsupilami
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Alt 01.09.2011, 15:49   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Hallo marsupilami,

bei meinen Betreuten in vergleichbarer Situation wird der Sonderbeitrag von 8 € als zusätzliche Leistung direkt durch den Sozialhilfeträger an die DAK geleistet.
Ging ganz problemlos.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 02.09.2011, 07:40   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 32
Standard

Vielen Dank für den Tipp Andreas, da hatte ich gar nicht dran gedacht - genau so werde ichs machen!!!


Herzliche Grüße

Marsupilami
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Alt 02.09.2011, 08:24   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 32
Standard

Kleiner Nachtrag:
tatsächlich wird der KV-Sonderbeitrag der DAK als Freibetrag (hier) bei der Pflegegeldberechnung berücksichtigt - das Geld fließt also. Allerdings überweist unsere Kreisverwaltung NICHT an die KV, so dass ich den Betrag zwar refinanziert bekomme, mein "Überweisungproblem" aber nicht gelöst ist.
Ich wähle deshalb nun "Plan B", nämlich den KV-Wechsel.

Grüße

Marsupilami
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Alt 02.09.2011, 08:56   #5
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Hallo Marsupilami,

wie sieht es denn mit der Kooperationsbereitschaft des Heimes aus den Betrag an die DAK zu überweisen?

Gruß,
Andreas
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Alt 04.09.2011, 10:40   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 32
Standard

Hi Andreas,
ich habe der Heimleitung Anfang letzter Woche diese Frage gestellt, man war sich der Situation aber nicht bewußt ("die Situation hatten wir noch nicht...") und wollte sich kümmern. Bis jetzt kam keine Rückmeldung - es handelt sich übrigens um die AWO...

Grüße

Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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